Man darf die Entlohnung eines Arbeitnehmers nicht über Nacht anstehen lassen – Parascha Kedoschim

Man darf die Entlohnung eines Arbeitnehmers nicht über Nacht anstehen lassen – Para...

Man darf die Entlohnung eines Arbeitnehmers nicht über Nacht anstehen lassen

Der Arbeiter hat die Arbeit erledigt, also hat der Auftraggeber oder Arbeitgeber zu zahlen.

Die Tora achtet es jedoch erforderlich, an zwei Stellen hierzu zu warnen: „Ihr sollt die Bezahlung des Tagelöhners nicht bis zum Morgen liegen lassen“ (Wajikra/Lev. 19:13).

Der Talmud vertieft sich mehr im die Relation oder in die Spannweite zwischen den beiden Verboten. In B.T. Bava Metsia (110b) erklären unsere Weisen, dass das Verbot „Du sollst nicht über Nacht lassen“ sich auf einen Arbeiter bezieht, der tagsüber gearbeitet hat. Der Zeitraum der Bezahlung betrifft die ganze Nacht. Hat man die Bezahlung an den Arbeiter nicht vor der Morgenröte erledigt, übertritt man das Verbot „Du sollst die Entlohnung nicht über Nacht lassen“ mit dem Anbruch des Morgens.

Arbeiter der nachts gearbeitet hat

Das Verbot „Die Sonne darf nicht darüber untergehen“ bezieht sich auf den Arbeiter, der nachts gearbeitet hat. Ihn kann man noch während des ganzen Tages bezahlen und man übertritt das Verbot, zu spät zu bezahlen, erst bei Sonnenuntergang.

Interessant ist, dass die Mischna (ibid.) die Verbote bis zur Anmietung von Tieren und der Anmietung von Gegenständen (wie heutzutage Autos) ausweitet. Das Vorhergehende geht von einem Arbeitgeber aus, der bereit ist, zu zahlen. Weigert man sich jedoch, überhaupt eine Entlohnung zu zahlen, übertritt man fünf Verbote.

seine Seele wegnehmen

Rechtzeitig bezahlen ist also wichtig. Die Chachamim erklären zum Passuk: „Darauf richtet er seine Erwartung aus“ – was wortwörtlich in Hebräisch lautet „entsprechend seiner Entlohnung richtet er seine Seele auf“, also dass jemand, der die Entlohnung zurück hält, in Wirklichkeit ihm seine „Seele“ weg nimmt (ibid. 112a). Die Frage ist nur, wessen Seele hier weg genommen wird.

herzlos und gefühllos

Laut Raschi (tausendvierzig bis elfhundertfünf) wird der Arbeitgeber bestraft, da seine Tat mit einem Anschlag auf das Leben des Arbeitnehmers gleich gestellt wird. Derjenige mit der Aussage, der behauptet, dass die Seele des Arbeitgebers weg genommen wird, beweist einen tiefen psychologischen Einblick. Es sieht nämlich so aus, als ob dieser keine Seele mehr hat. Er ist herzlos und gefühllos geworden. Beide betonen das mangelnde Gefühl bei der zwischenmenschlichen Beziehung. Die Ursache aller zwischenmenschlichen Problematik liegt in unserem Egoismus und Egozentralismus. Das „Übernachtverbot“ ist eher eine moralische, als eine ökonomische Maßnahme.

Diese Annahme hat wichtige Auswirkungen, auch in der Rechtsprechung. Im Normalfall sagen wir uns, dass wenn wir an einer Verpflichtung zur Auszahlung zweifeln, nicht gezahlt werden brauch. Der Vorderer oder der Kläger beweist!

im Zweifel doch bezahlen

Das bedeutet, dass derjenige, der klagt oder sich darüber beschwert, dass er von einem anderen noch Geld zu bekommen hat, dieses erst mal beweisen muss. Solange er das nicht kann, braucht nicht gezahlt zu werden. Dieses gilt nur auf finanziellem Gebiet. Wenn Zweifel auf religiösem oder moralischem Gebiet bestehen, soll man aus Zweifel der Verpflichtung doch nach kommen. Es sollte vermieden werden, das Verbot „Du sollst nicht über Nacht lassen“ zu übertreten, man sollte bezahlen, auch wenn man dabei im Zweifel sei, es zu tun.

Arbeitnehmer am Freitag

Wenn man freitags einen Arbeitnehmer eingestellt hat, kann man nicht bezahlen, da der folgende Tag Schabbat ist. Sdé Chemed weist darauf hin, dass Arbeiter Freitag Nachmittags schon immer rechtzeitig vor Einbruch der Nacht nach Hause gehen, um den Schabbat vor zu bereiten, so dass sie als Arbeiter betrachtet werden, die nur stundenweise tagsüber arbeiten. Für sie gilt also, dass sie noch VOR Schabbat bezahlt werden sollten.

Bis jetzt ist nur die Rede von Tagelöhnern und Arbeitern. Wie sieht es mit der Arbeitsaufnahme aus? Tatsächlich wird das auch im Schulchan Aruch behandelt (IV:339:6). Rabbi Jossejf Karo ist der Ansicht, dass man, wenn man zum Beispiel einem Schneider einen Auftrag zur Anfertigung von Bekleidung erteilt hat, und der Schneider damit fertig ist, man nicht zu spät bezahlt, solange die Bekleidung sich noch in der Fertigungswerkstatt befindet.

Direkt bezahlen bei Arbeitsaufnahme

Aber sobald der Schneider die Kleider oder die gefertigte oder reparierte Ware dem Auftraggeber zurück gegeben hat – auch wenn das Mitte des Tages sei – übertritt man das Verbot von „Du sollst es nicht über Nacht lassen“, sobald die Sonne untergeht. Wir sehen also, dass die Arbeitsaufnahme oder -Annahme mit Miete gleich gestellt wird und dass die Bezahlung also prompt zu erfolgen hat.