בסייד
Ki Teze (Dewarim/Deut. 21:10-25:19)
In der Parscha dieser Woche geht es um die Verpflichtung, ein Begräbnis stattfinden zu lassen: “Du aber sollst ihn noch am selben Tag begraben” (21:23). Dieses schnelle Begräbnis wird aus Respekt vor dem Verstorbenen durchgeführt. Wir versuchen, unsere Verstorbenen unversehrt zu begraben. Manchmal verlangen die Behörden jedoch, dass der Leichnam untersucht wird. Das macht eine schnelle Beerdigung unmöglich.
Wie steht das Judentum zur Autopsie?
Vor einigen Jahren wurde ein Jeschiwa-Student der berühmten Mirrer-Jeschiwa in Jerusalem auf offener Straße erstochen. Die Polizei verlangte eine Obduktion des Leichnams. Die Familie lehnte dies aus halachischen Gründen ab. Des Leichnams ihres Sohnes würde unnötig geschädigt und die Beerdigung würde zu lange hinausgezögert. Wie steht das Judentum zur Autopsie?
Informationssuche
Bei der Obduktion sucht der Pathologe nach Informationen über die Todesursache, beispielsweise nach einer Krankheit – ob aktuell oder in der Vergangenheit. Für eine Autopsie ist in der Regel die Zustimmung der nächsten Angehörigen erforderlich.
Ausnahmefälle
Das Judentum lehnt die Autopsie im Allgemeinen strikt ab, auch wenn es einige Ausnahmefälle gibt, die nach Jüdischem Gesetz geregelt sind. Obwohl das Motiv, die medizinische Wissenschaft voranzubringen, ein lobenswertes Unterfangen ist, lehnt das Judentum die Autopsie rein um die medizinische Wissenschaft willen ab, da sie gegen ein höheres Prinzip verstößt: die Entweihung des Körpers eines Menschen, der nach dem Ebenbild G’ttes geschaffen wurde, ohne einen klaren Heilungszweck.
Möglichkeiten der Dispensation
Die Umstände, unter denen ein zuständiger Rabbiner eine Autopsie genehmigen könnte, lassen sich in mehrere Kategorien einteilen:
1. Gerichtsbarkeit: das Gesetz des Wohnsitzlandes schreibt eine Autopsie vor
2. Erbkrankheit: Ein Familienmitglied ist an einer Erbkrankheit gestorben und eine Autopsie kann für die Gesundheit der anderen Familienmitglieder wichtig sein.
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3. unmittelbare medizinische Notwendigkeit: Eine andere Person irgendwo auf der Welt leidet derzeit an derselben tödlichen Krankheit und die medizinischen Behörden erachten eine Autopsie für notwendig, um die Überlebenschancen des Patienten zu erhöhen.
Nur die zuständigen halachischen Behörden können in solchen Fällen eine Entscheidung treffen.
In den Fällen, in denen die Rabbiner eine Obduktion erlauben, verlangen diese immer, dass folgende Kriterien eingehalten werden:
1. Alle entfernten Körperteile sollten anschließend mit dem Leichnam begraben werden, und der Leichnam sollte so schnell wie möglich zur Chewra kadischa (dem Jüdischen Bestattungsinstitut) zurückgebracht werden, um die Beerdigung so wenig wie möglich zu verzögern.
2. dass die medizinische Autopsie mit größtem Respekt vor dem Verstorbenen durchgeführt wird und dass alle an der Autopsie Beschäftigen nicht leichtfertig mit dem Leichnam umgehen.
3. Die Leiche sollte nicht weiter aufgeschnitten werden, als es für die erforderliche Autopsie unbedingt erforderlich ist.
4. Bei der Autopsie ist immer jemand von der Chewra kadischa anwesend, um die sorgfältige Einhaltung der Regeln zu überwachen.
Lass Uns den Menschen nach Unserem Bilde machen
Der Mensch wurde nach dem Bilde G’ttes geschaffen: “Und G’tt sprach: Lasset Uns einen Menschen machen nach Unserem Bilde, nach Unserem Gleichnis” (Bereschit/Gen. 1:26). Auch über den Tod hinaus bewahrt der Körper die Einheit dieses Bildes. Das Judentum verlangt die Achtung des “ganzen Menschen”, sowohl seines Körpers als auch seiner Seele. Der Wert eines jeden Individuums darf nicht geschmälert werden, auch wenn der G’ttliche Funke, die Seele, keinen sichtbaren Einfluss mehr auf den Körper ausübt.
Der Leichnam ist ein Teil eines wertvollen Menschen, der seinen Angehörigen viel bedeutet hat und – vor allem in der ersten Trauerphase – noch viel bedeutet.
Chesed Schel Emet – Wahre Liebe
Die nächsten Angehörigen haben das Recht und die Pflicht, dem Menschen, dem sie zu Lebzeiten so viel Zuneigung entgegengebracht haben, wahre Liebe zu erweisen – so wird die Bestattung im Judentum genannt. Obduktion ist eine Herabsetzung der Menschenwürde und sollte so weit wie möglich vermieden werden.
Ein drittes ethisches Argument gegen die Autopsie in den Diensten der Wissenschaft ist der Gedanke, dass der Mensch kein Recht hat, über seinen Körper willkürlich zu verfügen. Der Körper besitzt eine gewisse Keduscha – Heiligkeit – und dient einem heiligen Zweck: der Erfüllung der Mizwot – der Gebote. Rabbi Schneur Zalman von Liadi (1747-1812) kommt in seinem Kodex zu dem Schluss, dass es daher verboten ist, den Körper durch unnötiges Fasten und dergleichen zu quälen. Im Einklang mit diesen Überlegungen wird deutlich, warum das Judentum den Verzicht auf den Körper des Verstorbenen als Studienobjekt missbilligt.