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Der Auftrag, eine Sefer Tora zu schreiben – Parascha Wajelech

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Der Auftrag, eine Sefer Tora zu schreiben – Parascha Wajelech

WIE WICHTIG ES IST, MITGLIED EINER JÜDISCHEN GEMEINDE ZU WERDEN

Im Tora-Abschnitt Vajelech (Dewarim/Deut. 31:19) lasen wir den Auftrag, eine Sefer Tora zu schreiben. 

Eigentlich sollte man mit seiner Bar-Mitzwa bereits mit der Erfüllung dieses biblischen Gebotes beginnen müssen. Das erfolgt jedoch praktisch nicht und es stellt sich die Frage, weshalb das so ist.

Verschiedene Gelehrte behaupten, dass im Grunde jeder, der Mitglied einer Jüdischen Gemeinde ist, die Mitzwa, also das Gebot, eine Sefer Tora zu schreiben, erfüllt weil die Gemeinde-Sifrej-Tora generell für alle Gemeindemitglieder geschrieben wurde.

Wird ein Erwachsener zur Tora aufgerufen, wird er in diesem Augenblickals der ausschließliche Eigentümer dieser Tora-Rolle definiert.

Wenn er also als Eigentümer der Tora-Rolle eingeschätzt werden kann, kann dieses ihm auch in der Weise angerechnet werden, als ob er selber die Sefer Tora geschrieben hätte.

Wenn man aus der Tora mit liest, wird auch das Ende des Verses „Und lehre ihn (die Tora) den Kindern Israels“ erfüllt.

Der Sofer (der Tora-Schreiber) schreibt für die heutige Gemeinde-Mitglider. Aber wie sieht es mit der Zukunft aus?

Wie kann der Schreiber für Menschen, die zum Zeitpunkt der Erstellung der Sefer Tora noch nicht geboren sind, etwas schaffen? Das ist in der Tat nicht möglich, aber wenn die Sefer Tora geprüft und berichtigt wird, ist der Sofer wieder für die Gemeinschaft tätig.

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Da eine Sefer Tora mit einem Fehler pasul und nicht brauchbar ist, wird sie durch die Korrektur wieder kascher gemacht und somit auch für diejenigen  geschrieben, die nach dem Schreiben der ursprünglichen Tora-Rolle geboren wurden.

Ein Problem bildet der gemeinschaftliche Besitz. Im Grunde muss Jeder laut dem Auftrag der Tora eine eigene Tora-Rolle besitzen.

Unsere Rabbiner meinen jedoch, dass „eine Partnerschaft“ erlaubt sei, wenn jeder Partner dem Anderen das vollständige Eigentum an der Sefer Tora zugesteht in dem Augenblick, in dem dieser die Sefer Tora nutzt.

Dieses kann verglichen werden mit einem klassischen Vorgang aus der Jüdischen Rechtsprechung.

Früher kam es oft vor, dass Jüdische Gemeinden in nördlichen Ländern nur einen  Etrog, also diese Zitrusfrucht, am Sukkot (Laubhüttenfest) besaßen.

Da jeder am ersten Tag Sukkoth seinen eigenen Etrog haben muss, erfolgt die stillschweigende Vereinbarung, dass derjenige, der zu einem bestimmten Augenblick den Etrog während des Gebets festhält, automatisch hiervon Eigentümer wird.

Auf diese Weise wird die Forderung der Tora, dass man Eigner des Etrogs sein muss, erfüllt.

Dasselbe gilt für eine Tora-Rolle. Wenn man zur Tora-Vorlesung aufgerufen wird, gilt die Betrachtung, dass der Aufgerufene der ausschließliche Eigentümer der Tora-Rolle wird – und somit auch letztendlich als der Auftraggeber des Schreibens.

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