Segensspruch auf verbotenes Essen

Segensspruch auf verbotenes Essen

Wenn ein Mensch absichtlich verbotenes Essen isst (sogar von den Weisen verbotenes Essen), ist es ihm verboten, vor und nach dem Essen einen Segenspruch auszusprechen.

Falls ein Mensch aufgrund der Gefahr für sein Leben oder seine Gesundheit gezwungen ist, verbotenes Essen zu sich zu nehmen, dann muss er einen Segenspruch aussprechen.

Wenn nach einem Fleischgericht ein Nachtisch serviert wurde, auf den man einen Segensspruch ausgesprochen hat (aber noch nicht probiert), und es stellte sich dann heraus, dass der Nachtisch milchig ist, sind die meisten halachische Autoritäten der Meinung, dass es verboten ist, diesen Nachtisch zu probieren, auch wenn dadurch der Segen umsonst wird.

Falls man nach einem Fleischgericht zuerst den Segensspruch „Birkat HaMazon“ aussprach und dann einen Segensspruch auf ein milchiges Nachtisch sagte, sind manche halachische Autoritäten der Meinung, dass man etwas von dem Nachtisch kosten soll, um vergeblich ausgesprochenen Segensspruch zu vermeiden. Aber die andere stimmen dem nicht zu.

Wenn man an einem Tag vergessen hat, dass es Fastentag ist (eins von den vier Fastentagen, die von den Weisen eingeführt wurden), und ein Segensspruch auf das Essen aussprach, soll man folgendes sagen: „Baruch Schem Kevod Malchuto Leolam Vaed“ (gesegnet sei der Name der Herrlichkeit seines Königreichs für immer und ewig) und das Essen nicht mal kosten (auch nicht weniger als ein “Kesajt”).

Wenn man am Schabbesausgang vergessen hat eine “Havdala” zu machen und schon einen Segensspruch auf das Essen vor dem “Kiddusch” (nach dem Gebet) ausgesprochen hat, er kann etwas von diesem Essen kosten, obwohl es verboten ist, vor der “Havdala” und vor dem “Kiddusch” zu essen.

Wenn man den Segensspruch auf ein Fleischgericht an den Tagen, an denen es verboten ist das Fleisch zu essen (von 1. bis 9. des Monats Av), aussprach, er darf etwas von dem Fleischgericht probieren, um einen vergeblich ausgesprochenen Segensspruch zu vermeiden.