G´ttes Namen auf dem Bildschirm
Der Rambam (Sefer HaMitzwot L“T 65) schreibt, dass es verboten ist, G´ttes Heiligen Namen auszulöschen oder ihn auszuradieren und so wird es im Shulchan Aruch (Y“D 276, 9) gebracht. Dies wird aus dem Vers in unserem Wochenabschnitt “לא תעשון כן לה´ אלוקכם“ (Devarim 12,14) gelernt. Davor steht, dass man die Götzen der sieben Völker vernichten soll, aber gegenüber G´tt darf man es nicht tun. Es gibt eine interessante Frage, ob man G´ttes Namen vom Computer löschen darf oder eine Aufnahme mit G´ttes Namen. Die halachischen Autoritäten diskutieren, ob es überhaupt erlaubt ist, das Fenster zu schließen oder den Computer auszuschalten, während der Namen G´ttes darauf ist.
AUSSCHALTEN DES COMPUTERS Hier sind jedoch alle einverstanden, dass dies kein Problem ist, weil der Name allein nicht ausgelöscht wird, sondern erhalten bleibt, genauso wie es erlaubt ist, ein offenes Buch mit G´ttes Namen zu schließen.
TONAUFNAHME Bezüglich einer Tonaufnahme ist es ebenfalls kein Problem, weil man den Namen weder sieht, noch das er wirklich existiert, denn er besteht nur aus Schallwellen.
LÖSCHEN DES NAMEN Die eigentliche Frage ist, ob man den geschriebenen Namen G´ttes löschen dürfte. Es gibt Meinungen, dass es in diesem Fall verboten ist, den Namen G´ttes zu löschen, weil er auf dem Bildschirm als Wort geschrieben ist und vom Verbot eingeschlossen wird.
Rav Ovadia Yosef (ehemaliger Sefardischer Oberrabbiner) ist aber der Ansicht, dass es kein Problem ist, weil es in Wahrheit nicht geschrieben ist und nur auf dem Bildschirm so erscheint. Rav Moshe Sternbuch ist in seinen Responsen (Tshuvot VeHanhagot Band 3, Siman 326) mit ihm einverstanden und fügt hinzu, dass es einen weiteren Grund gibt, warum es erlaubt ist und der wäre, dass es verboten ist, den Namen G´ttes auszuradieren, weil das ganze Papier durch die Präsenz G´ttes Namen geheiligt wird. Beim Bildschirm des Computers ist es sicher nicht der Fall, sodass es erlaubt ist.