Nachmanides: Bereitung von Dinim

Gespräch zwischen Ben Noach und islamischem Gelehrten

Nachmanides gibt an, dass die “Dinim” -Kategorie in den sieben noachidischen Gesetzen nicht auf die Ernennung von Richtern beschränkt ist. Es beinhaltet viel mehr, wie zum Beispiel Vorschriften gegen Wucher zu erlassen, Löhne einzubehalten, Beschädigung, Unehrlichkeit im Handel usw. Er fügt hier die sehr bemerkenswerten Worte hinzu, „genau wie die Gesetze, die für Israeliten gelten ”.

Nachmanides kann nicht behaupten, dass für Noachiden dieselben Gesetze gelten wie für Israeliten, da er sich dann im Konflikt mit den talmudischen Quellen befinden würde (B.T. Sanhedrin 56b). Nachmanides deutet hier lediglich an, dass ein Richter oder eine Regierung nicht frei ist, völlig neue Rechtsgrundsätze einzuführen.

Dies ist ein wesentlicher neuer Punkt. Maimonides listet nur eine Reihe von formalen Prinzipien auf, die ein möglichst genaues Urteil garantieren müssen. Nachmanides geht noch weiter und gibt Anweisungen zum Inhalt des Rechtssystems. Seiner Ansicht nach enthält das noachidische Gesetz “Dinim”, ein genau definiertes System von gesetzlichen Bestimmungen, die sich nicht wesentlich von dem jüdischen Rechtssystem unterscheiden würden. Rabbi Moses Isserles/Rema (1525 – 1572, Krakau) glaubt auch, dass die Zivilgesetze des talmudisch-jüdischen und des noachidischen Systems nur dann unterschiedlich sind, wenn der Talmud dies ausdrücklich festlegt (Schut Rema, 10).