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CHASANUT UND HEILIGE NAMEN – Parscha Lech Lecha

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CHASANUT UND HEILIGE NAMEN – Parscha Lech Lecha

Awraham brachte Kedduscha, Heiligkeit in die Welt. Mit heiligen Angelegenheiten müssen wir sehr vorsichtig umgehen. Die nachstehende Geschichte versinnbildlicht dieses.

In einem Fernseh-Film erscheint der Unterzeichner, bereits „Moitze“ machend, auf dem Bildschirm. Hierzu wird die Beracha (der Segensspruch) „HAMOTZI“ – mit der Nennung des Namen G“ttes, ausgesprochen.

In der Jüdischen Literatur erscheint die Frage zur Klärung, ob es erlaubt sei, Berachot und andere geweihte Sprüche oder Gesänge auf elektronische Träger zu speichern oder durch Film oder fotografisch auf zu nehmen.

Meinen bescheidenen Auftritt im Film betreffend möchte ich noch vermerken, dass ich, erst nachdem ich mir die Hände gewaschen hatte, mich bewusst wurde, dass die vollständige Beracha aufgenommen werden würde.

Aber da konnte ich nicht mehr zurück, denn ab dem erfolgten Händewaschen bis zum ersten Happen Brot ist es nicht erlaubt, zu sprechen und über das Brot muss die vollständige Beracha ausgesprochen werden.

Ich konnte also den Kameramann nicht mehr bitten, die Kamera kurz an zu halten.

Besondere Heiligkeit

Im Talmud (B.T. Schewu’oth 35a-b) werden sieben Namen von G“tt genannt, die eine besondere Kedduscha – Heiligkeit – haben. Dort werden unter anderem die Namen G“ttes Alef, Dalet, Nun, Jud und Elokim vermerkt. Es ist verboten, diese Namen zum Beispiel zu streichen oder zu entfernen.

Eine Legende besagt, dass vor dem Krieg ein Lehrer oder Dozent unglücklicherweise an einer Schule einen der Namen G“ttes auf die Tafel schrieb. Dieses Stück Tafel wurde heraus gesägt und begraben. Aber zurück zur Eröffnungsfrage.

Badezimmer

Rabbi Mosche Feinstein (zwanzigstes Jahrhundert, New-York) geht auf die Frage ein, ob es erlaubt sei, eine Tape oder eine CD, auf denen der vollständige Namen G“ttes genannt wird, zu spielen. Wir stoßen hierbei auf das Verbot, den Namen G“ttes „lewatala“ – ohne triftigen Grund – zu erwähnen. Es ergibt sich jedoch die Frage, ob das wohl „erwähnen“ bedeutet.

Rabbi M. Feinstein meint, dass dieses Verbot nur für den Menschen gilt. Ein Aufnahmegerät, früher Band- oder Kassettenrecorder genannt, betrachtet er als einen Gegenstand aus „Holz und Stein“, einen toten Apparat, gegen welchen dieses Verbot sich nicht richtet.

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Man muss jedoch darauf achten, das Band nur an Stellen ab zu spielen, an denen es erlaubt ist, Tora zu lernen. Das Abspielen einer Diskette, zum Beispiel in einer Toilette oder in einem Badezimmer, verbietet er, da Heilige Dinge dort verboten sind.

Spuren sind keine Buchstaben

Das Löschen eines Tape, also elektronischem Registrierungs-Trägers mit dem Namen G“ttes, betrachtet Rabbi Feinstein als kein wirkliches Verbot um G’ttes Namen aus zu radieren. Er geht einerseits davon aus, dass die Spuren auf einem Tape oder Computerspeicherungen auf einer Scheibe nicht mit dem geschriebenen Namen G“ttes zu vergleichen sind.

Nichtdestotrotz empfiehlt er andererseits, ein Tape nicht zu löschen, da die Löschung von Tapes doch einigermaßen vergleichbar ist mit der Löschung des geschriebenen Namen G“ttes also die Vernichtung G’ttes Namen.

In einer anderen Abhandlung geht er auf die Frage ein, ob die HANDLUNG der Löschung eines Tapes wohl vergleichbar sei mit der von Hand erfolgten Entfernung eines geschriebenen Namen G“ttes.

Rabbi Feinstein meint von nicht, da die Löschung eines Tapes nur eine indirekte menschliche Handlung sei. Rabbi Ja’akov Brejsch aus Zürich ist jedoch hiermit nicht einverstanden.

Nicht wahrnehmbar

Die Frage stellt sich, ob die magnetischen Änderungen auf oder im Tape oder anderweitige Änderungen im Computer wohl unter dem Begriff SCHREIBEN fallen. Die Spuren sind nicht für normales Lesen gedacht oder bestimmt. Sie sind lediglich Hilfsmittel, durch die  gespeicherte Laute, Geräusche oder Ähnliches hörbar gemacht werden können.

Weiterhin könnte gegen die Meinung von Rav Brejsch eingebracht werden, das die „Schrift“ auf dem Tape nicht mit bloßem Auge wahr genommen werden kann.

Als gängige Regel gilt im Jüdische Gesetz, das Verbote nur auf Gegenstände oder auf Dinge ruhen, die mit dem bloßen Auge wahrnehmbar sind. Es ist uns verboten, zum Beispiel kleine Tierchen wie Fliegen und Würmer, zu essen. Nichtdestotrotz nimmt jeder täglich eine große Anzahl an Mikro-Organismen unbemerkt und wohl ungewollt zu sich.

magnetische oder Computerspuren nicht als Schrift zu betrachten

Rav Owadja Josef, der emeritierte Oberrabbiner der Sephardischen Juden in Israel, ist dann auch der Ansicht, dass magnetische oder Computerspuren nicht als Schrift zu betrachten seien. Denn auch für das Gehör ist der Inhalt eines Tapes nicht ohne weiteres wahrnehmbar, erst durch Zwischenschaltung eines Bandrecorders (also eines Abspielgerätes) ist der Inhalt des Tapes verfügbar. Das Verbot, den Namen G“ttes zu löschen gilt laut ihn nur für Geschriebenes, das zum Lesen gedacht sei.

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