TOIWELN UND KASCHERN – Parascha Mattot

TOIWELN UND KASCHERN – Parascha Mattot
Parascha Mattot (Bamidbar/Num. 30:2-32:42)

„Da sprach der Priester Elasar zu den Soldaten, die in den Kampf gezogen waren: „ Dieses ist die Gesetzesanweisung, die HaSchem Mosche erteilt hat.

Nur Gold, Silber, Messing, Eisen, Zinn und Blei, alles, was feuerfest ist, mußt du durch das Feuer schicken, damit es rein wird. Dann muss es mit dem Reinigungswasser gereinigt werden.

Aber alles, was nicht feuerfest ist, soll nur durch Wasser gehen.“ (31:23)

  • Wenn man von einem Nicht-Juden Essgeschirr kauft oder geschenkt bekommt, darf man es nicht benutzen, bevor es nicht in einer Mikve getoiwelt (eingetaucht) wurde. Dieses gilt nur für Essgeschirr. Bevor man es eintaucht (es muss vollständig von Wasser bedeckt sein) spricht man eine Beracha, um G“tt für die Anweisung zu danken, das Essgeschirr zu toiweln. Nach der Tora müssen Metallgegenstände getoiwelt werden. Glasutensilien wurden von den Gelehrte toiweln verlangt. Diese beiden letzten Utensilien werden mit einer Beracha toiweln. Andere Utensilien müssen ebenfalls getoiwelt werden, aber ohne Beracha (fragen Sie Ihren Rabbiner nach den Einzelheiten).

 mit einer Art von Giur zu vergleichen

Toiweln bedeutet untertauchen und ist mit einer Art von Giur zu vergleichen. Bevor man in einem Jüdischen Haushalt Essgeschirr verwenden darf, muss es auf eine höhere Ebene der Weihung gebracht werden. Man darf nicht in einem Fluss toiweln, der hauptsächlich aus Regenwasser besteht. Das Regenwasser sollte still stehen. Man darf nur in einem Fluss mit fließendem Wasser toiweln, wenn das Wasser einem Brunnen entspringt.  

Unterschied zu Kaschern

Das Kascheren von Essgerät ist etwas ganz anderes. Dort handelt es sich um das Auskochen oder Ausbrennen der eingedrungenen und Reste von treijfener (nicht-koschere) Nahrung, die sich im Geschirr befinden könnten.

von einem Nicht-Juden repariert 

* Wenn eine Pfanne oder ein anderes Utensil zerbrochen und unbrauchbar geworden ist und man es von einem Nicht-Juden reparieren lässt, ist es so, als ob es von einem Nicht-Juden neu hergestellt worden wäre. Bei Reparaturen durch einen Nicht-Jüdischen Kesselflicker zB. muss nochmals getoiwelt werden (auch wann es schon einmal getoiwelt war), wenn die Pfanne oder die Schale wenig oder keine Feuchtigkeit mehr aufnehmen sollte, aber ohne Beracha.

Schabbat und an Jom Tow 

*An Schabbat und an Jom Tow ist es verboten, zu toiweln. Sollte man vergessen haben, zu toiweln, darf man seine Gegenstände einem Nicht-Juden schenken, um sie anschließend zurückzuerhalten. Nach Schabbat muss dann, ohne Beracha, getoiwelt werden. Wenn der Gegenstand dazu im Stande ist, darin Wasser zu befördern und es gibt einen Eruw (die Möglichkeit, an Schabbat zu tragen), dann kann man eine versteckte Tewila machen.

Man taucht den Gegenstand unter und lässt ihn mit Wasser volllaufen und nimmt dieses Wasser mit nach Hause. Hierüber wird keine Beracha gesprochen. Der Effekt ist, dass doch Tewila (Untertauchen) erfolgte. Das darf nur, wenn man an Schabbat keinen anderen Gegenstand hat.

Das Mikwe Wasser sollte den Gegenstand überall gleichzeitig erreichen 

*Das Tewila-Wasser sollte den Gegenstand überall gleichzeitig erreichen. Der Gegenstand, der getoiwelt wird, soll vollständig sauber sein. Nur ein dunkler Rostfleck braucht nicht entfernt zu werden. Dieser ist Bestandteil des Gegenstandes geworden. Durch die Forderung des vollständigen Untertauchens jedes Gegenstandes bedingt, muss die Hand, die den Gegenstand untertaucht, erst selbst im Wasser untergetaucht werden. Wer seine Gegenstände an einer Schnur in einen Tümpel herabsinken lassen möchte, darf die Schur nicht zu stramm anziehen, wodurch eine Stelle möglich vom Wasser unberührt bleiben könnte.

Nur Gegenstände, in die Nahrung ohne weitere Vorbereitung sich auf- oder einbringen lässt 

Im Grunde genommen braucht man alle die Gegenstände zu toiweln, in die Nahrung ohne weitere Vorbereitung sich auf- oder einbringen lässt. Küchengeräte wie Teigroller, Teigschneider, Löcherstecher für Matzot, die Nadel, mit der Fleisch zugenäht wird usw., fallen also nicht darunter. Ein in Ferien benutzter Dreifuss, der zwischen der Pfanne und dem Feuer steht (also ein Metallgestell, auf dem sich die Pfanne oberhalb des Feuers befindet), wird also auch nicht getoiwelt. Schlachtmesser werden wohl getoiwelt (ohne Beracha), da diese auch beim Tisch benutzt werden können. Ein Bratspieß wird mit Beracha getoiwelt, denn das Fleisch steht damit direkt in Verbindung.

Flaschen

Es besteht zwischen unseren Gelehrten ein Meinungsunterschied, ob Flaschen als Gegenstände um zu trinken oder Nahrung darin aufzuheben, getoiwelt werden müssen: es besteht immerhin direkter Kontakt zu den Konsumgütern. Der Kompromiss: wir toiweln wohl, aber ohne Beracha.