Halachot für Absonderung der Challa
Wenn man Brot bzw. Teigwaren backen möchte, dann muss man zuvor (vor dem Backen) einen kleinen Teil des Teiges absondern, so wie es steht: “So sei es: Wenn ihr von dem Brot des Landes esset, hebt ihr G´tt eine Hebe ab (Bamidbar 15:19)”
Hier sind die wichtigsten Gesetze, welche Sie wissen sollten:
- Der Teig muss aus einer der 5 Getreidearten bestehen und bei der Flüssigkeit muss es sich um min. 51 Prozent Wasser handeln (falls Säfte etc. verwendet werden, dann wird Challa ohne Segenspruch abgesondert)
- Nur von festem Brot- oder Teigwarenteig wird “Challa” abgesondert, aber nicht von flüssigem Kuchenteig
- Es gibt verschiedene Meinungen, ab welcher Menge “Challa” abgesondert wird: Der Brauch ist, dass ab ca.1,2 kg Mehl “Challa” ohne den Segenspruch abgesondert wird und ab ca. 2 kg mit Segenspruch
- Obwohl auch Männer verpflichtet sind, “Challa” abzusondern, trotzdem wurde dieses Privileg an die Frauen übergeben
- Man spricht (stehend) folgenden Segenspruch: Baruch ata [G´ttes Name] elok(h)einu melech haolam ascher kideschanu bemizwotav wezivanu lehafrisch challa min haissa
- Nach dem aschekazischen Brauch nimmt man ein Stück Teig in der Größe eines Kezait (ca. 82 g), hebt es hoch und sagt “Harei zu Challa” (“Dies sei Challa”)
- Die Zeit während der Absonderung ist besonders dafür geeignet, um für das Wohl, Erfolg und Gesundheit der eigenen Familie zu beten und diese Gebete haben eine besonders starke Wirkung
- Zur Zeit des Tempels wurde das abgesonderte Stück den Kohanim gegeben, aber heutzutage wird es entweder verbrannt oder nach zweifachem Einwickeln weggeworfen.
- Der Rema (Rabbi Mosche Isserles 1525-1572) schreibt, dass es besser ist, selbst Brot für Schabbat zu backen, anstatt es vom Bäcker zu kaufen, weil man dann dieses Gebot erfüllen kann
- Falls man vergessen hat “Challa” vom Teig abzusondern, dann kann man es auch später vom gebackenen Brot tun, aber man sollte darauf achten, es nicht zu vergessen