Anstand in Handel und Wandel – Parascha Mischpatim
Diese Woche stehen die Mischpatim – die zivilen und sozialen Vorschriften – im Flutlicht. Diese DINIM – Bestimmungen – werden in der Mischna weiter ausgearbeitet – der Mündlichen Lehre, dem Talmud und dem Schulchan Aruch, dem Jüdischen Gesetzbuch. Beim Lesen aller Vorschriften fällt auf, wie anständig, aufrichtig und ehrlich unser Gesetz ist. Das Bild des betrügerischen Juden – wie in den „cartoons“, in den Zerrbildern von Julius Streicher und in den arabischen Karikaturen – haben glücklicherweise nichts mit der Wirklichkeit der Tora zu tun. Die Regeln für das Betriebsleben und für den Handel wurden vor dreitausenddreihundertzweiunddreißig Jahren am Sinai verkündet, mehr als vor zwei Tausend Jahre in moderne Weise durchforscht und etwas später nieder geschrieben. Ich greife kurz aus den Jahrhunderten alten Regelungen- Erlassen heraus:
„Man sollte ganz genau aufpassen, dass man einen Anderen nicht betrügt. Und jeder, der einen Anderen betrügt, sei es, dass der Verkäufer den Kunden benachteiligt oder mit dem Kunden unehrlich verfährt, übertritt ein Tora-Verbot (Wajikra 25:14): „Und wenn Du jemandem etwas verkaufst oder von einem Anderen kaufst, dann sollte der EINE den Anderen nicht betrügen“.
Die erste Frage vor dem Himmlischen Gericht
Dieses ist die erste Frage, die einem Menschen gestellt wird, wenn er vor dem Himmlischen Gericht steht: “Bist Du bei Deiner geschäftlichen Vorgehensweise ehrlich gewesen?“. So wie im Handel Unehrlichkeit verboten ist, ist es ebenfalls bei Mieten und Vermieten verboten, zu betrügen, auf dem Arbeitsfeld oder beim Geld wechseln“.
Kein falscher Anschein
„Man darf keinen falschen Anschein erwecken. Wenn jemand etwas zu verkaufen hat, darf der zum Verkauf vorliegenden Ware nicht nachgeholfen worden sein, damit diese schöner erscheint, als sie tatsächlich ist, um so den Anderen auf diese Art zu betrügen; zum Beispiel, indem man einem Tier Wasser mit gequollenem Getreide zu trinken gibt, wodurch es anschwillt und seine Haare sich anfangen, auf zu richten, so dass es dicker aussieht, oder indem man alte Gegenstände überpinselt, so dass sie wie neu aussehen. Es ist gleichfalls verboten, ein Paar minderwertigere Früchte mit vielen guten Früchten zu vermischen, um sie dann als schöne und einwandfreie Früchte zu verkaufen; oder ein minderwertiges Getränk mit einem einer besseren Qualität zu mischen. Aber wenn es sich um die geschmackliche Überprüfung handelt, ist es erlaubt, zu mischen, denn der Käufer kann das dann selbst fest stellen“.
auch Pflichten des Herzens
Das Jüdische Gesetz geht viel weiter als das sekulare Gesetz, da das Judentum auch Pflichten des Herzens kennt. Wer tatsächlich G“tt fürchtet und auf Seinen Wegen wandelt, wird selbst seine Gedanken hier mit einbeziehen. Wenn man bei sich selber beschlossen hat, einen Gegenstand zu einem bestimmten Preis zu verkaufen, der Andere von diesem Gedanken nichts weiß und auf den Preis noch etwas drauf legt, dann darf der Verkäufer nur den Betrag von ihm entgegen nehmen, den er bereits für sich beschlossen hatte. Damit erfüllt er (Psalm 15:2): „Und der in seinem Herzen die Wahrheit spricht“.
Auch der Käufer, der den Kauf zu einem bestimmten Betrag bereits für sich entscheiden hat, braucht da nicht darauf zurück zu kommen. Alle Arten dieser Handelsgeschäfte soll man als eine Herzenspflicht erledigen. Hat man fest entschieden, jemand einen Gefallen zu erweisen, soll man das auch machen, wenn es möglich ist.
Dein „ja“ soll ein ehrliches „ja“ sein
Das Vorhergehende gilt auch für die Zusage, das eine oder andere kleine Geschenk zu machen, da der Andere hiermit rechnet. Macht man es nicht, ist das eine Art von Unzuverlässigkeit. Verspricht man, Gegenstände oder Dinge zu geben, dann sollte man das auch umsetzen. Es ist ein Verbot aus der Tora, etwas anderes zu sagen, als man denkt (Wajikra/Lev. 19:36): „Einen genaue Efa und einen genauen Hin sollst Du haben“. Efa und Hin sind zwei biblische Masse (Gewichte-Einheiten der damaligen Zeit), aber diese zwei Beispiele scheinen etwas überflüssig zu sein. Deshalb erklärt der Talmud, dass Hin eine doppelte Bedeutung hat. Was wird mit einem „richtigen Hin“ gemeint, fragt der Talmud (B.T. Bawa Metzia 49a), ist der Hin nicht im Efa enthalten?
Hin bedeute auch „ja“. Dein „ja“ soll ein ehrliches „ja“ sein und Dein „nein“ ein ehrliches „nein“. Das Vorhergehende gilt auch für erfolgte Zusagen an eine reiche Person, aber wer verspricht, etwas einem Armen zu geben, kann sich davor nicht mehr drücken. Seine Zusage ist ein Versprechen geworden. Auch einer Zusage in Gedanken hat man nach zu kommen.