Page 20 - Tora online - Chumasch in koscheren Übersezung deutsch - Buch 3 Wajikra
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Wajikra 12/13 ⚫ Tasria

       1 OTT SPRACH ZU MOSCHE: 2 Sprich zu Jisraels Söhnen: Eine Frau,
       wenn sie schwanger wird und gebärt ein Männliches, so soll sie sieben
       Tage unrein sein; wie die Entfernungstage ihres Unwohlseins soll sie
       unrein sein. 3 Und am achten Tag soll er an dem Fleisch seiner Vorhaut
       beschnitten werden. 4 Dreiunddreissig Tage aber bleibe sie im [Zustand
       des] Reinigungsblut[es]; nichts Geheiligtes soll sie berühren und in das
       Heiligtum nicht kommen, bis die Tage ihrer Reinheit voll sind. 5 Wenn
       sie aber ein Weibliches gebärt, so soll sie zwei Wochen wie ihre Ent-
       fernungszeit unrein sein und sechsundsechzig Tage auf dem Reini-
       gungsblut bleiben. 6 Und wenn die Tage ihrer Reinheit bei einem Sohn
       oder einer Tochter voll sind, bringt sie ein noch in seinem ersten Jahr
       stehendes Schaf zu einem Emporopfer und eine junge [Taube] oder
       Turteltaube zu einem Entsündigungsopfer zum Eingang des Zu-
       sammenkunftsbestimmungszeltes zum Priester hin. 7 Er bringt es vor
       Gott nahe und vollzieht Sühne über sie, so wird sie rein von der Quelle
       ihres Blutes. Das ist die Lehre der Gebärerin beim Männlichen oder
       Weiblichen. 8 Reicht aber ihr Vermögen nicht hin, ein Lamm zu be-
       streiten, so nimmt sie zwei Turteltauben oder zwei junge Tauben, eine
       zu einem Emporopfer und eine zu einem Entsündigungsopfer; es
       vollzieht der Priester Sühne über sie und sie wird rein.

       1 OTT SPRACH ZU MOSCHE und zu Aharon: 2 Ein Mensch, wenn an
       der Haut seines Fleisches etwas Hochweisses oder dem Nahekommen-
       des oder Glanzweisses ist, und es gestaltet sich in der Haut seines Flei-
       sches zu einem Aussatzschaden: so werde er zu Aharon, dem Priester,
       oder zu einem von seinen Söhnen, den Priestern, gebracht, 3 und es
       sieht der Priester den Schaden [Flecken] in der Haut des Fleisches, das
       Haar in dem Schaden hat sich in Weiss verwandelt, und die Farbe des
       Schadens ist tiefer als die Haut seines Fleisches, so ist es ein Aussatz-
       schaden; der Priester hat ihn zu sehen und hat ihn für unrein zu erklä-
       ren. 4 Ist es aber eine weissglänzende Stelle in der Haut seines Fleisches,
       und selbst wenn ihre Farbe nicht so viel tiefer als die Haut ist, und das
       Haar hat sich nicht in Weiss verwandelt: so lässt der Priester den
       Schaden sieben Tage unter Verschluss bleiben. 5 Und es sieht ihn der
       Priester am siebten Tag, und siehe, es ist noch der Schaden, er ist
       innerhalb seiner Farbnüancen geblieben, es hat sich auch der Schaden
       in der Haut nicht ausgebreitet: so lässt der Priester ihn zum zweiten
SCHENI Mal sieben Tage unter Verschluss bleiben. 6 Und es sieht ihn der
       Priester am siebten Tag zum zweiten Mal, und siehe der Schaden ist
       dunkler geworden, und es hat sich der Schaden nicht in der Haut
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