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Details für die Praxis des Anzündens

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Details für die Praxis des Anzündens

Das Folgende sind einige Überlegungen zu verschiedenen Details für die Praxis (wiederum Folio 21 b; die Quelle dieses Zitats im Talmud ist masechet Sofrim, Kapitel 2).

WIR HABEN IN EINER BARAJTA (mündliche Tradition) GELERNT: ES IST EIN MITZWA, DAS CHANUKA-LICHT AM EINGANG DES HAUSES ZU STELLEN, AUSSERHALB DES HAUSES. Wenn dies nicht möglich ist, weil die Menschen nicht im Erdgeschoss wohnen, gilt Folgendes:

UND WENN EINER IM BODEN LEBT, STEHT DAS CHANUKA-LICHT VOR DEM FENSTER, DAS ZUR ÖFFENTLICHKEIT SCHAUT, denn auf diese Weise wird auch das Wunder im Tempel vor etwa 2184 Jahren bekannt. UND IN GEFAHRENZEITEN, wie Verfolgungen und dergleichen, MACHEN SIE DAS CHANUKA-LICHT AUF EINEM TISCH INNERHALB UND DAS IST AUSREICHEND, d.h. im Ausnahmezustand wird die Mitzwa des Chanuka-Lichts auf diese Weise erfüllt.

Aus dieser Barajta geht hervor, dass es in den alten Tagen – unter anderem in der Zeit des Talmud – etwa 200 bis 500 n.d.Zw. – eine besondere Mitzwa in Betracht gezogen wurde, die Menora außen am Eingang des Hauses zu platzieren – d. h. vor der Tür. In der Zeit der Gemara (Talmud) unterschied sich die Stadtplanung etwas von unserer Zeit. Es war üblich, dass die Häuser in einem Innenhof endeten, während dieser Innenhof den Zugang zur Straße und zum öffentlichen Bereich ermöglichte.

Eingang des HAUSES

Die mittelalterlichen Halachisten, der RAN und der OR ZARU’A, folgen der Interpretation von RASCHI, der der Ansicht ist, dass mit diesem “talmudischen” Urbanismus die Menora auch am Eingang des HAUSES und nicht am Eingang des Hofes platziert werden sollte, dass zur Öffentlichkeit führt.

TOSAFOT: Menora am Eingang des Hofes

Es gibt aber noch andere Meinungen. TOSAFOT glaubt, dass sich diese Barajta nur auf den Fall eines Hauses bezieht, das direkt zur Straße führt – ohne das Eingreifen eines Innenhofs. RABBI JOSEF KARO, der Autor des Schulchan Aruch, folgt der Interpretation von TOSAFOT und gibt an, dass die Menora am Eingang des Hofes stehen soll, in dem man wohnt, wenn sich zwischen dem Haus und der öffentlichen Straße ein Hof befindet.

Apartmentbewohnern

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Der zweite Teil der Barajta, der sich mit Apartmentbewohnern befasst, wird nicht automatisch als Halacha akzeptiert. RABBI JOSEF KARO entscheidet in der Tat, dass der zweite Teil der Barajta nur den Fall betrifft, bei dem die Bewohner der Wohnung keinen direkten Ausgang zur Straße oder zu einem Zwischenhof haben. Ihm zufolge spricht die Barajta von dem Fall, dass die Wohnungsbewohner die Straße, nur durch das Haus der Bewohner der Wohnung im Erdgeschoss, erreichen können.

Die Barajta sagt nichts über den Fall aus, dass die Bewohner der Wohnung einen eigenen Ausgang zur Straße oder zum Hof haben.

Zeiten religiöser Verfolgung

Der dritte Teil der Barajta, der sich mit Zeiten religiöser Verfolgung befasst, in denen es den Juden nach Ansicht von Rabbi Joseph Karo nicht gestattet ist, ihren G´ttesdienst öffentlich auszuüben, wird einfach als Halacha akzeptiert. Der Hauptzweck der Mitzwa von Chanuka ist es, die Mitbewohner über das Wunder zu informieren.

DIE PRAXIS

Im Staat Israel, wo die Juden heute ungehindert ihre Religion ausüben können, ist es üblich, die Menora am Eingang der Tür anzuzünden. Die Menora wird zum Schutz in eine Glashülle gesteckt. Im Galut/Exil – den Ländern außerhalb von Eretz Yisrael (Israel) – ist es üblich, die Menora zu Hause anzuzünden. Im Mittelalter befürchteten die Menschen, dass die Menora von Missetätern ausgelöscht oder gestohlen würde.

Darüber hinaus glaubt der Aruch HaSchulchan, dass es im Westen aus praktischen Gründen unmöglich ist, die Menora draußen anzuzünden und sie brennen zu lassen. Selbst wenn keine Gefahr besteht (zum Beispiel die Verfolgung des Glaubens), wäre es aufgrund der Wetterbedingungen nicht möglich, draußen zu beleuchten.

Ohne eine Schutzhülle würde die Menora in dieser Jahreszeit durch Wind oder Regen gelöscht (Chanuka fällt auf den Winter). Deshalb ist es überall im Westen – auch in unserer liberalen Gesellschaft – üblich, das Licht im Inneren am Fenster anzuzünden.

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