ZEDAKA 8 – DIE SELBSTVERWALTUNG VON ZEDAKA-GELDERN ; EIN ETHISCHER GEDANKE

DIE SELBSTVERWALTUNG VON ZEDAKA-GELDERN ; EIN ETHISCHER GEDANKE

Rabbi Schimschon Refaël Hirsch, der Vorkämpfer der deutschen Orthodoxie im 19. Jahrhundert, beschreibt in seinen ‘Sammelte Schriften’ (I, S. 35 ff.) den ethischen Wert der durch das jüdische Gesetz eröffneten Möglichkeit, das von der Zedaka geschuldete Geld selbst zu verwalten. Wenn eine Privatperson beschließt, ihre auf die Seite gelegten Zedaka-Gelder nicht in einen Zedaka-Fonds zu transferieren, dann bekommt die Person den Status und die Funktion des Verwalters eines privaten Fonds für die Armen. Das hat interessante psychologische Konsequenzen.

Zedaka-Gelder befinden sich zwar im Besitz des Verwalters, sind aber gleichzeitig nicht mehr sein Eigentum. Das einzige Recht, das der Verwalter über diese Fonds ausübt, ist ‘towat hana’a’, das Recht, die Mittel denjenigen zur Verfügung zu stellen, die seiner Meinung nach unter Berücksichtigung der von der Halacha festgelegten Prioritäten förderfähig sind.

Da die Halacha propagiert, dass im Allgemeinen die Bedürftigsten ihre Rechte geltend machen können sollten, ist der private Verwalter gezwungen, sich voll und ganz von der Bedürftigkeit jedes einzelnen Antragstellers zu überzeugen, um zu einer gerechten Entscheidung zu gelangen. Unwillkürlich beschäftigt er sich persönlich und intensiv mit den Bedürfnissen jedes Einzelnen; er betrachtet jeden Antragsteller in seiner jeweiligen persönlichen Situation und erfüllt damit den emotionalen Aspekt, den die Zedaka-Gesetzgebung von uns bei der Verteilung von Zedaka fordert.

Eine weitere psychologische Konsequenz der Selbstverwaltung der Zedaka-Gelder ist die Freude, mit der jeden notleidenden Menschen willkommen geheißen wird. Der Verwalter erkennt, dass die ihm anvertrauten Gelder dem Kollektiv der Armen und der Tora-Gelehrten gehören. Er übergibt dem notleidenden Teil der Menschheit nur das, was ihnen schon zuteil geworden ist. Wenn einer aus dieser Gruppe, die einen Rechtsanspruch haben, an die Tür des privaten Verwalters klopft, kann er mit einem herzlichen Empfang rechnen, denn der Verwalter möchte nichts lieber als den wahren Eigentümern so schnell wie möglich ihr Besitz auszuhändigen.

Ein dritter psychologischer Aspekt der Selbstverwaltung von Geldern ist die Bekräftigung der individuellen Verantwortung, die jeder trägt, um die Not in der Welt zu lindern. Würden die Gelder in einen anonymen Fonds oder an eine Organisation überwiesen, müsste sich der großzügige Spender nicht mehr um die Armen und ihr Elend kümmern. Die eigene Verwaltung von Geldern lässt uns erkennen, dass jeder Einzelne zur Vervollkommnung der Welt um ihn herum beitragen muss.

Das Judentum lehnt eine generelle Übertragung dieser privaten Verantwortung auf eine anonyme Institution wie den Staat ab. Soziale Fürsorge ist ein Anliegen von allen für alle!

SCHLUSSFOLGERUNG

Schon seit dem Beginn der jüdischen Geschichte nimmt Zedaka einen wichtigen Platz in der jüdischen Religion ein. Von Awraham bis zur Zeit des Schulchan Aruch wurde über Zedaka nachgedacht, wurden gesetzliche Bestimmungen für Zedaka ausgearbeitet und als eine der Grundlagen des Judentums in die Praxis umgesetzt.

Die Chagamim strebten nach einem Gleichgewicht zwischen knauserigem Egoismus und ungesundem Altruismus und hielten den Zehnten für die richtige Mitte.

Das etwas vage Ideal ‘Liebe deinen Nächsten wie dich selbst’ wurde konkret in die Praxis umgesetzt. Form und Inhalt, Tat und Emotion, individuelle und kollektive Verantwortung, Imitatio Dei und Mitmenschlichkeit, alle haben sie ihren Platz in der Gesamtregelung der Zedaka eingenommen.

Die Rehabilitation des notleidenden Teils der Bevölkerung in einer fürsorglichen, höflichen und erhebenden Weise steht zentral im Gedanke und der Ausübung von Zedaka. Das Religiöse an Zedaka ist die Heiligung des Lebens. Der Gedanke der Solidarität sollte zu Hause als Teil der Erziehung zum Tragen kommen. Zedaka für Erwachsene bedeutet die Erkenntnis, dass jeder zur Vervollkommnung der Welt beitragen muss. Zedaka ist Fürsorge durch alle für alle.

Die folgenden Kapitel behandeln die Halacha von Zedaka, in denen Fragen aus der Praxis aus rechtlicher Sicht analysiert werden.