DAS WEGRÄUMEN DER SCHEMITA-PRODUKTE NACH DEM ENDE DES SCHEMITA-JAHRES

DAS WEGRÄUMEN DER S

בסייד      

                                                   Bi’ur

Was ist der Bi’ur (wegräumen)?

Nach den Regeln der Tora dürfen Perot Schewi’it (Früchte des Schemita-Jahres), die Hefker (Eigentümerlos) sind, von jedermann gepflückt und gegessen oder im Haus aufbewahrt werden, bis zum Zeitpunkt des so genannten Scha’at habi’ur (Moment des Wegräumen). Scha’at habi’ur ist der Zeitpunkt, an dem die Perot Schewi’it, die sich in seinem Besitz befinden, aus dem Haus auf die Straße oder an einen anderen öffentlich zugänglichen Ort gebracht werden müssen, woraufhin sie für Hefker (eigentümerlos) erklärt werden müssen.

Wenn niemand sie nimmt, kann der ursprüngliche Besitzer sie schließlich für sich selbst zurücknehmen.

Nicht als Hefker gekennzeichnet?

Perot Schewi’it (Früchte des siebten Jahres), die zum Zeitpunkt des Bi’ur im Besitz eines Jisra’el (Jude) waren und nicht als Hefker gekennzeichnet wurden, werden vollständig assur behana’a – man kann keinen Nutzen mehr aus ihnen ziehen.

Der Zeitpunkt der Mizwat bi’ur (die Vorschrift des Wegräumens)

Die Tora hat den Zeitpunkt des Bi’ur (des verpflichtenden Wegräumens von Produkten aus dem Haus) auf den Zeitpunkt festgelegt, an dem jedes einzelne Produkt nicht mehr auf den Feldern zu finden ist – das heißt, wenn es keine Früchte mehr an den Bäumen oder kein Gemüse oder Getreide auf den Feldern gibt. Dieser Zeitpunkt variiert natürlich je nach Obst- oder Gemüsesorte, da jede Sorte ihre eigene Wachstumszeit und -geschwindigkeit hat. Zum Beispiel ist der Zeitpunkt des Bi’ur für Feigen zu Beginn von Chanukka im achten Jahr und der Zeitpunkt des Bi’ur für Wein ist zu Beginn von Pessach im achten Jahr. Der Zeitpunkt des Bi’ur für die verschiedenen Gemüsesorten fällt auf das Ende der Saison für jede einzelne Gemüsesorte im siebten Jahr. Die Batei Din in Eretz Jisra’el (Israel) veröffentlichen Zeittabellen für die Bi’ur der verschiedenen landwirtschaftlichen Erzeugnisse.

Wie wird der Bi’ur durchgeführt?

Wenn man zum Zeitpunkt des Bi’ur (z.B. in der Gefriertruhe oder an einem anderen Lagerort) erlaubte Perot Schewi’it besitzt, deren Menge mehr ist als das, was normalerweise von der Familie für drei Mahlzeiten gegessen werden kann, muss man diese Produkte aus dem Haus an einen der Öffentlichkeit zugänglichen Ort, wie z.B. die Straße, bringen und sie in Anwesenheit von drei Personen als Hefker erklären. Dann kann man sich die Produkte wieder aneignen und sie nach den Regeln der Keduschat Schewi’it essen.

Wenn man den genauen Zeitpunkt des Bi’ur nicht kennt, müssen die Perot Schewi’it jeden Tag während des zweifelhaften Zeitraums als Hefker erklärt werden.

Was ist das Din (Vorschrift), wenn das Bi’ur nicht durchgeführt wurde?

Jedes Shemita-Produkt, das sich zum Zeitpunkt des Bi’ur im Besitz eines Jisra’el befand und nicht für Hefker erklärt wurde, wird zu assur behana’a (man darf in keiner Weise davon profitieren). Das bedeutet, dass man nach dem Zeitpunkt des Bi’ur keine Perot Schewi’it nur von einem Schomer-Schewi’it (der die Schemitageregeln einhält) kaufen kann. Diese Vorschrift ist von großer Bedeutung für alle Konserven, Schokolade, Süßigkeiten, Fruchtsäfte und Wein, die man von einem Verkäufer kauft, der die Vorschriften des Schemita-Jahres nicht einhält, auch noch lange nach Ablauf des Schemita-Jahres. Dies ist der Fall, weil der Verkäufer die Gesetze von Bi’ur nicht eingehalten und die Produkte nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt als Hefker gekennzeichnet hat.

Kauf von einem Nicht-Juden nach der Zeit des Bi’ur

Diejenigen in Eretz Jisra’el, die der Vision des Chazon Isch folgen und landwirtschaftliche Produkte, die auf dem Land eines Nicht-Juden gewachsen sind, ebenfalls als Keduschat Schewi’it betrachten, können Perot Schewi’it von einem Nicht-Juden kaufen, auch nach der Zeit des Bi’ur, vorausgesetzt, sie erklären sie am Tag des Kaufs als Hefker (wie oben angegeben). Wenn die Hefker-Erklärung am Tag des Kaufs unterlassen wurde, sind diese Perot Schewi’it, assur behana’a (verboten für jeden Nutzen).