Entscheidungsfreiheit – wie betrachtet sie das Judentum? – Parascha Ree

Entscheidungsfreiheit – wie betrachtet sie das Judentum? – Parascha Ree

Originaltext auf Russisch finden Sie hier

Gibt es Entscheidungsfreiheit?

Rambam schreibt (Gesetze der Buße, 5:1-2): “Ein Mensch hat einen freien Willen. Er möchte dem Weg des Guten folgen und rechtschaffen sein – das ist ihm gegeben; er möchte dem Weg des Bösen folgen und ein Sünder sein – er hat eine solche Gelegenheit… Jeder kann zum gerechter Mensch, wie Mosche Rabbeinu, oder zum Bösewicht, wie Yorovam, weise oder töricht, barmherzig oder grausam, geizig oder großzügig und so weiter werden. Und es gibt niemanden, der ihn zwingt oder für ihn entscheidet oder die Wahl eines von zwei Wegen beeinflusst – nur er selbst ist nach seinem eigenen Verständnis von dem Weg geleitet, den er wählt…”

Das Prinzip der freien Wahl in der Schriftlichen und Mündlichen Tora.

Dieses Prinzip zieht sich wie ein roter Faden durch die Mündliche und Schriftliche Tora und wird in ihnen wiederholt erwähnt. Hier sind nur einige Orte.

Zu Beginn der Parascha Ree (Dewarim, 11:26-28) steht: “Siehe, so gebe Ich heute vor euch hin: Segen und Fluch. Den Segen: dass ihr auf die Gebote Gottes, eures Gottes, hören werdet, die Ich euch heute gebiete; und den Fluch, wenn ihr auf die Gebote Gottes, eures Gottes, nicht hören werdet…”

Im Talmud (Schabbat, 24 a) heißt es: „Demjenigen, der sich verunreinigen möchte, wird (vom Himmel) eine solche Gelegenheit gegeben, und demjenigen, der gereinigt werden möchte, wird (vom Himmel) geholfen.“

Ist die Wahlfreiheit des Menschen begrenzt?

Im Talmud (Berahot, 33b) heißt es: “Alles liegt in den Händen des Himmels, mit Ausnahme des Zitterns vor dem Himmel”. Daraus lehren wir, dass das Prinzip der Wahlfreiheit nur für Handlungen gilt, deren Grundlage die Angst vor Gott ist. Deshalb ist es einem Menschen gegeben, sich zum Beispiel dafür zu entscheiden, eine Mizwa durchzuführen oder ein Verbot zu brechen, eine gute Tat zu tun oder Böses zu tun.

In Bezug auf alle anderen Dinge wurde dem Menschen jedoch keine Freiheit der Wahl gelassen. Und so definiert Rambam dieses Prinzip: „Der Mensch hat freien Willen. Er möchte dem Weg des Guten folgen und rechtschaffen sein – das ist ihm gegeben; er möchte dem Weg des Bösen folgen und ein Sünder sein – er hat eine solche Gelegenheit”.

Grundlegendes Prinzip

Rambam schreibt über die Wahlfreiheit: “Dieses Prinzip ist grundlegend für die gesamte Tora und alle Gebote.”

Warum ist dieses Prinzip also grundlegend? Rambam erklärt: „Wenn Gott entscheiden würde, ob ein Mensch ein Gerechter oder ein Sünder sein soll, und wenn es irgendeinen Grund gäbe, der den Menschen von Geburt an auf einen bestimmten Weg geführt hätte, dann gäbe es keinen Platz für die Gebote. Denn wenn ein Mensch “vorprogrammiert” ist, wie kann man dann zu ihm sagen: “Tu dies”, “Tu das nicht”, “korrigiere deine Wege”, “gib dem bösen Trieb nicht nach”? Es gäbe keine Strafe für Sünden, keine Belohnung für gute Taten.”

Interessanterweise finden wir unter den 13 Glaubensgrundlagen, die Rambam in seinem Kommentar zum Traktat Sanhedrin formuliert hat, nicht das Prinzip der Wahlfreiheit, das nach Rambam selbst die Grundlage der gesamten Tora ist. Sie können hier lesen, warum dieses Prinzip in den 13 Glaubensgrundlagen nicht erwähnt wird.

Zu wem ist die Entscheidungsfreiheit gegeben?

Im Kapitel von Bereschit heißt es: “So ist Adam (der Mensch) also wie das eine seiner Wahl Überlassene geworden, selbst zu wissen, was gut ist und bös;” (3,22). Rambam erklärt: Es bedeutet, dass “die Menschheit die einzige auf der Welt ist, die die Fähigkeit hat, unabhängig, mit ihrem eigenen Geist und Bewusstsein, Gut und Böse zu erkennen und zu tun, was sie will, und niemand wird sie daran hindern, Gutes oder Böses zu tun”.

Daraus lehren wir, dass nur die Menschheit den freien Willen hat.

Kann man den freien Willen verlieren?

Rambam schreibt: “… es kommt vor, dass jemand eine so große Sünde oder eine solche Vielzahl von Sünden begeht, dass der Gerechte Richter als Strafe für die Sünden, die der Mensch aus freiem Willen und Verständnis begangen werden, beschließt, ihm die Möglichkeit zu nehmen, Buße zu tun und zum Schöpfer zurückzukehren. Und solch ein Mensch wird nicht die Gelegenheit erhalten, seine Bosheiti aufzugeben, und er wird für die Sünden sterben, für die er schuldig ist.”

Rambam fährt fort (4. Gesetz): “Und so steht es in der Tora geschrieben: “denn Ich habe sein Herz unbewegt sein lassen”, weil er zuvor gesündigt und Israel, das in seinem Land lebte, Böses angetan hatte… durch das Urteil des Allerhöchsten wurde ihm die Gelegenheit zur Buße genommen, um ihn für all seine Sünden zu bestrafen. Deshalb hat der Allmächtige das Herz des Pharaos verhärtet.

Mehr über die Möglichkeit den freien Willen zu verlieren lesen Sie hier.

Voraussicht des Schöpfers und Wahlfreiheit des Menschen

In Pirkei Avot (3:15) heißt es: “Alle Dinge werden (vom Schöpfer) (vorher)gesehen, und die Freiheit (der Wahl) ist gegeben. Hier betont die Mischna ein wichtiges Prinzip: Trotz der völligen Wahlfreiheit, die dem Menschen gewährt wird, kennt der Schöpfer die Zukunft und weiß, dass der Mensch letztlich wählen wird.

Auf den ersten Blick scheinen sich diese beiden Aussagen zu widersprechen. Die Erklärung dieses Prinzips können Sie hier nachlesen.