Kollegen und Bekannten “Frohes Fest” zu Weihnachten wünschen?

Kollegen und Bekannten “Frohes Fest” zu Weihnachten wünschen?

Frage: Darf man einem nicht-jüdischen Nachbarn bzw. Kollegen “frohe Weihnachten” oder „frohes Fest“ wünschen und auf diesen Wunsch antworten?

Antwort: Im Schulchan Aruch (Y“D 148:9) steht, dass es an einem nicht-jüdischen Feiertag verboten ist, einen Nichtjuden in seinem Haus zu besuchen und ihn mit „Schalom“ zu begrüßen, während es auf der Straße erlaubt ist, jedoch sollte es keine enthusiastische Begrüßung sein. Die Kommentatoren (siehe Schach) sind der Meinung, dass sich dieses Verbot nur auf „Schalom“ beschränkt, weil dies einer der Namen G‘ttes ist, während andere Begrüßungen erlaubt sind. Somit ist es kein Problem, einen Nichtjuden an ihrem Feiertag zu grüßen, solange man nicht den G´ttlichen Namen dafür verwendet.  

Ob man “frohe Weihnachten” und “frohes Fest” wünschen und antworten darf, hängt davon ab, ob der Gesprächspartner dieses Fest als religiöses Fest betrachtet oder nur als einen gesetzlichen Feiertag. Rav Pinchas Sheinberg (Divrei Sofrim) ist der Ansicht, dass Weihnachten für die meisten keine religiöse Bedeutung (mehr) hat und demnach unterscheidet sich dieser Wunsch in keiner Weise von “Ein schönes Wochenende” u.Ä. 

Auf jeden Fall ist es erlaubt auch einem Menschen, für den Weihnachten eine religiöse Bedeutung hat, “Frohe Weihnachten” und “Frohes Fest” zu wünschen, falls der Verzicht zu Hass führen kann und es sich nicht vermeiden lässt (Darkei Mosche Y”D 149)