Hund als Haustier?
Frage: Ist es dem Judentum nach erlaubt einen Hund als Haustier zu haben?
Antwort: Im Judentum wird der Hund als ein sehr treues Tier charakterisiert und diese Eigenschaft wird in seinem Namen „Kelev“ – „Kulo Lev“ (ganzes Herz) angedeutet. Nicht sonst trägt der Hund den Titel: Der Beste Freund des Menschen. Jedoch steht im Talmud (Baba Kama 80b), dass es verboten ist einen „bösen“ Hund in seinem Haus zu halten und die jüdischen Weisen haben darauf sogar einen Fluch auferlegt (B“K 82b). Der Talmud begründet dieses Verbot damit, dass böse Hunde durch Bellen und Beißen Schaden anrichten und im Talmud (Schabbat 63b) wird über eine Frau berichtet, welche infolge von Hundegebell eine Fehlgeburt hatte. Nur wer in einer gefährlichen Gegend lebt und einen Hund braucht, um sich zu beschützen, dem haben die Weisen erlaubt einen bösen Hund zu halten, unter der Bedingung, dass der Hund tagsüber angekettet ist und nur nachts freigelassen wird. Der Rambam schreibt, dass nur ein böser Hund verboten ist, weil er gefährlich ist, ein friedlicher Hund hingegen, welcher als Haustier gehalten wird, ist erlaubt und so wird es im Schulchan Aruch (Choschen Mischpat 409:3) festgelegt.
Fazit: Generell ist es erlaubt einen friedlichen Hund als Haustier zu halten, falls es sich jedoch um einen großen und angsteinflößenden Hund handelt (auch wenn er friedlich ist), sollte er zumindest in der Öffentlichkeit angekettet sein, um die Menschen nicht zu erschrecken.