Mobile Navigation

Stellungnahme zur

Beitrag widmen (Funktion kommt)

Ansichten: 95

Stellungnahme zur "Widerstandssäule" der ZPS

Aktionskünstler des Zentrums für politische Schönheit (ZPS) haben in Berlin gegenüber dem Reichstag eine umstrittene Gedenkstätte errichtet. Knochenkohle, sedimentierte Asche und menschliche Fragmente mit 70 Prozent Hinweis auf menschliche Überreste wurden in der Nähe von Auschwitz und 23 anderen Orten in Deutschland, Polen und der Ukraine gesammelt und in einer Säule öffentlich ausgestellt. Dies soll die Menschen daran erinnern, welche Konsequenzen eine Zusammenarbeit mit den Faschisten haben kann. Diese Aktion hat eine hitzige Debatte ausgelöst, ob solche drastischen Mittel angebracht sind. Der Vizepräsident des Internationalen Auschwitz Komitess, Christoph Heubner, kritisierte diese Aktion, weil „Dieses Mahnmal die Empfindungen der Überlebenden und die ewige Totenruhe ihrer ermordeten Angehörigen verletzt“. Natürlich müssen in der Halacha auch die Gefühle der Menschen berücksichtigt werden, aber dieser Artikel beschäftigt sich ausschließlich mit dem halachischen Aspekt der Asche:

Im Talmud (Traktat Nidda 27b) steht, dass die Asche eines verbrannten Menschen nur spirituell verunreinigt, wenn die Wirbelsäule und die Rippen vollständig sind. Falls dies nicht der Fall ist, geht von dieser Asche keine spirituelle Unreinheit aus. So legt es auch der Rambam (Maimonides) fest. Es gibt eine große Meinungsverschiedenheit zwischen den halachischen Autoritäten (siehe Har Zvi Y“D 275 und Igrot Mosche Y“D 56) ob die Pflicht einen Toten zu begraben hauptsächlich wegen der spirituellen Unreinheit ist oder diese Pflicht besteht, auch wenn keine spirituelle Unreinheit vorhanden ist. Unsere aktuelle Frage würde von dieser Debatte abhängen, ob die Pflicht besteht diese Asche zu begraben, obwohl sie von der Halacha nicht als Teil eines verstorbenen Menschen angesehen wird.

Quick Donate

Trotzdem sind die meisten zeitgenössischen Rabbiner (siehe Chelkat Yaakov Y“D 219) der Meinung, dass die Asche der in den Vernichtungslagern ermordeten Juden auf jeden Fall in einem jüdischen Friedhof begraben werden soll, weil es unsere Pflicht ist sie zu ehren und gebührend zu behandeln.

Fazit: Viele Rabbiner sind der Meinung, dass bei Asche ebenfalls die Pflicht besteht, sie zu begraben. Auch die anderen Meinungen sind einverstanden, dass die Asche der ermordeten Juden, auch ohne Pflicht begraben zu werden, mit Respekt behandelt werden und trotzdem begraben werden soll. Aus der Sicht des Judentums und der Halacha gibt es keine Erlaubnis für diese Aktion, auch wenn es gut gemeint ist.  

War dies nützlich?

Ja
Nein
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Hat Ihnen der Artikel gefallen? Teilen Sie ihn mit Ihren Freunden!
Facebook
Twitter
Telegram
WhatsApp
Skype

Wir schreiben eine neue Torah-Rolle in Wien

Über Autor
Quick Donate

Das könnte von Interesse sein

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Skip to content