Das Recht auf das Leben und das Recht, zu leben
Das Recht auf Freiheit
Das Recht auf das Leben und
Das Recht, zu leben
Die Thora beschützt dieses Recht in Schemot 20:12: „Du sollst nicht morden“ und in Berechit 9:6: „Wer des Menschen Blut vergießt, dessen Blut wird durch den Menschen vergossen werden, denn nach dem Ebenbild G“ttes hat ER den Menschen erschaffen“. Besonders diese letzten Worte bilden ein zentrales Thema im Thora-Denken. Es beinhaltet, dass der Mensch als ein geistiges Wesen betrachtet wird und im Stande zu Gutes tun und Liebe ist. Menschliches Leben ab zu brechen ist deshalb Hochverrat an die Thora. Mord vertreibt die G“ttliche Anwesenheit aus der Welt. „Derjenige, der einen Menschen tötet, vernichtet eine ganze Welt“ (Sanhedrin 4:5).
Abtreibung und Euthanasie
Die jüngsten Entwicklungen auf dem Gebiet der Abtreibung- und Euthanasie-Gesetzgebung stehen im Spannungsfeld mit der Thora-Sicht auf das Leben. Heutzutage wird der Wert des Lebens in breiten Kreisen durch Aussagen des Mundes bestätigt. Das Leben jedoch steht nicht wirklich hoch im Kurs. Manche „Idealisten“ sind bereit, Hunderte unschuldige Menschen zu töten, um ihre Ziele zu erreichen. Viele lehnen das ab, können aber trotzdem „ein gewisses Verständnis“ hierfür empfinden. Verständnis für ein Verbrechen bedeutet, sich in das Böse mit ein zubringen.
von G“tt für ein gesteigertes Ziel erschaffen
Der Mensch als ein Erzeugnis einer zufälligen Evolution ist von wenig Bedeutung. Aber ein Mensch, von G“tt für ein gesteigertes Ziel erschaffen, gewinnt an Inhalt. Hier befinden sich der Inhalt und das Ergebnis der Thora-Annäherung. Im Thora-Denken ist das Verbot zu töten (morden) absolut konkret vorhanden und G“ttgegeben. Aber die Geschichte lehrt uns, dass „hausgemachte“ Überzeugungen zur Rechtfertigung von Genozide ohne Widerspruch führen können, wie in den Annalen des Zweiten Weltkrieges und dem Krieg im (ehemaligen) Jugoslawien angedeutet.
Ist die Thora pazifistisch?
Die Thora jedoch ist nicht pazifistisch. Krieg ist manchmal zu rechtfertigen als notwendigen Krieg, wenn alle andere Wege versagen. Ein Streit oder ein Kampf wird jedoch nie verherrlicht. Die Thora-Annäherung bezüglich des Bereiches der Frage zum Krieg scheint paradox zu sein. Gewalt muss angewendet werden, um den Frieden zu bewahren. Der Friede ist in der Thora-Wertehierarchie hoch angesiedelt, aber unter Umständen ist Gewalt eine Tugend. Dieses erzeugt ein verwirrendes Bild.
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Trotz der großen Betonung auf den Frieden, sprechen die klassischen Quellen Klartext: „Wenn jemand darauf aus ist, Dich zu töten,(früh aufsteht, um Dich zu töten), dann stehe vor ihm auf und töte ihn zuerst“ (Schulchan Aruch I:329:6): „Wenn feindliche Truppen auch nur drohen, Dich/Euch an zu greifen, gehe/gehet ihnen bewaffnet entgegen und es ist selbst erlaubt, die Schabbattruhe zu entweihen“.
Selbstverteidigung ist selbst eine Pflicht
Bezüglich der Thora besagt König Salomo in den Sprüchen (3:17), dass „alle ihre Pfade friedlich seien“. Dieses scheint in grellem Kontrast zu der Kriegsgesetzgebung zu stehen, wo selbst eine Drohung ernst genommen wird und abgestraft werden sollte. Selbstverteidigung ist nicht nur gestattet, sie ist selbst eine Pflicht. Weshalb wird die Selbstverteidigung als einen religiösen Auftrag betrachtet? Die Thora und die Vertreter der Thora-Werte wurden von G“tt in die Geschichte eingebracht, um im Laufe der Zeiten bestimmte Ziele zu erreichen. Der menschliche Faktor ist hierbei unverzichtbar. „Ihr seid MEINE Zeugen, spricht G“tt, und MEIN Diener, den ICH erwählt habe“ Jesaja 43:10).
ihre physische Existenz ist ein G“ttesbeweis
Als G“ttesvolk sind deren Überzeugungen, die moralische Ebene und letztendlich ihre physische Existenz ein G“ttesbeweis. Ein Verteidigungskrieg wird zur Pflicht, da das Thora-Erbe lebendig bleiben soll. Die Thora fordert nicht dazu auf, dass wir unseren Todfeinden bedingungslos Liebe bezeugen. Wohl lehrt die Thora, lediglich Grausamkeit und schlechtes Verhalten zu hassen, aber nicht die Person. Auch unsere Feinde sind Menschen. Die Thora lehrt zu verzeihen und zu vergessen. Die Religion verträgt sich nicht mit lang anhaltenden Hassgefühlen; aber dieses tangiert nicht das Recht auf Selbstverteidigung.
Strittige Anordnungen
Ein Soldat gerät manchmal in eine Zwickmühle, gerade wenn er Mitglied einer Friedensmacht (Friedensmission) ist, wie im Irak. Das Gebot (Wajikra 19:16) „Du sollst nicht tatenlos beim Blut Deines Nächsten“ zuschauen, wird als eine Aktionspflicht angesehen. Wenn sich jemand in Lebensgefahr befindet, soll alles getan werden, um ihn zu retten, auch wenn das bedeuten würde oder könnte, dass sein Angreifer oder Bedrohender getötet werden müsste. Wenn man die Möglichkeit hat oder im Stande ist, jemanden zu retten und dieses unterlässt, wird dieses mit Blut vergießen in einer Linie eingeordnet. Interessant ist, dass der Brahimi-Bericht (2000) der Vereinten Nationen zu einer vergleichbaren Feststellung kommt: „Unparteiisch zu sein ist nicht das Selbe wie Neutralität oder eine gleiche Behandlung aller Parteien in allen Fällen, welche auf eine Politik des Appeasement hinaus laufen könnte“.
Wenn nun die Anweisungen eines Soldates der Friedensmission lauten „halte Dich abseits“ und die Thora in einem konkreten Fall ein lebensrettendes Eingreifen vorschreiben würde, sollte das Wort G“ttes bevorzugt werden. Die einzige Ausnahme hierzu befindet sich voraussichtlich im übergreifenden Interesse der Glaubwürdigkeit und der Neutralität der Friedensmächte. Würden sie die schwächste Partei in jedem Konflikt immer unterstützen, würde ihre Rolle und Funktion auf längere Sicht schnell untergraben werden. Nur hier befindet sich eine einigermaßen zu erklärende Rechtfertigung für das oft passive Auftreten von Friedensmächten.
Das Recht auf Freiheit
In einer Welt, in der die Sklaverei als normal galt und den Motor der Wirtschaft bildete, ging die Thora die ersten Schritte auf dem Weg zu einer menschlichen Gesellschaft. Gesetzeswidrige Freiheitsberaubung war ein sehr schweres Vergehen, auf dem die Todesstrafe stehen konnte. Vor mehr als 3300 Jahre proklamierte die Thora die Freiheit für Sklaven. Im Gegensatz zu den Konventionen der damaligen Zeit, in der flüchtige Sklaven an ihre Meister zurück gegeben wurden, schreibt die Thora vor, dass jeder Sklave, egal mit welcher Nationalität auch immer, der die Grenzen des Heiligen Landes erreichte, automatisch frei sei, um die elementarsten Bürgerpflichten beachten zu können.
Die Thora kennt tatsächlich eine Gesetzgebung im Bereich der Sklaverei. Aber diese ist besonders human. Jemand konnte nur durch das Gericht als Sklave verkauft werden, indem er seine Schulden, durch Diebstahl entstanden, nicht zurück zahlen konnte. Er wurde dann für maximal sechs Jahre verkauft und hatte während des erzwungenen Arbeitszeitraums nicht weniger Menschenrechte, als jeder x-beliebiger anderer Bürger. Im Grunde genommen bildet die Sklaverei-Gesetzgebung eine Maßnahme der Wiedereingliederung. Wenn jemand auf „die Schiefe Bahn“ gerät, landet er laut der Thora nicht im Gefängnis – wo er von seinen „Kollegen“ nur noch schlimmeres lernt – sondern er wird vom Gericht einer guten Familie zugewiesen, um erneut in den Regeln von Mein und Dein und der sozialen Umgangsformen erzogen zu werden. Hier sticht die Thora wieder mit dem Kopf und den Schultern über alle andere Rechtsysteme hervor.