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DAS OMER ZÄHLEN II

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DAS OMER ZÄHLEN II

Kawana (Absicht, Aufmerksamkeit)

Die Frage nach Kawana ist ein viel bedeutenderes Problem. Schon im Talmud wird die allgemeine Frage behandelt, ob die Mitzwot (die Gebote) Kawana erfordern, die Absicht, die Mitzwa zu erfüllen. Rabbi Jossejf Karo (vierzehnhundertachtundachtzig bis fünfzehnhundertfünfundsiebzig) paskent – entscheidet – im Schulchan Aruch (Orach Chajim 60), dass die Tora-Gebote Absicht oder Vorhaben erfordern, aber die Frage, ob Rabbinische Gebote Kawana erfordern oder voraussetzen, bleibt unbeantwortet und ist noch immer ein ungeklärtes Thema zwischen den Acharonim – den späteren Gelehrten.

Ohne Kawana die Mizwa erfüllt?

Im Alltag ergibt sich das Problem, ob wohl mit oder ohne Kawana, regelmäßig. Gesetzt den Fall, dass jemand mich fragt: wie viele Tage sollen heute in Hinsicht auf den Omer gezählt werden? Und ich antworte ohne die Absicht, damit eine Mizwa (Gebot) zu erfüllen: „heute sind es so und so viele Tage des Omer“. Habe ich nun die Mizwa erfüllt oder darf ich noch das Omer-Zählen mit Beracha machen?

Erfüllt 

Die Psak – die Entscheidung – des Schulchan Aruch (des Jüdischen Gesetzbuches) und der Acharonim (der Gelehrten ab fünfzehnhundert bis heute) lautet: ja, Du hast damit Deine Pflicht bereits erfüllt. Du kannst also danach nicht mehr mit Beracha zählen.

Wenn Du also gefragt wirst, welcher Tag des Omer heute sei, sollst Du antworten: Gestern war der so und so viele Tag des Omer“, denn wenn Du die Zählung von heute aussprichst, kannst Du danach nicht mehr mit der Beracha zählen“.

Die Zählung unter Vorbehalt

Manchmal würde ich unter Vorbehalt zählen. Ich spreche das Abendgebet in der Synagoge früher, bevor es wirklich Nacht ist. Das geht. Kann ich dann auch schon Omer zählen? Ich befürchte nämlich, dass ich es nach den drei Sternen vergessen könnte.

Ich zähle dann vor den drei Sternen unter Vorbehalt. Wenn ich bald das Omer-Zählen vergessen sollte, gilt das Omer-Zählen in der Synagoge als gültige Zählung. Aber wenn ich nach Eingang der Nacht noch zähle, dann gilt die Zählung nach Eingang der Nacht. Auf diese Weise kann man sicher davon ausgehen, dass man seine Pflicht immer erfüllt:

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–          zählt man nach Eingang der Nacht, dann gilt die Zählung VOR Eingang der Nacht nicht;

–          vergisst man, nach Eingang der Nacht zu zählen, dann zählt das Omer-Zählen in der Schul als Zählung und man hat – bedi’ewed, hinterher – seine Pflicht erfüllt.

Ist unter Vorbehalt möglich?

Darfst Du so einen Vorbehalt auch machen? Der Oneg JomTow hat hierzu so seine Bedenken, auch Überlegungen. Er macht zwischen Wille und Absicht (Kawana) einen Unterschied. Deine Wille kannst Du an Bedingungen knüpfen, Deine Kawana jedoch nicht.

Willensübereinkunft

Für den Abschluss eines guten Verkaufs Kontraktes ist zum Beispiel eine Willensübereinkunft zwischen Verkäufer und Käufer erforderlich. Etwas, dass vom Willen abhängt, kannst Du an Bedingungen knüpfen. Man könnte auch ein Auto unter dem Vorbehalt kaufen, dass die Bremsen anständig und zuverlässig funktionieren. Es ist jedoch eine Frage, ob man eine Kawana  an Vorbedingungen knüpfen kann, also ob man eine Absicht mit Vorbehalt haben kann.

Wille: mit anderen Worten: ob ich etwas will, ist von Umständen oder Gegebenheiten abhängig; ändern sich die Gegebenheiten, ändert sich auch meine Absicht oder Wille. Ich möchte ein Fahrrad mieten, wenn es bloß nicht regnet; regnet es wohl, möchte ich NICHT ein Fahrrad mieten.

Die Absicht oder das Vorhaben: eine Kawana ist jedoch etwas Reales, das wohl oder nicht anwesend ist; bei einer Absicht kann man nicht von einem Vorhaben unter Vorbehalt sprechen.

Ich schreibe zum Beispiel einen Artikel, um jemand anderem davon zu überzeugen, dass ich Recht habe; ich kann nun schwerlich behaupten, dass, wenn der Artikel nicht überzeugend genug zu sein scheint, ich nie die Absicht gehabt hätte, den Anderen davon zu überzeugen, dass ich Recht habe. Eine Absicht kannst Du nie mit einem Vorbehalt versehen.

Deshalb besagt Oneg JomTow, dass es beim Zählen in der Synagoge nicht möglich sei, die Absicht zu haben, dass, indem man nach Nachteingang zu zählen vergisst, das Zählen in der Synagoge als Omer-Zählung gilt.

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