Menschen am Schabbat einsperren?
Frage: Ist es erlaubt einen Menschen am Schabbat einzusperren (z.B. einen Dieb etc.)?
Antwort: Am Schabbat ist es verboten, Tiere zu jagen und einzusperren und es ist eine der 39 verbotenen „Melachot“ (Arbeiten) am Schabbat. Jedoch übertritt man das Verbot aus der Tora nur, wenn man ein Tier jagt bzw. einsperrt, welches generell für einen bestimmten Zweck gefangen wird, bei anderen Tieren besteht nur ein rabbinisches Verbot. Menschen werden in der Regel weder gejagt, noch gefangen, sodass es sicherlich kein Verbot aus der Tora ist, möglicherweise aber ein rabbinisches Verbot. Jedoch argumentieren die halachischen Autoritäten, dass es sogar kein rabbinisches Verbot gibt, weil die Essenz des Menschen sein Verstand ist und dieser lässt sich nicht durch Gitter und Schlösse einsperren.
Dennoch besteht am Schabbat ein rabbinisches Verbot zu richten und das Einsperren eines Menschen gehört zum Richten dazu (Untersuchungshaft), aber dieses Verbot gilt nur, wenn es von der Gemeinde bzw. dem Gericht vollstreckt wird, nicht aber für eine Privatperson (Zum Ende des Wochenabschnitts Schlach wurde ein Mensch scheinbar „in Untersuchungshaft“ genommen, obwohl es am Schabbat war und die Kommentatoren erklären, dass er nur bewacht wurde, aber nicht eingesperrt)
Fazit: Es ist erlaubt am Schabbat einen Dieb einzusperren, um ihn der Polizei zu übergeben.