Page 47 - Tora online - Chumasch in koscheren Übersezung deutsch - Buch 3 Wajikra
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Wajikra 25 ⚫ Behar
1 OTT SPRACH ZU MOSCHE auf dem Berg Sinai: 2 Sprich zu Jisraels
Söhnen und sage ihnen: Wenn ihr in das Land hinkommt, das Ich euch
gebe, so feiere das Land Gott einen Schabbat [ein Schabbatjahr].
3 Sechs Jahre besäe dein Feld und sechs Jahre beschneide deinen
Weinberg und sammle ein seinen Ertrag, 4 aber im siebten Jahr sei ein
durch Werkeinstellung zu begehender Schabbat dem Land, Gott ein
Schabbat: dein Feld sollst du nicht besäen und deinen Weinberg nicht
beschneiden, 5 an dem Nachwuchs deines Schnittes sollst du keinen
Schnitt, und an den Trauben deines sich selbst überlassenen
Weinstockes keine Lese halten; ein Schabbat der Werkeinstellung soll
dem Land sein. 6 Es sei aber der Schabbat des Landes euch zum Essen
gestattet, dir und deinem Knecht und deiner Magd, auch deinem
Lohnknecht und deinem Beisassen, die sich bei dir aufhalten, 7 und
deinem Vieh, sowie deinem Tier, welches in deinem Land sich
befindet, sei all sein Ertrag zum Essen.
8 Und du zählst dir sieben Jahresschabbate, sieben Jahre siebenmal;
und die Tage der sieben Jahresschabbate seien dir neunundvierzig
Jahre. 9 Dann lässt du Terua-Schofartöne ergehen im siebten Monat am
Zehnten des Monats; am Tag der Sühne lasset ihr Schofartöne durch
euer ganzes Land ergehen. 10 Und ihr heiligt das fünfzigste Jahr, und
ihr verkündet Freiheit im Land allen seinen Bewohnern. Ein Heimbrin-
ger (Jowel) ist es und ein solcher soll es euch sein, und ihr kehret jeder
zurück zu seinem Grundbesitz und jeder kehrt ihr zu seiner Familie
zurück. 11 Ein Heimbringer ist es, das fünfzigste Jahr soll es euch sein;
nicht säen sollt ihr, und sollt an dem was von selbst wächst keine Ernte
halten, und keine Weinlese an seinen sich selbst überlassenen Stöcken.
12 Denn ein Heimbringer ist es, ein Heiligtum soll es euch sein; vom
Feld weg sollt ihr seinen Ertrag essen. 13 In diesem Heimbringer-Jahr
SCHENI kehrt ihr jeder zu seinem Grundbesitz zurück. 14 Und wenn ihr nun
einen Verkauf an den Nächsten vollzieht, oder sonst etwas erwerbt aus
der Hand des Nächsten, sollt ihr einer den andern nicht übervorteilen.
15 Nach Zahl der Jahre seit dem Jowel sollst du von dem Nächsten
kaufen, nach Zahl der Ertragsjahre soll er dir verkaufen. 16 Je nach der
grösseren Zahl der Jahre wirst du den Kaufpreis vergrössern; und je
nach der geringeren Zahl der Jahre den Kaufpreis verringern; denn eine
Anzahl Erträge verkauft er dir. 17 Und ihr sollt nicht kränken einer den
anderen, und du sollst dich fürchten vor deinem Gott, denn Ich, Gott,
bin euer Gott. 18 Erfüllet Meine Gesetze und Meine Rechtsordnungen
hütet und erfüllet sie, so werdet ihr vom Land sorgenfrei getragen