Schöner als G‘tt erlaubt
Es ist heutzutage fast zum Alltag geworden, sich unter das Messer zu legen, um sein Aussehen aufzubessern.
Doch wie steht das Judentum dazu? Darf man sein Aussehen durch einen chirurgischen Eingriff verändern? Oder haben wir die Pflicht, für immer so zu bleiben, wie der liebe G’tt uns erschaffen hat? Es gibt mindestens vier potenzielle halachische Probleme, die in diesem Zusammenhang auftreten könnten.
RISIKO Zum einen stellt eine Schönheitsoperation, genauso wie jeder andere chirurgische Eingriff, ein potenzielles Risiko dar. Es können immer Komplikationen auftreten. Und es gibt auch heute noch Menschen – auch wenn ihre Zahl verschwindend klein ist –, die aus einer Vollnarkose nicht wieder aufwachen. Das Judentum verbietet uns, ein unberechtigtes Risiko einzugehen. Die Frage ist also, ob ein besseres Aussehen einen berechtigten Grund für einen chirurgischen Eingriff darstellt.
Die psychischen Leiden des Betroffenen spielen bei einer halachischen Entscheidung eine erhebliche Rolle (Tosafot, Schabbat 50b). Falls jemandem sein Aussehen große Probleme bereitet, er deshalb durch die Gesellschaft nicht akzeptiert wird, falls er oder sie Schwierigkeiten hat, einen Partner oder eine Partnerin fürs Leben zu finden oder falls die Verbesserung des Aussehens dem Eheleben neuen Auftrieb geben würde, dürfte man also das Risiko eines operativen Eingriffs eingehen.
Außerdem ist es erlaubt, ein Risiko einzugehen, das von der Gesellschaft als »gewöhnlich« eingestuft wird. Die Quelle dafür ist ein Vers in den Psalmen, »Haschem schomer petaim« – G’tt schützt die Toren. Ein Beispiel dafür ist das Autofahren. Es stellt eine beträchtliche potenzielle Gefahr dar, die von der Gesellschaft aber vollständig akzeptiert wird. Die Tatsache, dass Schönheitsoperationen in unserer Gesellschaft immer üblicher werden, dürfte bei einer halachischen Entscheidung also eine Rolle spielen.
VERLETZUNG Die Tora verbietet, sich selbst oder anderen Menschen Verletzungen zuzufügen – und ein operativer Eingriff bedeutet per se eine Verletzung. In Igrot Moshe (Choshen Mishpat 2,66) schreibt Rabbiner Mosche Feinstein, dass dieses Verbot in unserem Fall aber nicht zuträfe, denn Rambam (Hilchot Chowel Umazik 5,5) sagt, dass die Tora nur Verletzungen verbietet, die »bederech nitzajon« beziehungsweise nach einer anderen Lesart »bederech bizajon« geschehen.
Das heißt, dass nur Verletzungen mit der Absicht, dem Betroffenen Schaden zuzufügen, von der Tora verboten sind. Im Fall der Schönheitsoperation verletzt man aber den Betroffenen, um ihm dadurch einen Vorteil zu verschaffen – also sollte sie kein halachisches Problem darstellen.
FRAUENKLEIDER Im 5. Buch Mose 22,5 wird Männern verboten, Frauenkleider zu tragen – und umgekehrt. Dieses Verbot umfasst aber nicht nur die Kleider selbst, sondern jedwede Verschönerung, die in der Regel von Frauen praktiziert wird. So wäre es zum Beispiel einem Mann verboten, sich graue Haare auszuzupfen, die Beine zu rasieren oder sich zu schminken, denn üblicherweise tun das Frauen, um ihre Schönheit hervorzuheben. Fallen also Facelifting oder eine Haartransplantation, die meistens an Frauen vorgenommen werden, bei einem Mann unter dieses Verbot?
Raw Jechiel Jakow Weinberg schreibt in seiner halachischen Responsa Sridej Esch (2,81) dass es einem Mann verboten ist, sein Haar zu färben, falls er dadurch ausschließlich die Verbesserung seines Aussehens erreichen möchte – denn aus diesem Grund tun es in der Regel die Frauen.
Falls aber ein Mann seine Haare färben möchte, um einen potenziellen finanziellen Verlust oder eine Beschämung zu vermeiden, darf er das tun. Geht es also etwa bei einem TV‐Moderator um eine jung wirkende Erscheinung auf dem Bildschirm, würde das Färben seiner Haare nicht unter das halachische Verbot von Frauenkleidung für Männer fallen.
Es gibt aber auch ein philosophisches Problem, das die plastische Chirurgie betrifft. Und zwar stellt sich die Frage: Dürfen wir unser Aussehen verändern, nachdem uns G’tt erschaffen hat? Sagen wir damit nicht aus, dass wir es besser wissen als Er? Im Talmud (Nidda 31a) steht, dass es drei Partner bei der Erschaffung des Menschen gibt: Vater, Mutter und G’tt. G’tt ist derjenige, der die Schönheit vergibt. Wie können wir unser Aussehen dann einfach verändern?
Rabbiner Eliezer Waldenberg, der die plastische Chirurgie verbietet, schreibt in seiner halachischen Responsa Tzitz Eliezer (11,41), es sei eine Unverschämtheit gegenüber dem Allmächtigen, sich einer Schönheitsoperation zu unterziehen.
Er zitiert auch eine andere Stelle aus dem Talmud (Taanit 23b): Rabbi Mana wollte, dass seine Frau hübsch wird, und bat seinen Lehrer darum, dafür zu beten. Der Lehrer, Rabbi Yizchak, gab der Bitte nach, und G’tt machte Rabbi Manas Frau sogar sehr hübsch. Doch als Folge wurde sie auch überheblich und dominant. Also bat Rabbi Mana seinen Lehrer, dafür zu beten, dass seine Frau wieder genauso aussehen sollte wie früher.
CHARAKTER Waldenberg meint, es sei nicht gut, G’ttes Werk zu verändern, denn mit dem Aussehen wandele sich auch der Charakter des Menschen. Es gibt aber auch andere Rabbiner (vgl. Judah David Bleich, »Genetic Engineering, Bioethical Dilemmas«, Teil 2, und Akiva Tatz, »Dangerous Disease and Dangerous Therapy in Jewish Medical Ethics«), die behaupten, es gebe kein Verbot, das Werk G’ttes zu verändern.
Sogar im Gegenteil: Die Welt und auch unser Körper, so die Argumentation, wurden uns gegeben, und wir müssen sie nach unseren Möglichkeiten weiterentwickeln und das Beste aus ihnen machen. Demnach verbietet das Judentum die plastische Chirurgie nicht – sofern es psychische, physische oder finanzielle Gründe für eine Schönheitsoperation gibt.
Quelle: Jüdische Allgemeine