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Ist eine Versicherung erlaubt?

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Ist eine Versicherung erlaubt?

Frage: Ist es im Judentum erlaubt eine Versicherung abzuschließen?

Antwort: Im Judentum ist der Glaube (Emuna) an einen Einzigen und Allmächtigen G´tt das Fundament des gesamten Glaubens. Aus diesem Glauben resultiert das Vertrauen in G´tt (Bitachon) und die Überzeugung, dass alles, was passiert, von G´tt herbeigeführt und geplant wurde.

Nicht nur, dass es von G´´tt geplant wurde, es ist auch stets zum Guten des Menschen, so wie unsere Weisen im Talmud (Brachot 60b) lehren: “Alles, was G´´tt tut, ist zum Guten”. Wir Menschen sind sehr “kurzsichtig” und verstehen nicht immer, warum sich die Geschehnisse so entwickeln, aber wir sind davon überzeugt, dass es zu unserem Besten ist.

Aus diesem Grund könnte man meinen, dass das Abschließen einer Versicherung, sei es eine Lebensversicherung oder das Versichern eines Gegenstandes gegen Diebstahl oder Schäden dem Konzept von Bitachon widerspricht, weil man nicht genug auf G´tt vertraut und es für nötig hält, eine Versicherung abzuschließen.

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Aber Rabbi Mosche Feinstein (Igrot Mosche O”CH Teil 2 111) und Rabbi Ovadia Yosef (Yachave Daat Teil 3 85) argumentieren beide, dass es vollkommen erlaubt ist, eine beliebige Versicherung abzuschließen und es der Pflicht von Bitachon nicht in die Quere kommt: 

Genauso, wie es die Pflicht des Menschen ist, zu arbeiten, um sich seinen Lebensunterhalt zu verdienen oder den Arzt aufzusuchen, wenn man sich nicht wohl fühlt und es dem Konzept von Bitachon in keiner Weise widerspricht, so ist es auch mit einer Versicherung, denn der Mensch hat alles zu tun, was in seiner Macht ist, um sich vor körperlichen und finanziellen Verlust zu schützen.  

Fazit: Es ist erlaubt eine Versicherung abzuschließen und es widerspricht nicht dem Gebot von Bitachon.       

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