Essen auf der Straße?

Essen auf der Straße?

Der Talmud lehrt uns, dass das Essen in der Öffentlichkeit ein unangemessenes Verhalten ist und dass jemand, der dies tut, mit einem Hund vergleichbar ist (Kidduschin 40b). Darüber hinaus ist das Essen in der Öffentlichkeit eine der Aktivitäten, welche eine Person posul le’Eidus (ungültig als Zeuge) macht (Schulchan Oruch Ch.M. 34:18). Während der Talmud zu implizieren scheint, dass jede Form des Essens in der Öffentlichkeit vermieden werden soll, scheint es aus anderen Quellen der Fall zu sein, dass es nur dann verboten ist, wenn man auf der Straße während des Gehens isst (Rambam, Hilchos Edus 11:4). Daher ist es gestattet, in einem Restaurant oder einem Cafe auch in der Öffentlichkeit zu essen, weil dies allgemein angemessen ist.

Der Vergleich des Talmuds zwischen jemandem, der in der Öffentlichkeit isst mit einem Hund ist ziemlich genau. In der Tat gehen Tiere oft weiter, während sie Nahrung zu sich nehmen, welche sie auf der Straße finden, anstatt sich an einem Ort niederzulassen, um sie würdevoll zu essen. Es wird auch gelehrt, dass das Essen auf der Straße ein Zeichen persönlicher Missachtung und Empörung ist (Raschi, Kidduschin 40b). Einige Poskim sagen, dass das Essen in der Öffentlichkeit ein Zeichen von Armut ist, als hätte man zu Hause nichts zu essen (Maharscho ibid.). Es ist jedoch gestattet, in der Öffentlichkeit Kaugummi zu kauen oder Süßigkeiten zu lutschen.

Zwar erlaubt die normative Praxis das Essen in einem Restaurant und ähnlichen Einrichtungen, doch sollte man sich bemühen, das Essen in öffentlichen Bussen und Zügen zu vermeiden. Diese Orte sind normalerweise nicht zum Essen bestimmt und daher ist das Essen dort sowohl aus halachischer als auch aus sozialer Sicht inakzeptabel. Außerdem ist es möglich, dass es Passagiere gibt, die durch den Anblick und den Geruch bestimmter Speisen belästigt werden könnten. Das Essen in Flugzeugen ist jedoch erlaubt.

Einige Poskim schlagen vor, dass es nur eine Mahlzeit in der Öffentlichkeit ist, welche vermieden werden soll, aber ein schneller Snack ist auch in der Öffentlichkeit zulässig (Kesef Mischna, Hilchos Edus 11:5). Laut der Meinung von Rabbeinu Tam (Tosfos, Kidduschin 40b) wurde nur das Essen von Brot in der Öffentlichkeit verboten, alle andere Nahrungsmittel sind jedoch unproblematisch (Tosfos bringt auch Meinungen von Rabbeinu Channanel und Rabbeinu Elijahu, die diese Stelle im Talmud anderes erklären und zwar geht es um jemanden, der dass Essen gestohlen hat bzw. es probiert ohne die Absicht es zu kaufen).

Es gibt auch Poskim, die behaupten, dass es nur für Tora-Gelehrten verboten ist, in der Öffentlichkeit bzw. während des Gehens zu essen. Diesem Ansatz zufolge ist das Essen in einem Restaurant für solche Personen möglicherweise auch verboten. Unabhängig vom sozialen Status ist das Essen während des Gehens mit Sicherheit unvorteilhaft und sollte von jedem vermieden werden, unabhängig davon, ob dies halachisch zulässig ist.