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Jemandes Verteidiger wird sein Ankläger (Diebstahl am Arbeitsplatz)

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Jemandes Verteidiger wird sein Ankläger (Diebstahl am Arbeitsplatz)

In Kapitel 11 seines Buches Mesillat Yesharim befasst sich der Ramchal mit den Elementen des Charakterzuges der Reinheit. Dieses Kapitel bezieht sich – anders als das Kapitel über die Wachsamkeit, welches sich auf Dinge bezieht, die offensichtlich sind – auf Dinge, die auf den ersten Blick nicht immer klar sind und dem Yetzer (bösen Trieb) eine große Öffnung lassen

Unter anderem spricht er dort über das Verbot des Diebstahls am Arbeitsplatz. Ich werde im Folgenden ein paar Ausschnitte daraus zitieren:

“Es ist nicht einzig die offene, allgemein anerkannte Tat der Unterdrückung oder des Diebstahls allein, die verboten ist; vielmehr ist ALLES, was zu einer solchen Tat führen und sie herbeiführen könnte, in dem Verbot enthalten.

Wie offensichtlich ist es also, dass ein Tagelöhner kein Recht hat, die Arbeit, die ihm zugewiesen wurde, für profane Beschäftigung zu unterbrechen, und dass er, wenn er es tut, ein Dieb ist.

Abba Chilkiyah gab nicht einmal den Gruß der Gelehrten zurück, damit er die Arbeit, die er für seinen Nächsten tat, nicht unterbrach (Ta’anith 23b). Und unser Vater Yaakov, Friede sei mit ihm, hat ausdrücklich (über die Arbeit bei Laban) gesagt (Bereishit 31, 40): “Tagsüber wurde ich von Dürre und abends von Frost verzehrt, und mein Schlaf floh aus meinen Augen.

Was dann, werden diejenigen sagen, die sich mit ihren Vergnügungen beschäftigen und die Arbeit abbrechen, oder diejenigen, die während ihrer Arbeitszeit ihre eigenen Angelegenheiten zum persönlichen Vorteil ausüben?

Wenn jemand von seinem Nächsten für irgendeine Art von Arbeit angeheuert wird, werden alle seine Stunden für den Tag an seinen Arbeitgeber verkauft. Wie unsere Weisen sagen (Bava Metzia 56b), ist “sich selbst zu vermieten gleichbedeutend mit sich selbst für den Tag zu verkaufen“.

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Jede Nutzung dieser Stunden zu seinem persönlichen Vorteil (und sei dieser auch spiritueller Natur) in irgendeiner Weise ist massiver Diebstahl, und wenn sein Arbeitgeber ihm nicht vergibt, wird ihm (von G-tt) nicht vergeben.

Mehr noch, selbst wenn man während seiner Arbeitszeit eine Mizwa (Gebot) macht, wird ihm nicht die Rechtschaffenheit zugeschrieben, sondern eine Übertretung. Eine Übertretung kann keine Mizwa sein.

Es steht geschrieben (Yeshaya. 61,8): „Denn ich bin HaShem, der die Gerechtigkeit liebt, den Raub in einem Brandopfer hasst..“…

Ein Objekt zu stehlen ist Diebstahl, und Zeit zu stehlen ist Diebstahl. So, wie bei einem gestohlenen Objekt, das für eine Mizwa verwendet wird, so auch bei gestohlener Zeit, die in ähnlicher Weise verwendet wird:

Jemandes Verteidiger (d.h. Mizwa) wird sein Ankläger (d.h. Übertretung).”

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Eine Antwort

  1. Ich weiß nicht ob es nun eine Frage der Übersetzung ist, aber der Satz: “sich selbst zu vermieten gleichbedeutend mit sich selbst für den Tag zu verkaufen” erscheint mir erstens ziemlich brutal und außerdem als falsch, denn ich verkaufe ja nicht mich selbst mit Haut und Haaren, wie eine Sklavin/ein Sklave (ich verkaufe meine Arbeitskraft gefällt mir besser). Es ist vertraglich (mündlich oder schriftlich) zu regeln, was ich für eine Arbeit leiste, welche Pausen zu halten sind, ob z.B. Internetzugang, Telefonieren, etc. in welchen Ausmaß. Und G’tt sei Dank haben wir Gewerkschaften, die unmenschliche und gesundheitsschädigende Arbeitsbedingungen bekämpfen. Wenn die Bedingungen passen, dann wird man seine Arbeit mit Freude, Hingabe und vollen Einsatz ausüben – mit dem guten Gefühl: “Ich habe etwas nützliches für die Gemeinschaft geleistet”. Und das wollen doch alle Irgendwie?

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