DAS OMER ZÄHLEN II

Die Frage nach Kawana ist ein viel bedeutenderes Problem. Schon im Talmud wird die allgemeine Frage behandelt, ob die Mitzwot (die Gebote) Kawana erfordern, die Absicht, die Mitzwa zu erfüllen. Rabbi Jossejf Karo (vierzehnhundertachtundachtzig bis fünfzehnhundertfünfundsiebzig) paskent – entscheidet – im Schulchan Aruch (Orach Chajim 60), dass die Tora-Gebote Absicht oder Vorhaben erfordern, aber die Frage, ob Rabbinische Gebote Kawana erfordern oder voraussetzen, bleibt unbeantwortet und ist noch immer ein ungeklärtes Thema zwischen den Acharonim – den späteren Gelehrten.

Ohne Kawana die Mizwa erfüllt?

Im Alltag ergibt sich das Problem, ob wohl mit oder ohne Kawana, regelmäßig. Gesetzt den Fall, dass jemand mich fragt: wie viele Tage sollen heute in Hinsicht auf den Omer gezählt werden? Und ich antworte ohne die Absicht, damit eine Mizwa (Gebot) zu erfüllen: „heute sind es so und so viele Tage des Omer“. Habe ich nun die Mizwa erfüllt oder darf ich noch das Omer-Zählen mit Beracha machen?

Die Psak – die Entscheidung – des Schulchan Aruch (des Jüdischen Gesetzbuches) und der Acharonim (der Gelehrten ab fünfzehnhundert bis heute) lautet: ja, Du hast damit Deine Pflicht bereits erfüllt. Du kannst also danach nicht mehr mit Beracha zählen.

Wenn Du also gefragt wirst, welcher Tag des Omer heute sei, sollst Du antworten: Gestern war der so und so vielte Tag des Omer“, denn wenn Du die Zählung von heute aussprichst, kannst Du danach nicht mehr mit der Beracha zählen“.

Die Zählung unter Vorbehalt

Manchmal würde ich unter Vorbehalt zählen. Ich spreche das Abendgebet in der Synagoge früher, bevor es wirklich Nacht ist. Das geht. Kann ich dann auch schon Omer zählen? Ich befürchte nämlich, dass ich es nach den drei Sternen vergessen könnte.

Ich zähle dann vor den drei Sternen unter Vorbehalt. Wenn ich bald das Omer-Zählen vergessen sollte, gilt das Omer-Zählen in der Synagoge als gültige Zählung. Aber wenn ich nach Eingang der Nacht noch zähle, dann gilt die Zählung nach Eingang der Nacht. Auf diese Weise kann man sicher davon ausgehen, dass man seine Pflicht immer erfüllt:

Ist unter Vorbehalt möglich?

Darfst Du so einen Vorbehalt auch machen? Der Oneg JomTow hat hierzu so seine Bedenken, auch Überlegungen. Er macht zwischen einer Absicht und einer Kawana einen Unterschied. Deine Absicht kannst Du an Bedingungen knüpfen, Deine Kawana jedoch nicht.

Willensübereinkunft

Deshalb besagt Oneg JomTow, dass es beim Zählen in der Synagoge nicht möglich sei, die Absicht zu haben, dass, indem man nach Nachteingang zu zählen vergisst, das Zählen in der Synagoge als Omer-Zählung gilt.