AGUNA BEREITS ZU ZEITEN VON MOSCHE AKTUELL – Parascha Matot-Masse

AGUNA BEREITS ZU ZEITEN VON MOSCHE AKTUELL – Parascha Matot-Masse

AGUNA BEREITS ZU ZEITEN VON MOSCHE AKTUELL

Schon seit vielen Jahren werde ich von Jemandem verfolgt, der glaubt, dass ich ihm den Get, den Ehescheidungsbrief für seine Frau, unterschlagen habe. Er wollte seine Ehefrau zu einer Aguna, also zu einer Witwe eines nicht Verstorbenen machen, indem er ihr den Get, die Scheidung, verweigerte.

In der Parascha dieser Woche steht angedeutet, wie unsere Tora-Verantwortliche mit auch nur einer Drohung von Aguna-Problematik umgingen.

Mosche nennt den Stämmen Ruben, Gad und halb Menasche Bedingungen, um ihren Erbanteil in Jordanien zu erhalten: „Wenn Ihr Euch ausruhen werdet… und von Euch jeder Chaluts (ausgeruhter Soldat) den Jordan überqueren wird…und das Land erobert sein wird und Ihr danach nach Trans-Jordanien zurückkehren werdet, dann werdet Ihr vor HaSchem und vor Israel frei von Schuld sein und wird dieses Land (Jordanien) Euch zum Besitz werden…“ (Bemidbar/Numeri 32:20-22).

nicht als Witwe eines nicht Verstorbenen zurückbleiben

Der Ba’al HaTurim (zwölftes Jahrhundert) schreibt zum Wörtchen Chaluts – Soldat -, dass dieses Verbindung hat zum Begriff Chaluts Hana’al, „derjenige, der sein Schuh beim Lösungsvorgang von der Schwagerehe ausziehen musste“ (Deut. 25:10). (Erläuterung: eine Ehefrau, deren Mann verstarb, also die Witwe, konnte ihr Recht anmelden, den ledigen Bruder ihres verstorbenen Mannes zu heiraten. In der Überlieferung war das die Pflicht dieses Bruders).

Hieraus wird abgeleitet, dass Jeder, der in einen Krieg von König David aus zog, einen Ehescheidungsbrief (Get) an seine Frau schrieb, sodass sie nicht als Witwe eines nicht Verstorbenen zurückbleiben sollte für eine eventuelle Schwagerehe. Aus dem Thora-Text scheint hervor zu gehen, dass Mosche hiermit begonnen und dass König David dieses von ihm übernommen hatte.

mit rückwirkender Kraft

Laut Raschi erfolgte dieser Get unter der Bedingung, dass wenn der Mann im Krieg STERBEN sollte, der Get ab dem Augenblick des Schreibens mit rückwirkender Kraft gelten würde. Hinterher würde dann mit rückwirkender Kraft scheinen, dass die hinterbliebene Frau bereits zu Zeiten des Lebens ihres Mannes von ihm geschieden gewesen sei, so dass sie keine Ehe mit ihrem Schwager eingehen müsste.

Laut dieser Erklärung von Raschi würde der Get nur nutzen, wenn eine Verbindung mit einem Schwager zu befürchten sei. Dieses gilt nur, wenn die Frau eine kinderlose Witwe wurde. In allen anderen Fällen würde das nicht helfen, denn wenn der Mann nicht im Krieg gestorben sei, würde der Ehescheidungsbrief kein Get zu sein scheinen. Wenn er jedoch wohl gestorben sei, würde es ihr auch ohne Get erlaubt sein, wieder zu heiraten, da sie bereits eine Witwe geworden sei.

Get mit einen viel breiteren Bereich

Andere Gelehrte stimmen dem nicht zu, da der Get dann wohl einen sehr eingeschränkten Bereich umfasst. Deshalb legen Tosafot und Nachmanides (dreizehntes Jahrhundert) das so aus, dass bei der Erteilung des Get durch den Mann gesagt wird, dass dieser gültig sein würde, wenn er nicht AUS DEM KRIEG zurück kehren sollte. Würde der Mann in Gefangenschaft geraten, würde der Get auch gültig sein, auch wenn der Mann noch am Leben sei. So erhielt der Get einen viel breiteren Bereich und kann die Frau immer wieder heiraten.

Laut Rabbejnu Tam und Raschba wir der Get jedoch ohne Vorbehalt erteilt, mit sofortiger Wirkung und nicht mit rückwirkender Kraft (das ist eine dritte Meinung).