DER ÜBERGANG VON DER NICHT OBLIGATORISCHEN ZUR OBLIGATORISCHEN ZÄHLUNG IN DER ZEIT DES OMERS

DER ÜBERGANG VON DER NICHT OBLIGATORISCHEN ZUR OBLIGATORISCHEN ZÄHLUNG IN DER ZEIT DES O...

בסייד

BAR-MITZWA UND GIUR INMITTEN DER OMER-ZÄHLUNG

Frage: Wie soll ein Minderjähriger, der in der Mitte der Omer-Zählung Bar-Mitzwa wird, mit seiner Omer-Zählung umgehen?

Kann er nach seiner Bar-Mitzwa weiter mit Beracha zählen oder fehlen ihm sieben ganze Wochen, da er vor seiner Bar-Mitzwa als Kind nicht verpflichtet gezählt hat und nach seiner Bar-Mitzwa als Erwachsener zum Zählen verpflichtet ist (das Zählen vor der Bar-Mitzwa zählt vielleicht nicht mit)?

Antwort: Die Diskussion dreht sich um eine grundlegendere Frage: Gilt die Erfüllung der Gebote in einer Zeit, in der man als Minderjähriger noch nicht verpflichtet ist, Ge- und Verbote zu vollständig beachten, als Pflichterfüllung?

Die Halacha besagt, dass ein Junge, der als Minderjähriger mit dem Omer-Zählen begonnen und keinen Tag ausgelassen hat, dies auch nach seiner Bar-Mitzwa mit Beracha tun darf. Die Zählung während seiner Minderjährigkeit wird als ausreichend für das Kriterium der ganzen Wochen angesehen, da er aufgrund von chinuch – aus erzieherischen Gründen – noch zum Zählen verpflichtet war. Diese freiwillige Zählung wurde von den Chachamim (Weisen) vorgeschrieben, um das Kind auf seine Barmitzwa vorzubereiten, und ist daher mehr oder weniger mit der verpflichtenden Zählung gleichzusetzen. Er/sie kann also nach der Bar- oder Batmitzwa mit einer Beracha weiter zählen.

Zählen, aber ohne Beracha

Ein Proselyt (Ger oder Gioret) jedoch, der während der Omer-Zeit ins Judentum übergetreten ist, muss die verbleibende Omer-Zeit ohne eine Beracha zählen, da sein Zählen vor seinem Übertritt ins Judentum nicht als Erfüllung eines Gebots angesehen wird, da er vor seinem Giur noch nicht-Jüdisch war und noch nicht verpflichtet war, die Gebote zu erfüllen. Daher ist seine Zählung nicht vollständig genug, um die verbleibende Zeit mit Beracha zu zählen.