KADDISCH KAPITEL 5.2 FRAGEN AUS DER PRAXIS II

KAPITEL 5.2

FRAGEN AUS DER PRAXIS II

5.2 FÜR WEN SPRICHT MAN DAS KADDISCH?

9. Frage:

Darf man das Kaddisch für vermisste Personen sprechen, für die keine Hoffnung mehr besteht, dass sie noch am Leben sind?

Antwort:

Diese Frage ist im Allgemeinen schwer zu beantworten. Es ist ratsam, bei allen auftretenden Fällen eine rabbinische Autorität zu befragen. Allgemein gilt, das Kaddisch darf für Vermisste gesprochen werden, die nach menschlichem Ermessen nicht mehr am Leben sein können, obwohl ihre sterblichen Überreste nicht gefunden wurden, mit Ausnahme von verheirateten Männern. Verheiratete Männer, die vermisst werden, stellen diesbezüglich ein großes Problem dar. Wenn seine Kinder oder Familienmitglieder für ihn das Kaddisch sprechen, könnten Umstehende denken, dass seine Witwe (nach einer gewissen Wartezeit) wieder heiraten könnte, obwohl der Tod nicht mit der Halacha übereinstimmend festgestellt wurde. Bevor man beginnt, das Kaddisch zu sprechen, muss man sich an eine anerkannte halachische Autorität wenden. Unter bestimmten Umständen kann das normale Kaddisch- Jatom erlaubt werden.

10. Frage:

Darf man das Kaddisch für jemanden sprechen, der vor seinem zwanzigsten Lebensjahr verstorben ist?

Antwort:

In verschiedenen Gemeinden gibt es unterschiedliche Minhagim bezüglich des Sprechen des Kaddischs für die Verstorbenen, die das Alter von 20 Jahren noch nicht erreicht haben. Tatsächlich gibt es drei (oder vier) verschiedene Bräuche:

a. Das Kaddisch wird nur für die Toten gesprochen, die 20 Jahre oder älter sind;

b. Das Kaddisch darf bereits für einen Verstorbenen gesprochen werden, der älter als dreizehn Jahre ist;

c. Das Kaddisch wird für ein Kind gesprochen, das acht oder neun Jahre gelebt hat, wenn dieses Kind die Bedeutung der wichtigsten Ge- und Verbote verstanden hat;

d. Nach einiger Meinungen darf das Kaddisch auch für ein gesundes Baby gesprochen werden, das mehr als dreißig Tage gelebt hat.

Die Einwohner jedes Ortes müssen ihren eigenen Minhagim folgen. Wenn der Vater darauf besteht, um das Kaddisch für ein sehr kleines Kind zu sprechen, kann dies erlaubt werden.

Die Frage, die im Hintergrund eine Rolle spielt, ist, ab welchem Alter ein Mensch vom Himmlischen Gericht für Übertretungen hier auf Erden verurteilt wird. Aus dem Jerusalemer Talmud ist bekannt, dass Menschen erst ab dem Alter von einundzwanzig Jahren bestraft werden.

Chagam Zvi stellt jedoch fest, dass man bereits ab dem Alter der Bar-Mitzwa dem Himmlischen Strafrecht unterliegt, so dass das Sprechen des Kaddisch für Verstorbene ab dem Alter von dreizehn Jahren verpflichtend ist.

Rabbiner Jecheskiel Landau ist jedoch der Meinung, dass das Kaddisch auch für Verstorbene ab acht oder neun Jahren gesprochen werden kann, da das Kind in diesem Alter bereits zu Mitzwot verpflichtet ist, sei es Miderabbanan.

An manchen Orten spricht man das Kaddisch nicht für einen Verstorbenen, der nicht verheiratet war. Dies ist falsch, da das Kaddisch nicht vom Ehestand abhängig ist.

11. Frage:

Darf ein Dritter, der kein Familienmitglied ist, das Kaddisch für einen Verstorbenen sprechen, der keine Kinder hinterlassen hat?

Antwort:

Die Erben dürfen einen Dritten beauftragen, das Kaddisch zu sprechen. Diesem Dritten werden dafür alle Befugnisse erteilt und bevor er das Kaddisch spricht, muss er sagen, dass das Sprechen des Kaddisch für N.N. bestimmt. Er darf kein Geld von einer anderen Familie nehmen, um das selbe Kaddisch zugleich für eine andere Person zu sprechen, die ebenfalls kinderlos gestorben ist. Wenn jedoch derjenige, der das Kaddisch für einen nicht verwandten Verstorbenen spricht, nun selbst verpflichtet ist, das Kaddisch für einen Verstorbenen seiner eigenen Familie zu sprechen, dürfen die Erben ihr Geld nicht zurückfordern, wenn er erklärt, dass er, wenn er das Kaddisch spricht, seine Aufmerksamkeit auf beide Verstorbenen richtet, weil nach der Halacha ein und das selbe Kaddisch für zwei Verstorbene gesprochen werden kann.

12. Frage:

Darf man das Kaddisch für diejenigen sprechen, die sich in ihrem täglichen Leben nicht an die Vorschriften des Judentums gehalten haben, oder für diejenigen, die sogar zu einer anderen Religion übergetreten sind?

Antwort:

Diese Frage ist sehr umstritten. Die Mehrheit der Poskim neigt dazu, dies zu gestatten. Daran schließt die Frage an, wie viele Monate man das Kaddisch für die Eltern sprechen muss, die sich nicht an die Vorschriften des Judentums gehalten haben. Da ein Sohn im Allgemeinen auch seine Eltern respektieren muss, wenn sie sich nicht nach orthodoxen Maßstäben verhalten, da das Kaddisch das Leiden der Eltern im Gehinnom lindern soll und weil es zudem für die nächsten Angehörigen gut ist, G’ttes Namen in der Öffentlichkeit durch das Kaddisch zu heiligen, wird in diesem Fall empfohlen, das Kaddisch für die vollen zwölf Monate auszusprechen.

Dies gilt in jedem Fall für das Kaddisch nach dem Alenu am Ende des Gottesdienstes (vgl. Rema J.D. 376:5), für das Kaddisch-Derabbanan, das Vordavenen und das Lernen der Mischnajot.

Darüber hinaus hängt es sehr vom Minhag haMakom ab – dem örtlichen Brauch. Zum Beispiel hat Knesset haGedola (J.D. Ende 403) eingeführt, das Kaddisch im Allgemeinen für zwölf Monate minus eine Woche zu sprechen, weil es in der Tat ausreichend ist – um den Eltern den Respekt zu zollen, den man ihnen schuldet – während des Zeitraums von zwölf Monaten nur an einem Tag am Ende dieses Zeitraums das Kaddisch nicht sprechen. Manche Acharonim fragen sich sogar, ob es überhaupt der Mühe wert ist, weniger als zwölf Monate das Kaddisch aus angeblicher Frömmigkeit den Eltern gegenüber zu sprechen. Auch Birké Joséf (J.D. 376:8) hält es – dem Beispiel des Arizal folgend – für richtig, mehr als elf Monate lang das Kaddisch zu sprechen, denn das Kaddisch geleitet die Neschama (die Seele des Verstorbenen) in immer höhere Spähren. Er rät jedoch davon ab, in der letzten Woche ein Kaddisch zu sprechen, um auf die Gefühle des einfachen Volkes Rücksicht zu nehmen, die das als eine Art der Entweihung betrachten. Auch Ktav Sofer, der Sohn des Chatam Sofer, sprach das Kaddisch für seinen Vater für zwölf Monate minus eine Woche. R. Shlomo Kluger befahl sogar das Kaddisch zwölf Monate zu sprechen und – wenn der Verstorbene in einem Schaltjahr starb – dreizehn Monate. Besonders heutzutage – wenn viele Kinder nur für das Kaddisch in die Schul kommen und sich nach elf Monaten wieder aus der Schul verabschieden und keine Tefilin mehr legen usw. – sollten die Rabbanim sie zwingen, zwölf Monate lang das Kaddisch zu sprechen.

Wo es jedoch üblich ist, nur elf Monate lang das Kaddisch zu sprechen, ist es üblich, mit dem Kaddisch einen Tag vor dem Ende des letzten Monats aufzuhören, so dass zwischen dem Ende des Kaddisch und dem Jahrzeittag dreißig Tage liegen. Es ist jedoch erlaubt, die vollen zwölf Monate vorzudavenen, die Mischnajot zu lernen und dass Kaddisch-Derabbanan zu sprechen. An diesen Orten spricht man das Kaddisch nur elf Monate, auch wenn das Awel-Jahr in ein Schaltjahr fällt. In Amsterdam ist es üblich, nur elf Monate das Kaddisch zu sprechen und vorzudavenen.

Man könnte sich fragen, wie lange in diesem Falle eine Person, die beauftragt wurde, das Kaddisch für die Eltern zu sprechen, das Kaddisch sprechen soll. Für diese Person besteht kein Hindernis darin, zwölf Monate das Kaddisch zu sprechen, da sie dem Verstorbenen keinen Respekt schuldet. Me’orot Natan paskent (entscheidet) dennoch, dass diese Person auch nur elf Monate das Kaddisch spricht.

Für Menschen, die selbst Hand an sich gelegt haben, darf man das Kaddisch sprechen, vor allem, wenn das Motiv für diesen dramatischen Schritt nicht geklärt werden kann. Einer der Gelehrten des letzten Jahrhunderts, der sich mit dieser Frage beschäftigte, war Chatam Sofer (Ewen haEzer 1:9). Er stellt seine Überlegungen wie folgt dar: “Ich war nicht in der Lage, die Ansicht der Menschen zu unterstützen, die behaupten, man darf nicht für jemanden, der Selbstmord begangen hat, das Kaddisch sprechen, weil er sich mit dieser Tat selbst aus der Jüdischen Gemeinschaft entfernt hat. Da er sich nicht an den Jüdischen Verhaltenskodex gehalten hat, wäre es nicht unsere Pflicht, ihn im Gehinnom aufsteigen zu lassen? Wer war ein größerer Sünder als Absalom? Dennoch nutzte sein Vater, König David, den Begriff ‘beni’ – mein Sohn – siebenmal, um ihn aus den sieben Gewölben des Gehinnom aufsteigen zu lassen. Elischa Ben Abuja, der Lehrer des großen Tanna Rabbi Meir, wandte sich zu einem bestimmten Zeitpunkt vom Judentum ab; dennoch tat sein Schüler Rabbi Meir, als er sah, dass Rauch aus seinem Grab aufstieg, alles für sein Seelenheil.”

Viele andere Quellen zeigen auch, dass es möglich ist, im Falle von Selbstmord das Kaddisch zu sprechen. Es wird sogar empfohlen, das Kaddisch für die vollen zwölf Monate zu sprechen und mehrere Kaddischim als für andere Verstorbene zu sprechen. Obwohl diejenigen, die willent- und wissentlich eines der Grundprinzipien des Judentums mit Füßen treten und man für Sünder wie diese kaum verpflichtet ist, das Kaddisch zu sprechen, muss man immer positiv urteilen. Parschat Mordechai und Yehuda Yaale behaupten daher, dass man die Trauerrituale und das Sprechen des Kaddischs auch nach einem erfolgreichen Selbstmordversuch beachten muss oder darf, weil nicht jeder von diesem Selbstmordverbot Kenntnis hat. Vielleicht war es eine verzweifelte Tat, vielleicht litt der Verstorbene an geistiger Verwirrung.

13. Frage:

Darf ein Adoptivsohn das Kaddisch für diejenigen sprechen, die ihn aufgezogen haben?

Antwort:

Ein Pflegekind darf für seine Adoptiveltern das Kaddisch sprechen, obwohl es nicht halachisch verpflichtend ist. Besonders wenn er seit Jahren von ihnen erzogen wurde und die Pflegeeltern keine eigenen Kinder haben. Ein Schüler darf auch das Kaddisch für seinem Jüdischen Lehrer sagen, wenn dieser keine Kinder hinterlassen hat.