Das Verbot sich auf Wunder zu verlassen
“Ich bin schon zu gering gegen all die Wohltaten und all die Treue, die du bereits an deinen Diener geübt…” (Bereschit 32:10)
Im Talmud (Schabbat 21a) wird aus diesem Vers gelernt, dass sich der Mensch nicht auf ein Wunder verlassen darf, weil man niemals weiß, um man eines Wunders würdig ist. Auch wenn G´tt ein Wunder vollbringt, um den Menschen zu retten, dann erfolgt dies auf Kosten der eigenen Verdienste.
Daher ist es verboten sich (unnötig) in gefährliche Situationen zu begeben und leichtsinnig zu sein. In der Halacha (jüdisches Gesetz) gilt sogar die Regel, dass man sich vor einer Gefahr mehr hüten muss, als vor einer Sünde (Chamira Sakanta MiIssura, siehe Chulin 10a)
Aus diesem Grund sind gefährliche Aktivitäten und Sportarten laut der Halacha verboten, weil man dabei unnötig sein Leben in Gefahr bringt.
Ob eine Aktivität oder Sportart als gefährlich gilt, hängt davon ab, wie viele Menschen prozentuell dabei zu Schaden oder zu Tode kommen.
Daher ist man auch beim Autofahren (auch) laut der Halacha verpflichtet, den Sicherheitsgurt anzulegen, die Verkehrsregeln zu beachten und auf das Simsen während der Fahrt zu verzichten.
Die Rettung durch ein Wunder erfolgt nur dann auf Kosten des Menschen, wenn man sich absichtlich in eine gefährliche Situation gebracht hat, nicht aber wenn man ohne eigenes Verschulden in solch eine Lage gerät.