KINDESMISBRAUCH

KINDESMISBRAUCH

Diese Mal möchte ich ein ernstes Problem mit Ihnen besprechen, das in den letzten Jahren viel Staub aufgewirbelt hatte. Es geht um den sexuellen Missbrauch von Kindern, über den in den Medien so viel berichtet wird.

         Sexueller Missbrauch von Kindern war ein schwierig zu besprechendes Problem. Diejenigen, die wagten, es an zu sprechen, wurden meistens mundtot gemacht. Aber inzwischen wird Missbrauch schwer verurteilt und sofort bei den zuständigen Behörden angezeigt.

         Es bestehen viele Arten der Kindesmisshandlung, von sprachlicher und geistiger Gewalt bis zu deutlichem körperlichem und sexuellem Missbrauch. Die Thora spricht hier Klartext. Vergewaltigung wird durch die Thora mit Mord gleich gestellt.

Kindesmissbrauch nimmt immer mehr schlimmere Formen an. Eine kleine Armee von speziell geschulten Fahndern beschäftigt sich ausschließlich mit dem Aufspüren von Tätern, den Herstellern und den Verbreitern von Kinderpornos.

Die Polizei erwartet jedes Jahr mehr Meldungen von Kinderpornos. Die Kinder werden immer jünger, das Angebot immer gewaltträchtiger. Aus den Philippinen wurde selbst Kindesmissbrauch als Live-Stream angeboten. Zu ekelhaft, um es mit Worten zu beschreiben.

WAS SAGT DIE THORA ÜBER MISSBRAUCH VON KINDERN? 

Weltweit reagieren alle tonangebenden rabbinischen Gelehrten gemeinsam und deutlich. Jede Art von Kindesmissbrauch und anderer wehrlosen Menschen muss den zuständigen Behörden umgehend gemeldet werden. Obwohl die Folgen der Meldungen für die vielen Betroffenen (andere Kinder, Ehemann/-Frau, Arbeitnehmer usw. usw.) nicht zu überschauen sind,  machen unsere Rabbiner unmissverständliche Aussagen.

RECHTLICHE GRUNDLAGEN

In der Halacha (dem Jüdischen Gesetz) gibt es verschiedene Benennungen für die Fehlverhaltungen und für die Reaktion darauf:

·         Rodeef (Hebr.): rodeef bedeutet wörtlich Verfolger. Die Thora betrachtet den Missbrauch-Täter als eine lebensgefährliche Bedrohung für das Opfer. Die Thora selber geht hier ordentlich weit vor. Siehe Deuteronomium 22:25 – 27, wo Vergewaltigung mit Mord gleich gesetzt wird. Ein Vergewaltigungsopfer ist mit einem Mordopfer zu vergleichen. Aus der psychologischen Literatur wissen wir inzwischen, dass die Folgen von sexuellem Missbrauch sehr langwierig und heftig sind.

·         ‚Makkin weonschin schelo kedin‘ (Hebr.): das Eingreifen bei Missständen. Jedes Beijt Din (Rabbinatsgericht) hat das Recht und die Pflicht, bei Missständen ein zu greifen.

*    ‚Dina demalchuta‘ (Hebr.): das Gesetz des Landes. Wenn das sekuläre Gesetz ein Verhalten verbietet oder vorschreibt, richtet sich das Jüdische Gesetz danach, es sei denn, dass es steht deutlich im Widerspruch zur Halacha (zum jüdischen Gesetz).

 ·          ‚Afruscha me’isura‘ (Hebr.): Menschen von schlimmen Taten abhalten. Es ist unsere zwingende Pflicht, unsere Mitbürger von verbotenen Handlungen abzuhalten.

Das Gegensteuern von Untaten und deren Prävention

Da es bekannt ist, dass viele Kinderschänder Wiederholungstäter sind, ist auch das präventive Eingreifen erlaubt und man dazu selbst verpflichtet. Den Schaden, den ein Übeltäter verursacht, kann lebenslang sein. Bekannt ist auch, dass eine Anzahl missbrauchter Jungen und Mädchen in ihrem späteren Leben selber auch wieder zu Täter wurden.

·         Und das wichtigste Argument: ‚Hatsalat Hanisak‘ (Hebr.), die Rettung unschuldiger Opfer.

Alles in allem ist der Schaden so groß, dass die Anzeige des Missbrauchs bei den zuständigen Behörden eine Mitzwa ist. Zwangsbehandlung ist manches Mal notwendig, um zumindest eine minimale Sicherheit zu haben, dass Missbrauch nicht wieder erfolgt.

ART UND QUALITÄT DER BEWEISE

In dieser Art von Angelegenheiten ist die Frage nach der Qualität des Beweises immer eine drängende Frage. Die normal gültigen Regeln für die Beweise gelten nicht. Es geht um eine Einschätzung und Überzeugung der beurteilenden Behörden, von der Schulleitung bis zum Bejth Din, dem rabbinischen Gericht, da es sich meistens nicht um eine wirkliche Rechteangelegenheit handelt, sondern um Missstände-Prävention, bei der andere Vorgehensweisen und Beweismittel gelten.

Im Jüdischen Recht besteht zum Beispiel eine Regel, dass ein Verdächtiger sich selber nicht beschuldigen kann. Das bedeutet, dass ein Verdächtiger nie aufgrund seiner eigenen Aussage verurteilt werden kann. Bei Missbrauch von Kindern kann das wohl.

Verschiedene große Jüdische Gelehrte vermuten, dass die Abweichung von den strengen Regeln der Beweisführung durch eine frühere rabbinische Verordnung gerechtfertigt wird, da in dieser Art von Fällen beim strafbaren Vorgang nie zwei Zeugen anwesend sind.

Andere betrachten es so, dass wir der säkularen Gesetzgebung in diesen Fällen folgen, da wir diese Missstände nicht mehr selbst verfolgen können und unsere Dayanim (Rabbinische Richter) oft auch nicht über die spezifischen Kenntnisse verfügen, um diese Art von Angelegenheiten fachkundig abhandeln zu können. Zeugenaussagen müssen nicht in Anwesenheit des Täters stattfinden und die Untersuchung bei den Opfern kann ohne Anhörung  des Täters erfolgen. Die schwache Partei muss geschützt werden. In Israel und Amerika werden speziell für diese Angelegenheiten fachkundige und hiermit vertraute Rabbinische Gerichte berufen, in denen durch Experten auf diesem Gebiet geurteilt wird.

In der halachischen Literatur wird auch davor gewarnt, dass man den Täter verurteilen muss und dass man die Untaten „nicht unter den Teppich kehren darf“. Oft verschwinden die Fälle unter dem Teppich, um die Familie des Täters nicht zu sehr zu belasten. Ein Verein oder eine Schule kann sich nicht hinter allerlei Interessen wie dem Namen und dem Ruf der Organisation verstecken. Das Judentum stellt das Interesse des wehrlosen Opfers in den Mittelpunkt.

Auch die finanziellen Folgen werden in der Jüdischen Literatur ausführlich thematisiert. Wenn man Jemandem physisch oder psychisch geschädigt hat, müssen laut dem Gesetz der Thora der Schaden, die Pflegekosten, die Zeit, in der man nicht arbeiten kann, der Schmerz und die Scham vergütet werden.

Wenn das Opfer sich Jahrelang einer Therapie unterziehen muss, muss der Täter das vergüten. Auch muss der Täter vielerlei Dinge wie Medikamente, Schmerzmittel oder Antidepressiva bezahlen.

Die Thora gab unerwünschten sexuellen Intimitäten einen hohen Stellenwert. Bereits vor 3330 Jahren…