Hilchot Tschuva – Die Gesetze der Rückkehr (zu G´tt)

Hilchot Tschuva – Die Gesetze der Rückkehr (zu G´tt)

Die 10 Tage zwischen Rosch HaSchana und Yom Kippur werden Asseret Yemei Tschuva (Die 10 Tage der Rückkehr) genannt. In diesen Tagen wird die Tschuva eines Menschen einfacher und schneller akzeptiert, so wie es steht: „Strebt zu G´tt solange er anwesend ist, ruft ihn solange er nah ist“ (Yeschaja Kap.55, Vers 6)   

Um Tschuva zu machen, muss der Mensch zuerst zugeben, dass er gesündigt hat (Viduj) und dass er es bereut (Charata). Obwohl G´tt in der Lage ist, die Gedanken des Menschen zu lesen, dennoch muss das Sündenbekenntnis ausgesprochen werden, weil es so einen stärkeren Eindruck auf den Menschen hinterlässt, als wenn es nur in Gedanken erfolgt. Anschließend muss er sich für die Zukunft vornehmen, dass er diese Sünde(n) nicht mehr wiederholen wird (Kabala LaAtid) und dazu gehört auch, sich soweit es geht, von der Ursache der Sünde(n) zu entfernen.

All dies bezieht sich auf Sünden, welche “gegenüber” G´tt gemacht wurden, hier reichen diese 3 Schritte (Viduj, Charata und Kabala LaAtid) aus, damit diese Sünden verziehen werden. 

Bei Sünden, welche gegenüber einem anderen Menschen gemacht wurden, wird es dem Menschen erst verziehen, wenn der Geschädigte bereit ist, ihm zu verzeihen und falls er einen materiellen Schaden verursacht hat, dann muss er ihn begleichen. 

Wenn der Geschädigte nicht bereit ist, ihm zu verzeihen, dann muss er insgesamt drei Mal um Verzeihung bitten. Falls der Geschädigte auch danach nicht bereit ist, ihm zu verzeihen, dann ist er von seiner Pflicht und Schuld befreit.

Wenn der Geschädigte mittlerweile verstorben ist, dann muss man im Beisein eines Minyans (Anwesenheit von 10 jüdischen Männern) am Grab des Menschen um Verzeihung bitten.