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BIKUR CHOLIM – Besuch der Kranken

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BIKUR CHOLIM – Besuch der Kranken

Das Mitzwa-Gebot, die Kranken zu besuchen, steht im Zentrum der jüdischen Tradition, wie der Talmud (B.T. Nedarim 40a) zeigt. Rabbi Akiwa gibt an, dass die Person, die die Kranken nicht besucht, so ist, als würde sie ihr Blut vergießen. Ähnliches sagt auch Rav Dimi: “Wer einen Kranken besucht, ermutigt ihn, am Leben zu bleiben. Jeder, der einen Kranken nicht besucht, befürwortet, dass er sterben wird.”

Zwischen den Gelehrten des Mittelalters gibt es Meinungsverschiedenheiten über die Art der Pflicht, die Kranken aufzusuchen. Rabbenu Jona (Berachot, Kapitel 3) zufolge ist der Besuch der Kranken eine Pflicht der Tora; Nach Maimonides (Hilchot Awel 14) ist dies eine von den Rabbinern eingesetzte Mitzwa. Das Besuchen der Kranken wird auch als eine Form der Befolgung von G’ttes Wegen angesehen (5. Mose 13: 8): “Du wirst nach dem Ewigen Deinem G’tt wandeln”. In G’ttes Wegen zu folgen ist nicht einfach. Dennoch zeigt der Talmud (B.T. Sota 14a) Möglichkeiten auf, dies in die Praxis umzusetzen: Man muss versuchen, die g-ttlichen Eigenschaften nachzuahmen. G’tt besuchte den Kranken Awraham (Gen. 18: 1), also müssen wir den Kranken besuchen.

Die Bedeutung von Bikur Cholim drückt sich im Talmud (B.T. Schabbat 127a) folgendermaßen aus: Es gibt Dinge, die dem Menschen in dieser Welt zugutekommen, deren Prinzip der kommenden Welt überlassen bleibt. Die folgenden Dinge sind ewige Verdienste: Respekt für Vater und Mutter, die Bereitstellung humaner Dienste, morgens und abends im Beth Hamidrasch (Ausbildungs- und Lernhaus) anwesend sein, Gastfreundschaft, Krankenbesuche usw.

Geistig und körperlich

Die Mitzwa des Krankenbesuchs besteht aus zwei Teilen:

a) Sich um alle Bedürfnisse der kranken Person kümmern.

b) Für ihn davenen (beten).

Man sollte nicht zu einer leeren Hand zu dem Kranken gehen und man muss sicherstellen, dass der Besuch nicht zu schwer für die Kranken ist.

Wenn zu befürchten ist, dass der Kranke den Besucher des Leidens verdächtigt, dass der Besucher sich über die Krankheit des Patienten freut, ist es besser, keinen Besuch zu machen (Schulchan Aruch Joré Dé’a 335). Die kranke Person sollte von dem Besuch profitieren. Wenn der Besucher keine guten Absichten hat oder wenn er kein Gebet (Gebet) für die kranke Person gesprochen hat, wurde die Mitzwa von Bikur Cholim nicht erfüllt (Rema Joré Dé’a 335:4).

Die Chachamim (Weisen) haben den Kranken erlaubt, auch den Schabbat zu besuchen. Es ist auch gestattet, einen Mischèbérach (Segen) in der Synagoge für eine schwerkranke Person aussprechen zu lassen (auch wenn es sich nicht um eine gefährliche Krankheit handelt, darf ein Mi-Schèbérach gesagt werden, wenn ein Beitrag zur Erhaltung der Synagoge zugesagt wurde.

Die kranke Person sollte nicht über schlechte Berichte informiert werden, auch wenn ein Familienmitglied der kranken Person gestorben ist und der Patient Kaddisch (das Todesgebet) sagen sollte. Auch wenn der Kranke sich nach dem Wohlergehen des Verstorbenen erkundigt, muss ihm mitgeteilt werden, dass er noch am Leben ist, wenn sich der Zustand des Kranken verschlechtert).

Kranke telefonisch anrufen

Eine Frage, die heutzutage im Kontext von bikur cholim häufig gestellt wird, ist, ob man die kranke Person persönlich besuchen muss, um diese soziale Mitzwa zu erfüllen, oder ob man diese Mitzwa (Gebot) auch telefonisch erfüllen kann.

Mehrere moderne Autoritäten haben diese Frage beleuchtet. Rav Mosche Feinstein (Igrot Mosché, Joré Dé’a I:223) ist der Meinung, dass die Mitzwa nicht vollständig mit modernen Kommunikationsmitteln erfüllt ist, da der Kranke in der Regel mehr von einem persönlichen Gespräch als von einem “Telefonat” profitiert. Darüber hinaus ist anzunehmen, dass ein Besucher eher dazu neigt, für den Kranken zu beten, wenn er “von Angesicht zu Angesicht” mit ihm gesprochen hat. Die Gebete in der Nachbarschaft eines Kranken sind mächtiger, weil die Schechina (die g-ttliche Gegenwart) an der Spitze des Krankenbettes stärker wahrgenommen wird.

Der Schweizer Rabbiner Ja’akov Breish ist mit Rav Feinsteins Schlussfolgerung einverstanden und erklärt, dass der Besuch eines Patienten am Telefon mit Sicherheit ein “Chessed” der Liebe ist (Chelkat Ja’akov II:128).

Rav J.J. Grünwald erklärt, dass bikur cholim aus vier Teilen besteht:

1. Für die Barmherzigkeit beten.

2. Halten Sie das Krankenhauszimmer und die Umgebung sauber und kümmern Sie sich darum.

3. Sich um alle anderen Bedürfnisse der kranken Person kümmern.

4. Unterstützen Sie die Kranken durch persönliche Aufmerksamkeit und Pflege.

Obwohl der erste Teil dieser Mitzwa ohne die Anwesenheit der kranken Person durchgeführt werden kann, können die anderen drei Aspekte nicht oder kaum aus der Ferne verwirklicht werden (Kol Bo al Avelut II:1:1).

Laut Rabbi Josef Elijahu Henkin ist es für einen Kranken nicht immer angenehm, besucht zu werden. Die Mitzwa hängt von seinem Geisteszustand und seinen Wünschen ab. Wenn der Kranke viele Besucher hat, kann die Mitzwa auch telefonisch ausgeführt werden. Rav Henkin betont daher die Bedürfnisse des Kranken (Moria, 5734, 5:4:13).

Rabbi Yitzchak Ja’akov Weisz sagt, dass man zum ersten Mal versuchen sollte, persönlich anwesend zu sein. Danach kann man diese Mitzwa fortsetzen, indem man aufruft (Minchat Jitzchak II:84).

Rav Eliëzer Jehuda Waldenberg ist der Ansicht, dass unter den gegenwärtigen Umständen in gut ausgestatteten Krankenhäusern oder bei angemessener häuslicher Pflege davon ausgegangen werden kann, dass dem Kranken physisch nichts fehlt. Rav Waldenberg hält auch die anderen Aspekte für telefonisch möglich, so dass dieses wichtige Gebot auch telefonisch erfüllt werden kann (Tsits Eliëzer, V, Ramat Rachel:8).

Untersuchung

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Das Wort Bikur bedeutet wörtlich “Forschung”. Einige sehen im Begriff Bikur Cholim, dass der Zweck des Besuchs darin besteht, zu “untersuchen” und herauszufinden, was die Kranken brauchen. Bikur Cholim soll die kranke Person auch dazu ermutigen, ihr religiöses und zwischenmenschliches Verhalten zu untersuchen.

Viel unnötiges Reden oder Ansturm einer großen Gruppe von Menschen ist für eine kranke Person nicht immer angenehm oder wünschenswert. Der Besucher tut gut daran, die kranke Person dazu zu bringen, sich dem Willen von G’tt zu unterwerfen und ihm zuzustimmen, Vertrauen in G’tt zu schaffen und tröstende Gebete zu sprechen.

Wenn der geistige Frieden des Kranken durch den Besuch gestört wird, hat man nicht nur die Mitzwa (das Gebot) nicht erfüllt, sondern man begeht auch eine Straftat. Alle Arten von unaufgeforderten Ratschlägen (es sei denn, sie können tatsächlich für die kranke Person von Vorteil sein) kommen nicht in Frage. Es ist sehr unklug, im Krankenzimmer alle möglichen melancholischen Gedanken auszudrücken. Verwandte oder der Patient könnten in Panik geraten.

Besuch bei einem sterbenden Patienten

Beim Besuch eines todkranken Patienten versuchen sie, das Gespräch so zu führen, dass der Patient über alle seine Angelegenheiten nachdenkt und seine sozialen Angelegenheiten regelt. Ausgeliehene oder in Gewahrsam genommene Waren müssen an den Eigentümer zurückgegeben werden. Die kranke Person gibt Rechenschaft über ihren Lebenslauf ab in einem Geständnis der Sünde (Viduy, Sündenbekenntnis). Es ist eine gute Sache, den Kindern einen religiösen und finanziellen Willen zu geben.

Es ist nicht notwendig, einen sterbenden Patienten über seine Situation zu informieren, aber er kann darauf aufmerksam gemacht werden, dass es ratsam ist, alle möglichen Dinge zu jeder Zeit im Leben zu regeln, auch wenn man nicht stirbt.

Im Sha’aré-Zedek-Krankenhaus in Jerusalem war es üblich, jeden Morgen das Viduy (Sündenbekenntnis) mit allen Patienten zu sprechen, damit niemand das Gefühl hatte, dass sein Leben bald enden würde. Es ist gut, den Kranken zu sagen, dass dies Manifestationen von Demut und Resignation im Willen G’ttes sind.

Weitere Anforderungen

Wenn jemand einen schwerkranken Patienten besucht, sollte er oder sie vorzugsweise nicht am Kopfende oder Fußende des Bettes sitzen. Nicht am Kopfteil, weil die Schechina – die g-ttliche Gegenwart – dort ruht, und nicht zu seinen Füßen, weil dort der Malach haMawèt – der Todesengel – sitzt.

Wenn der Patient niedrig oder auf dem Boden liegt, darf der Besucher nicht auf einem Stuhl über dem Bett des Patienten sitzen. Wenn der Patient jedoch möchte, dass der Besucher am Kopf- oder Fußende sitzt oder sich über ihn setzt, ist dies mit Sicherheit zulässig.

Eine Person, die diesen Patienten normalerweise nicht besuchen würde, sollte erst nach den ersten drei Tagen der Krankheit einen Besuch abstatten, um den Patienten nicht zu stigmatisieren. Im Falle einer plötzlichen schweren Krankheit können Sie ihn jedoch sofort besuchen.

Eine alte jüdische Tradition besagt, dass man weder in den ersten drei Stunden des Tages noch in den letzten drei Stunden des Tages einen Kranken besucht. Der Grund dafür ist im Talmud angegeben: “Weil die Krankheit morgens weniger belastend ist und der Besuch daher nicht um Gnade bittet und weil am Abend seine Krankheit sehr schwer für ihn ist und er und die Besucher alle Hoffnung aufgeben könnten”. (Vergleichen Sie die Bemerkung von Rav Scheschet im Talmud (B.T. Nedarim 41): „Besuchen Sie die Kranken nicht in den ersten und letzten drei Stunden des Tages, denn in den ersten Stunden fühlt sich der Patient normalerweise ein wenig besser und man könnte denken es ist überflüssig, für sein Wohlergehen, G-tt zu bitten, und in den letzten drei Stunden ist der Kranke normalerweise sehr schwach und man könnte denken, dass der Kranke ohne Aussicht auf Erlösung verloren ist und dass jedes Gebet bedeutungslos ist“).

Maimonides (Hilchot Awel 14) gibt einen weiteren Grund an: Die Menschen kümmern sich zu diesen Zeiten um die Kranken.

Reich und arm

Die Mitzwa des Bikur Cholim erstreckt sich auf alle sozialen Schichten und Klassen. Man kann sich nicht auf reiche oder wichtige Leute beschränken. Unmittelbare Personen und weniger wichtige Personen müssen ebenfalls besucht werden. Der Talmud (B.T. Nedarim 39) erzählt zum Beispiel von Rabbi Akiwa, dass es sich nicht gelohnt habe, einen seiner schwer kranken Schüler zu besuchen. Da dieser keine Pflegekraft hatte, wurde er vom Gelehrten selbst gepflegt. Er putzte den Raum, in dem der Kranke lag, und erfrischte die Luft; seinem Schüler ging es schon besser. Der Schüler war seinem Meister besonders dankbar und sagte: „Mein Lehrer, Sie haben mir das Leben gerettet!“ Danach ging Rabbi Akiwa in die Schule und stellte die Regel auf, dass „wer keinen Kranken besucht, Blut vergießt“.

Rabbi Yehudah Héchassid schreibt in seinem mittelalterlichen Werk Sefer Chassidim (Par. 361): “Wenn zwei Kranke dort sind, einer arm und der andere reich, während viele die Reichen besuchen, müssen Sie zu den Armen gehen, um ihn zu besuchen; diesbezüglich heißt es: “Glücklich ist, wer an die Armen denkt” (Psalm 41:2).

Wichtig bleibt aber auch der religiöse Aspekt. Rabbi Chanina sagte im Namen von Rav: “Wer für eine kranke Person in der Lage ist, zu helfen und dies nicht tut, ist ein Sünder”, wie der Prophet Samuel am Ende seines Lebens sagte: “Es sei ferne von mir dass ich gegen den Ewigen sündigen sollte, indem ich aufhöre zu beten” (I Samuël 12:23).

Selbst für kranke Feinde müssen wir beten, als König David uns das Beispiel gab, als er sagte: “Kriminelle Zeugen stehen auf, sie fragen mich, was ich nicht weiß, sie belohnen mich für das Böse, ich wird der Kinder beraubt. Aber als ich krank war, war ein Raugewand mein Kleid, ich demütigte mich mit Fasten, und mein Gebet kehrte in meinen Busen zurück; Wenn es mein Freund oder Bruder wäre, so wäre ich herumgelaufen, in schwarz wie Mütter in Trauer gehen, so bückte ich mich. Aber als ich taumelte, freuten sie sich und hofften.” (Psalm 35:15).

Lebensgefahr

Wenn eine ansteckende Krankheit ausgebrochen ist und Menschen Angst haben, Patienten aufzusuchen, ist je nach den Umständen ein Besuch bei den Kranken obligatorisch. Im Talmud (B.T. Bawa Kamma 60) heißt es, wenn in der Stadt eine schwere Infektionskrankheit ausgebrochen sei, müsse man den Ort verlassen, weil bei Epidemien nicht zwischen guten und schlechten Menschen unterschieden werde; alle können betroffen sein. In solchen Fällen ist es generell verboten, sich auf ein Wunder zu verlassen und sich selbst zu gefährden. Es besteht jedoch die Überlegung, dass, wenn Hoffnung besteht, dass der Patient durch die Hilfe eines der Besucher geheilt werden kann, man zur Hilfe verpflichtet ist, da der Patient mit Sicherheit ohne Hilfe sterben wird und das Infektionsrisiko für das Pflegepersonal zweifelhaft ist. Zum Beispiel könnte man gezwungen sein, den Zweifel über das eigene Leben hinter den sicheren Tod des Patienten zu stellen.

Es gibt Meinungsverschiedenheiten darüber, ob man sein eigenes Leben gefährden muss, um einen anderen Menschen zu retten: Nach dem Talmud Jeruschalmi (Terumot, Kapitel 8) ist man verpflichtet, sich einer zweifelhaften Gefahr auszusetzen, um einen anderen Menschen vor einer bestimmten Lebensgefahr zu retten. Diese Quelle wird jedoch nicht im jüdischen Kodex, dem Schulchan Aruch, kodifiziert, wahrscheinlich weil der Babylonische Talmud diese Ansicht nicht teilt.

Der maßgebliche Rabbi David ben Zimri – Radbaz – schreibt dazu folgendes:

1. Im Falle einer lebensbedrohlichen Gefahr für eine Krankenschwester ist man nicht verpflichtet, sein Leben zu riskieren, um einen Dritten zu retten.

2. Gleiches gilt für eine mögliche Lebensgefahr mit einer Chance von 50% für die Krankenschwester.

3.    Bei einer geringen Lebensgefahr für die Krankenschwester besteht eine Rettungspflicht. Wenn die Krankenschwester unter solchen Umständen nicht kooperierte, verstößt sie gegen die Hilfspflicht.

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