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Darf man in der virtuelllen Realität verbotene Dinge tun?

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Darf man in der virtuelllen Realität verbotene Dinge tun?

Frage: Es ist heutzutage möglich in der virtuellen Realität (fast) alles zu machen, was man will. Dieser technologische Fortschritt wirft viele halachischen Fragen auf. Mich würde interessieren: Darf man in der virtuellen Welt Dinge tun, welche nach der Halacha verboten sind?

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Antwort: Im Traktat Chulin (109b) steht, dass das Gehirn des Fisches „Schibuta“ (Barbus grypus) den selben Geschmack wie Schweinefleisch hat, sodass es möglich ist, diesen Geschmack auf erlaubte Art und Weise nachzuempfinden. Daraus lässt sich entnehmen, dass es erlaubt ist, verbotene Dinge auf erlaubte Art und Weise zu tun. Es gibt sicherlich kein rein halachisches Problem in der virtuellen Realität Dinge zu tun, welche im realen Leben verboten wären. Jedoch besteht hier ein „mussarisches“ Problem: Es ist schon lange erwiesen, dass Computerspiele mit Gewalt u.Ä., das menschliche Bewusstsein beeinflussen und zumindest daran gewöhnen (so waren junge Amokläufer an amerikanischen High-Schools oft besessene Counter-Strike Spieler). Besonders in unserem Zeitalter lassen sich virtuelle Spiele, dank der ausgezeichneten Grafik und dem Sound, kaum von der Realität unterscheiden und haben deswegen einen noch größeren Einfluss als je zuvor. Wenn man sich im virtuellen Leben daran gewöhnt, eigentlich verbotene Dinge zu tun, dann wird es den Menschen unwillkürlich beeinflussen, es im wahren Leben ebenfalls tun zu wollen oder zumindest die Bereitschaft dazu erhöhen. Ob dies ausreicht, um es zu verbieten, ist fraglich, aber der Mensch sollte es sich gründlich überlegen, ob er sich darauf einlassen möchte.

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