Page 48 - Tora online - Chumasch in koscheren Übersezung deutsch - Buch 3 Wajikra
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Wajikra 25 ⚫ Behar
SCHLISCHI wohnen. 19 Das Land wird seine Frucht geben, ihr werdet zur Sättigung
/SCHENI/ essen, und werdet sorgenfrei von ihm getragen wohnen. 20 Und wenn
ihr sagen werdet: was sollen wir essen im siebten Jahr, wir dürfen ja
nicht säen und was uns heimwächst nicht einsammeln: 21 so werde Ich
euch Meinen Segen im sechsten Jahr bestellen, es wird den Ertrag für
die drei Jahre schaffen. 22 Ihr werdet das achte Jahr säen und von dem
Ertrag Altes essen; bis zum neunten Jahr, bis dessen Ertrag
heimkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht zur
festen Aneignung verkauft werden, denn Mein ist das Land; denn nur
Fremdlinge und Einsassen seid ihr bei Mir. 24 Und im ganzen Land
eures Besitzes sollt ihr eine Wiedereinlösung dem Land gewähren.
REWI'I 25 Wenn dein Bruder vermögensschwach wird und von seinem
Grundbesitz verkauft, so kommt sein Annehmer, der ihm [im Ver-
wandtschaftsgrad] der nächste ist, und löst den Verkauf seines Bruders
ein. 26 Und derjenige, der keinen Annehmer hat, seine eigene Hand
erreicht aber [Geld], und er erlangt so weit, als zu dessen Einlösung
genügt: 27 so berechnet er die Jahre seines Verkaufs und gibt den
Mehrbetrag dem Mann zurück, dem er es verkauft hatte, und kehrt zu
seinem Grundbesitz zurück. 28 Erlangt aber seine eigene Hand nicht
das zur Rückerstattung Genügende, so bleibt sein Verkauf in der Hand
des Käufers bis zum Joweljahr; im Jowel geht er heraus, und er kehrt
zu seinem Grundbesitz zurück.
CHAMISCHI 29 Wenn aber jemand ein Wohnhaus einer ummauerten Stadt ver-
/SCHLISCHI/ kauft, so sei seine Wiedereinlösung [möglich] bis das Jahr seines
Verkaufes zu Ende ist; ein ganzes Jahr sei seine Wiedereinlösung
[möglich]. 30 Löst er es aber nicht ein bis ihm ein ganzes Jahr voll
geworden, so bleibt das Haus, welches in einer Stadt ist, die mauerbe-
rechtigt ist, dem Käufer zum festen Eigentum für seine Nachkommen,
es geht im Jowel nicht aus. 31 Häuser offener Plätze, die keine Mauer
ringsum haben, rechnet man zum Feld des Landes; dafür findet
Wiedereinlösung statt, und es geht im Jowel aus. 32 Und was die Städte
der Leviten betrifft, die Häuser der Städte ihres Grundbesitzes, so soll
den Leviten eine jederzeitige Wiedereinlösung zustehen. 33 Und so
auch was er von den Leviten wieder einzulösen hat. Es geht der
Verkauf eines Hauses und einer Stadt seines Grundbesitzes im Jowel
wieder aus; denn die Häuser der Städte der Leviten, das ist ihr Eigen-
tum in der Mitte der Söhne Jisraels. 34 Und das Feld [im Gebiet] ihrer
Städte soll nicht entfremdet werden; denn es ist ihnen [den Leviten] ein
Besitztum für alle Zeit.
35 Und wenn dein Bruder vermögensschwach wird und es schwankt
seine Hand bei dir, so unterstütze ihn – auch den nur Beisasse