Wann ist die Mitzwa von Chanuka erfüllt?

Wann ist die Mitzwa von Chanuka erfüllt?

Thema: Wann ist die Mitzwa von Chanuka erfüllt:

  • durch Anzünden der Menora oder
  • durch Platzieren der Menora am richtigen Ort?

Der Talmud (B.T. Schabbat 22b) bespricht, wann die Mitzwa von Chanuka erfüllt ist: durch Anzünden der Menora oder durch Platzieren der Menora am richtigen Ort.

praktische Konsequenzen

Diese Frage kann verschiedene praktische Konsequenzen haben. Vielleicht kommt uns diese Frage etwas seltsam vor; Es ist klar, dass die Mitzwa das Anzünden der Menora und nicht das Niederlegen der Menora ist.

Wenn der Kern der Mitzwa das Anzünden der Lichter ist, dann hat man seine Pflicht sofort mit dem Beleuchten erfüllt und es ist nicht so wichtig, was danach mit der Menora geschieht;

Wenn das Wichtigste an die Chanuka-Mizwa ist, dass sich die beleuchtete Menora an einem Ort befindet, der für alle gut sichtbar ist, ist das Anzünden der Menora lediglich eine vorbereitende Tätigkeit und nicht die Hauptsache der Mitzwa.

Diese Frage ist auch wichtig für die Bestimmung des genauen Zeitpunkts, zu dem die Mitzwa erfüllt ist: zu dem Zeitpunkt, zu dem die Menora angezündet wird, oder zu dem Zeitpunkt, zu dem sie an dem halachisch vorgeschriebenen Ort platziert wird. Ich lasse jetzt den Talmud sprechen:

Die Schüler der Jeschiwa-Schule hatten folgende Frage:

  • ist die Mizwa das Anzünden der Chanuka-Lichter und sollte die Aufstellung der Menora an einem halachisch korrekten Ort nur als Bedingung für eine halachisch korrekte Beleuchtung angesehen werden
  • oder findet die Mitzwa von Chanuka statt, indem die Menora an einem halachisch korrekten Ort platziert wird, und ist das Anzünden nur eine vorbereitende Handlung?

Um diese Frage zu beantworten, zitiert der Talmud eine Aussage von Rawa, die sich auf diese Frage bezieht: Komm und höre einen möglichen Beweis aus einer Aussage von Rawa, denn Rawa sagte: „War einer mit einer brennenden Menora in der Hand – von dem Moment an, an dem die Menora angezündet wurde, bis zu dem Moment, an dem die Menora von selbst ausgegangen ist, so hat man nichts getan“.

Solange man die Menora nicht an einem geeigneten Ort abgelegt hat, hat man die Mitzwa von Chanuka nicht erfüllt. Daraus folgt, dass durch das Niederlegen der Menora die Mitzwa geschaffen wird, denn solange die Menora nicht niedergelegt wird, ist die Mitzwa erfüllt.

für den privaten Gebrauch gehalten

Die Talmud-Gelehrten waren mit diesen Beweisen nicht sehr zufrieden, da die Aussage von Rawa auf einem völlig anderen Verhältnis beruhte. In dem von Rawa behandelten Fall ist seine Pflicht nicht erfüllt, weil die Leute, die ihn es stehen sehen, glauben werden, dass die Menora für den privaten Gebrauch gehalten und gezündet wird. Auf diese Weise ist nicht klar, dass der Leuchter zu Ehren der Mitzwa von Chanuka angezündet wurde, so dass die Mitzwa nicht erfüllt wird. Es ist klar, dass die Aussage von Rawa uns diesbezüglich keine Lösung bietet (die Aussage von Rawa ist übrigens für die Halacha (Praxis) wichtig, wie wir weiter unten sehen werden).

Der Talmud versucht nun, aus einer anderen Aussage von Rawa eine Lösung für die Eröffnungsfrage abzuleiten. Kommen Sie und hören Sie, der Talmud sagt jetzt: Wir werden versuchen, die Frage auf der Grundlage eines anderen Falles von Rawa zu lösen, weil Rawa gesagt hat: „Wenn die Menora innen angezündet und außen getragen und dort hingelegt wurde, dann haben sie nichts getan“. Hat man die Mitzwa nicht erfüllt? In dieser Hinsicht folgt Rawa der Ansicht, dass die Menora zur korrekten Erfüllung der Mizwa draußen beleuchtet werden muss. Der Talmud analysiert dies nun im Lichte der Eröffnungsfrage:

muss an einem geeigneten Ort beleuchtet werden

Wenn man zu Recht sagt, dass durch das Anzünden der Menora die Mizwa stattfindet, dann ist diese Bestimmung klar; Da die Mitzwa durch Beleuchtung geschieht, muss sie an einem geeigneten Ort beleuchtet werden. Deshalb fordern wir (mit Rawa), dass die Menora an der richtigen Stelle beleuchtet wird. Aus diesem Grund gibt Rawa an, dass im beschriebenen Fall nichts unternommen wurde. Die Mitzwa hat sich nicht erfüllt. Aber wenn man sagt, dass die Mitzwa stattfindet, indem man die Menora an einem geeigneten Ort platziert, warum sagt Rawa dann, dass die Person, die das Innere beleuchtet hat, nichts getan hat? Hat man die Mitzwa nicht erfüllt?

zu seinem eigenen Vorteil angezündet

Der Talmud ist jedoch mit diesen Beweisen aus demselben Grund nicht zufrieden, aus dem die vorherigen Beweise abgelehnt wurden. Auch dort, antwortet der Talmud, werden die Leute sagen, dass er zu seinem eigenen Vorteil angezündet hat, und weil Rawa klarstellen muss, dass der Kronleuchter zu Ehren der Mizwa von Chanuka angezündet wurde, hat einer seine Pflicht wie oben beschrieben nicht erfüllt.

Nun folgt eine Aussage von Rabbi Jehoshua ben Levi- Kommt und hört-die Gemara fährt jetzt fort- denn Rabbi Jehoschua ben Levi sagte: Eine Leuchter, die den gesamten Schabbat-Tag nach dem Anzünden dieses Freitagnachmittags zu Ehren von Chanuka gebrannt hat, kann man am ausgehenden Schabbat löschen und ihn wieder anzünden, um die Mitzwa von Chanuka an dem ausgehenden Schabbat zu erfüllen.

Auch diese Aussage wurd nun im Lichte der Eröffnungsfrage analysiert:

Wenn man zurecht sagt, dass die Mitzwa erfüllt würd durch das Anzünden, dann ist es gut.

Dann ist diese Aussage verständlich, denn man kann die Mitzwa von Chanuka erfüllen, indem man einfach die Menora wieder anzündet.

Aber wenn man behauptet, dass die Mitzwa erst getan ist durch das Niederlegen der Menora, an einen richtigen Platz, dann reicht es nicht aus, die Menora einfach zu löschen und wieder anzuzünden. Die Menora hätte wieder erneut untergelegt werden sollen.

Die Worte des Talmud: Was bedeutet dann „ löschen und neu anzünden“ in der Aussage von Rabbi Jehoschua ben Levi?

Wenn Rabbi Jehoshua ben Levi gedacht hätte, dass die Platzierung der Menora die Mitzwa erfüllt. Dann sollte er sagen “Löschen, AUFHEBEN, Niederlegen und erneut anzünden”!

Da er dies nicht sagt, ist er wahrscheinlich der Meinung, dass die Mitzwa von Chanuka durch Beleuchten und nicht durch Platzieren erfüllt wird.

Darüber hinaus geht der Talmud davon aus, dass wir als Segenspruch (Bracha) aussprechen beim Anzünden der Menora die Formulierung “Gelobt wird der Ewige, unser G’tt, der uns mit seinen Geboten heiligte und befahl, das Chanuka-Licht anzuzünden “

Schlussfolgerung: ES IST INDERTAT SO, DASS DIE MITSWA DURCH BELEUCHTUNG DER CHANUKA-LICHTER ERFÜLLT WIRD.

Der Talmud ist mit diesen beiden letzten Beweisen zufrieden und schließt mit dem Kommentar: QOUD ERAT DEMONSTRANDUM – DER NACHWEIS WURDE GELIEFERT.

Nachdem nun festgestellt wurde, dass die Mizwa durch Beleuchtung geschieht, diskutiert der Talmud die Auswirkungen dieser Schlussfolgerung für die Praxis:

Und nun, da wir somit sagen, dass durch das Anzünden der Menora, die Mitzwa erfüllt wird, so folgt daraus, dass wenn eine unzurechnungsfähige Person oder ein Minderjähriger angezündet hatte, damit nichts erfüllt wurde.

Denn wenn es wahr ist, dass durch das Anzünden die Mitzwa erfüllt wird, dann folgt hieraus, dass Unzurechnungsfähige und Minderjährige, die Menora nicht Anzünden sollten. Denn alle diese Kategorien, sind nicht zu Mitzwot verpflichtet und somit auch nichts rechtsgültig erfüllen können.

Eine Frau mag sicher anzünden, so der Talmud, denn Rabbi Jehoschua ben Levi sagt:

Frauen sind verpflichtet die Menora anzuzünden, auch sie waren betroffen vom Wunder, in der Zeit der Hellenisten. Raschie (1040-1105) sieht diese Betroffenheit „beim Wunder“ nicht so sehr aufgrund des Wunders, vom Ölkrug, sondern eher wegen der Tatsache, dass sie während des Sieges der Makkabäer aus dem demütigenden ius prima nocta entlassen wurden, d.h. auch nicht geschändet wurden.

Befreiung von Jehudit bewirkt

Raschi bringt eine zweite Form der Beteiligung an dem Wunder der Befreiung von der griechischen Herrschaft mit: Die Befreiung aus den Händen der hellenistischen Herrschaft wurde von einer Frau, Jehudit, bewirkt. Deshalb glaubt Rabbi Jehoschua ben Levi, dass Frauen auch verpflichtet sind, die Chanuka-Lichter anzuzünden.

HALACHA

Die vorstehende ziemlich detaillierte Diskussion, ob die Mitzwa von Chanuka durch Anzünden oder Ablegen der Menora bewirkt wird, hat natürlich Konsequenzen für die Halacha. Wie aus dem Talmud hervorgeht, ist die Halacha, dass die Mitzwa durch das Anzünden der Menora erfüllt wird. Da die Mitzwa zum Zeitpunkt des Anzündens erfüllt ist, muss sichergestellt sein, dass sich die Menora zu diesem Zeitpunkt an einem geeigneten Ort gemäß der Halacha befindet.

Eine weitere Konsequenz der Entscheidung der Gemara für die Beleuchtung ist, dass die Menora nicht jede Nacht mit der Absicht niedergelegt werden sollte, die Mitzwa zu erfüllen. Wenn zum Beispiel eine Menora das ganze Jahr über vor dem Fenster steht, muss sie nicht angehoben und zum Wohle der Mitzwa wieder abgelegt werden. Es reicht aus, dass die Menora erst jeden Abend wieder angezündet wird.

Jeder Tag eine eigene Mitzwa

Wenn die Menora, beispielsweise, am gesamten Schabbat bis zum ausgehenden Schabbat niedergebrannt ist, so braucht die Menora nur gelöscht und wieder angezündet zu werden. Es reicht nicht aus, nur die noch immer brennende Menora anzuheben und wieder abzulegen, obwohl die Menora am Freitagnachmittag speziell für die Mitzwa angezündet wurde. Jeder Tag von Chanuka bildet eine eigene Mitzwa.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Ort der Menora irrelevant ist und dass die Mitzwa immer nur durch das Anzünden der Menora erfüllt wird. Die Halacha erfordert, dass man an einem Ort anzünde, an dem die Mitzwa erfüllt werden kann. Man hat seine Mitzwa nicht erfüllt, wenn die Menora an einer falschen Stelle entzündet wird.

Wenn Sie zum Beispiel mehr als zwanzig Ellen vom Boden entfernt gezündet haben, während Sie danach die Menora niedergemacht haben, haben Sie die Mitzwa nicht erfüllt. In diesem Fall muss die Menora weggenommen und an geeigneter Stelle wieder angezündet werden.

Es fehlt an Pirsum Hanes

Rabbi Josef Karo, Autor des Schulchan Aruch, gibt ein weiteres Argument an, warum der Ort der Beleuchtung so wichtig ist. Sobald die Menora angezündet wurde, kann sie nicht mehr verschoben werden. Denn wenn die Leute sehen würden, dass jemand mit seiner Menora hin und her geht, dann könnten sie denken, dass er die Menora für den persönlichen Gebrauch und nicht für die Mitzwa entzündet hat.

Da es nicht klar ist, dass die Menora zu Ehren der Mitzwa angezündet wurde, fehlt es an Pirsum Hanes – das angekündigte Wunder – und die Mitzwa wurde nicht richtig erfüllt.

Mindestzeit – eine halbe Stunde

Diese letzte Halacha gilt grundsätzlich nur für die Mindestzeit, die die Menora brennen muss – eine halbe Stunde nach dem Anzünden. Trotzdem ist es besser, die Menora nicht zu bewegen, während sie brennt. Sogar die Menora, die in der Synagoge erleuchtet ist, sollte während der Mindestbrenndauer – einer halben Stunde – nicht bewegt werden.

nicht genug Öl

Wie die Gemara bereits gezeigt hat, ist die Mitzwa nicht erfüllt, wenn die Menora angezündet wurde, während sie in der Hand gehalten wurde, weil die Menschen glauben könnten, dass die Menora zu ihrem eigenen Vorteil und nicht zu Ehren der Mitzwa angezündet wurde. Eine weitere Konsequenz des Mitzwa-Erfüllungsprinzips ist, dass die Menora zum Zeitpunkt des Anzündens nicht genug Öl enthielt, um mindestens eine halbe Stunde zu brennen.

Selbst wenn zu einem späteren Zeitpunkt genügend Öl nachgefüllt wurde, war die Mitzwa nicht erfüllt worden und die Menora musste gelöscht, genug Öl eingefüllt und die Menora wieder angezündet werden, jedoch OHNE Beracha. Wenn jedoch Öl nach der Äußerung des Beracha hinzugefügt wurde , aber bevor die Menora angezündet wurde, war die Mizwa erfüllt.

erneutes Entzünden nicht nötig 

Das Prinzip, dass die Mitzwa durch Beleuchtung erfüllt wird, bedeutet, dass die Mitzwa-Anforderungen für die Beleuchtung von Chanuka-Lichtern erfüllt wird, sobald die Menora in einer halachisch korrekten Weise beleuchtet wurde.

Zu diesem Zeitpunkt haben die Menschen ihre Pflicht erfüllt, und spätere Änderungen können dies grundsätzlich nicht beeinträchtigen. Wenn daher kurz nach dem Anzünden (auch vor Ablauf der vorgeschriebenen halben Stunde) alle Lichter ausgefallen sind, ist erneutes Entzünden nicht nötig.

Die Rema fügt hinzu, dass es natürlich erlaubt ist, die Lichter wieder anzuzünden (aber ohne Beracha), während die Mischna Berura feststellt, dass es besser ist, die Lichter wieder anzuzünden, wenn die Chanuka-Lichter nach kurzer Zeit ausgegangen sind.

Diese Ausarbeitung des Prinzips, dass die Mitzwa durch Beleuchtung erfüllt wird, gilt jedoch nur, wenn die Menora auf halachische Weise beleuchtet wurde. Damit ist gemeint, dass die Menora unter normalen Umständen eine halbe Stunde nachts brennen könnte. Dies ist nicht zufriedenstellend, wenn die Menora zu wenig Öl enthielt, als sie gezündet wurde.

defekte Dochte 

Gleiches gilt, wenn eine defekte Dochte verwendet wurde, in der es sicherlich eine halbe Stunde lang (nachts) nicht brennen kann. Dies bedeutet, dass man seine Pflicht nicht erfüllt hat, wenn man sieht, dass die Flamme nicht gut in die Dochte anhält und mit Sicherheit für die erforderliche Brenndauer erlischt. In einem solchen Fall muss man wieder anzünden.

Gleiches gilt für den Fall, dass Menschen an einem windigen Ort gezündet haben. Da es eine gute Chance gibt, dass die Lichter der Menora schnell erlöschen, haben sie ihre Pflicht nicht richtig erfüllt. Wenn die Lichter der Menora tatsächlich schnell erloschen sind, muss man sie wieder anzünden, aber ohne Beracha.

 absichtlich gelöscht

Auch in anderen Fällen ist das Prinzip wichtig, dass die Mitzwa der Beleuchtung erfüllt wurde. Wenn zum Beispiel die Lichter ausgehen, um das Brennen der Lichter zu verbessern, müssen Sie die Lichter nicht erneut anzünden, nachdem sie richtig angezündet wurden. Dies gilt selbstverständlich nur, wenn das Licht versehentlich ausgelöscht wurde. Wenn sie absichtlich gelöscht wurden, müssen sie erneut gezündet werden, jedoch ohne Beracha.

Wie wir später sehen werden, muss die Menora am Freitagnachmittag – also vor dem Schabbat – vor Sonnenuntergang angezündet werden, da es nach dem Eintritt des Schabbats verboten ist, ein Licht anzuzünden.

Freitagnachmittag / Freitagabend 

Weiter erfahren wir, dass es vorgeschrieben ist, die Menora frühestens nach Sonnenuntergang zu entzünden (manche Poskim glauben sogar, dass die Beleuchtung vorzugsweise nachts erfolgen sollte). Da dies am Freitagnachmittag / Freitagabend nicht möglich ist, zünden wir vor Sonnenuntergang an und die Beracha wird zu diesem Zeitpunkt ausgesprochen. Am Freitagnachmittag beginnt die Chanuka-Mitzwa vor Sonnenuntergang.

Wenn die Lichter jetzt vor dem eigentlichen Sonnenuntergang ausgegangen sind, sind einige der Meinung, dass man nicht noch einmal anzünden muss, weil man in diesem Fall seine Pflicht bereits mit Beleuchtung vor Sonnenuntergang erfüllt hat.

Wenn zu dem Zeitpunkt, als das Licht erloschen war, der Schabbat bereits angenommen worden war und ein andere Person den Schabbat noch nicht angenommen hatte, kann man die andere Person bitten, das Licht für ihn anzuzünden. Letzterer zündet natürlich vor Sonnenuntergang an.