Page 48 - Tora online - Chumasch in koscheren Übersezung deutsch - Buch 3 Wajikra
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Wajikra 25 ⚫ Behar

 SCHLISCHI wohnen. 19 Das Land wird seine Frucht geben, ihr werdet zur Sättigung
  /SCHENI/ essen, und werdet sorgenfrei von ihm getragen wohnen. 20 Und wenn

           ihr sagen werdet: was sollen wir essen im siebten Jahr, wir dürfen ja
           nicht säen und was uns heimwächst nicht einsammeln: 21 so werde Ich
           euch Meinen Segen im sechsten Jahr bestellen, es wird den Ertrag für
           die drei Jahre schaffen. 22 Ihr werdet das achte Jahr säen und von dem
           Ertrag Altes essen; bis zum neunten Jahr, bis dessen Ertrag
           heimkommt, werdet ihr Altes essen. 23 Und das Land soll nicht zur
           festen Aneignung verkauft werden, denn Mein ist das Land; denn nur
           Fremdlinge und Einsassen seid ihr bei Mir. 24 Und im ganzen Land
           eures Besitzes sollt ihr eine Wiedereinlösung dem Land gewähren.
     REWI'I 25 Wenn dein Bruder vermögensschwach wird und von seinem
           Grundbesitz verkauft, so kommt sein Annehmer, der ihm [im Ver-
           wandtschaftsgrad] der nächste ist, und löst den Verkauf seines Bruders
           ein. 26 Und derjenige, der keinen Annehmer hat, seine eigene Hand
           erreicht aber [Geld], und er erlangt so weit, als zu dessen Einlösung
           genügt: 27 so berechnet er die Jahre seines Verkaufs und gibt den
           Mehrbetrag dem Mann zurück, dem er es verkauft hatte, und kehrt zu
           seinem Grundbesitz zurück. 28 Erlangt aber seine eigene Hand nicht
           das zur Rückerstattung Genügende, so bleibt sein Verkauf in der Hand
           des Käufers bis zum Joweljahr; im Jowel geht er heraus, und er kehrt
           zu seinem Grundbesitz zurück.
CHAMISCHI 29 Wenn aber jemand ein Wohnhaus einer ummauerten Stadt ver-
/SCHLISCHI/ kauft, so sei seine Wiedereinlösung [möglich] bis das Jahr seines
           Verkaufes zu Ende ist; ein ganzes Jahr sei seine Wiedereinlösung
           [möglich]. 30 Löst er es aber nicht ein bis ihm ein ganzes Jahr voll
           geworden, so bleibt das Haus, welches in einer Stadt ist, die mauerbe-
           rechtigt ist, dem Käufer zum festen Eigentum für seine Nachkommen,
           es geht im Jowel nicht aus. 31 Häuser offener Plätze, die keine Mauer
           ringsum haben, rechnet man zum Feld des Landes; dafür findet
           Wiedereinlösung statt, und es geht im Jowel aus. 32 Und was die Städte
           der Leviten betrifft, die Häuser der Städte ihres Grundbesitzes, so soll
           den Leviten eine jederzeitige Wiedereinlösung zustehen. 33 Und so
           auch was er von den Leviten wieder einzulösen hat. Es geht der
           Verkauf eines Hauses und einer Stadt seines Grundbesitzes im Jowel
           wieder aus; denn die Häuser der Städte der Leviten, das ist ihr Eigen-
           tum in der Mitte der Söhne Jisraels. 34 Und das Feld [im Gebiet] ihrer
           Städte soll nicht entfremdet werden; denn es ist ihnen [den Leviten] ein
           Besitztum für alle Zeit.

               35 Und wenn dein Bruder vermögensschwach wird und es schwankt
           seine Hand bei dir, so unterstütze ihn – auch den nur Beisasse
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