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SEGEN UND FLUCH AUF DEM BERG GERISIM UND AUF DEM BERG EWAL Teil II – Parascha Ki Taw...

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SEGEN UND FLUCH AUF DEM BERG GERISIM UND AUF DEM BERG EWAL Teil II – Parascha Ki Tawo

Heutzutage ist schwören – selbst bei den von der Tora vorgegebenen Fällen – bei rabbinischen Gerichtshöfen nicht mehr üblich, da man selber sich vor der unabsichtlichen Nutzung des Namen G”ttes fürchtet:

*         Der Mensch kann etwas vergessen haben

*         oder – unwissend –

*         ein vollkommen überzogenes Bild der Realität haben.

 

Rabbi Schelomo Luntshits (16. bis 17. Jahrhundert, Prag) ist der Meinung, dass man durch unangebrachte  Verwendung des Namen G”ttes das Gleichgewicht in der Natur beschädigt. Jedes Einzelteil der Schöpfung hat etwas G”ttliches in sich. Wenn man den Namen G”ttes ohne Notwendigkeit benutzt, schüttelt man im Grunde genommen am Stamm des Baumes, wodurch alle  Zweige und Früchte mit schütteln. Trotzdem sind diese Effekte nicht deutlich sichtbar.

 

Daher kommt es, dass Rabbi Awraham ibn Esra (12. Jahrhundert, Spanien) vermerkt, dass die meisten Menschen, die unnötig G”ttes Namen verwenden, dieses weniger ernst betrachten als Mord, Ehebruch oder Diebstahl. Jedoch ist die unangebrachte Verwendung des Namen G”ttes ein schwererer und ernsthafter Verstoß:

*         Mord, Ehebruch und Diebstahl sind keineVergehen aus Gewohnheit. Man muss auf eine günstige Gelegenheit warten, um diese Untaten aus zu üben und diejenigen, die sie vollziehen, werden überwiegend streng bestraft.

*         Verbrecher in diesen Bereichen haben – sofern sich Verbrechen lohnen – auch noch aus ihren Schandtaten Vorteile.

Die missbräuchliche Verwendung des Namen G”ttes ist eine ernsthaftere Degradierung:

*         Man sündigt ohne ersichtlichen Vorteil und

*         Verfällt leichter der Sünde, da niemand es bemerken muss.

*         Man darf G”tt nicht verfluchen und auch nicht die Eltern (Schemot/Ex. 21:17, Vajikra/Lev. 20:9). Auffallend ist, dass im Talmudischen Strafrecht das Verfluchen der Eltern schwerer bestraft wird, als das Verfluchen von G”tt. Rabbi Mosche ben Nachman (12./13. Jahrhundert, Spanien) erklärt dazu, dass das Verfluchen der Eltern eine zweigliedrige Sünde sei:

*         Man verflucht die Eltern und

*         verwendet gleichzeitig den Namen G”ttes ohne Grund.

 

Da’at Sekenim (12. Jahrhundert) erklärt hierzu weiter, dass beim Entstehen eines Kindes G”tt Partner der Eltern sei. Das Verfluchen der Eltern umfasst somit auch G”tteslästerung. Das Schlagen von Eltern ist qua Bestrafung leichter, da das G”ttliche Element hierbei zu Einem fehlt. G”tt hat keinen Körper und ist für körperliche Angriffe nicht greifbar.

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*         Die Tora verbietet weiterhin das Verfluchen von Richtern und von Anführern des Volkes, wie Könige und die Oberen des Sanhedrin (Schemot/Ex. 22:27). Wenn man bei einer gerichtlichen Angelegenheit den Kürzeren zieht, wird man leicht dazu übergehen, die Recht sprechende Instanz zu verfluchen.

*         Rabbi Owadja Sforno (fünfzehntes/sechzehntes Jahrhundert) findet das verwerflich, aber wohl normal: es sei immerhin leichter, die Richter zu verfluchen, als selber Schuld an zu erkennen.

*         Rabbi Mosche ben Nachman erklärt hier zu, dass das irdische Gericht das G”ttliche Gesetz erläutert und anwendet. In diesem Kontext sind sie ein Verlängerungsstück der Himmlischen Rechtsprechung und sie verdienen Respekt. Richter werden in der Thora deshalb schon mal Elokim genannt, einen Begriff, den wir auch für den Allmächtigen verwenden. Der Mangel an Respekt für Richter ist letztendlich eine Missachtung des von G”tt verordneten Rechtssystem.

*         Rabbi Menachem Recanati (dreizehntes Jahrhundert, Italien) geht hierauf mit seiner Stellungnahme ein, dass die Richter durch das Fluchen der Parteien entmutigt werden könnten und ihre Stellung aufgeben, wodurch der Rechtsweg und die Rechtsprechung zum Nachteil der gesamten Gemeinschaft erschwert werden könnten.

*         Maimonides (12./13. Jahrundert, Ägypten) und Rabbi Levi ben Gerschom (13./14. Jahrhundert, Frankreich) betonen die negativen, psychologischen Seiten des Fluchens. G”tt möchte, dass der Mensch sich – auch auf verbalem Gebiet- lernt, sich zu beherrschen.

 

#  Fluchen ist eine Degradierung des Menschen. Man wird nicht geachtet, wenn man seine Frustration und seinen Wut damit abkühlt, indem man diese an andere aus lässt. Auch wenn es nur mit Wörtern ist. Der Mensch steht über dem Tier und hat sich entsprechend zu verhalten. Durch seine intellektuelle Überragung missbraucht er diese G”ttliche Gabe, wenn er seinen Schöpfer verflucht. Wenn er sich gegen den Allmächtigen auflehnt, sinkt er tiefer hinab als ein “Grashalm”.

*         Taube dürfen auch nicht verflucht werden (Vajikra/Lev. 19:14). Dieses letztere Verbot wird auf alle, die arm, behindert oder abwesend waren, ausgedehnt (B.T. Sanhedrin 66a).

*         Man darf sich selber auch nicht verfluchen.

*         Das Verfluchen von Schwiegereltern wird als einen Grund für Ehescheidung ohne Zahlung der Ketuba betrachtet (der Ehevertrag; vgl. B.T. Ketuwot 72a-b).

*         Fluchen ist immer verwerflich, mit Ausnahme wenn es sich um Menschen handelt, die abscheuliche Dinge tun (B.T. Menachot 64b; Sanhedrin 97b).

 

#  Im Allgemeinen wird ernsthaft davon abgeraten, zu fluchen: “Gehöre lieber zu denjenigen, die verflucht werden, als zu denjenigen, die fluchen” (B.T. Sanhedrin 49 a). Dreimal täglich sprechen wir am Schluss des Hauptgebetes: “G”tt behüte meine Zunge vor übler Nachrede, meine Lippen vor dem Sagen über Betrug. Lasse mich gegenüber allen, die mir fluchen, still sein, lasse mich als Stoff sein für welchen Zweck auch immer”.

 

Die Flüche in der Tora, mit denen das Jüdische Volk bei Ungehorsamkeit bedroht wird, wie in Vajikra/Lev. 26:14-43 und Devarim/Deut. 28:15-68, auch wohl die “Tochecha” genannt, nieder geschrieben, werden aus der Thora leise vorgelesen. Menschen möchten zu diesen Torah-Bereichen bei öffentlichen Thora-Lesungen lieber nicht aufgerufen werden. Deshalb wird in manchen Gemeinden ein Freiwilliger aufgerufen. Manche fromme Rabbiner ließen sich freiwillig zur Lesung der Tochecha aufrufen, um andere Menschen davon ab zu halten, beschämt zu werden.

 

Auch ein unberechtigter Fluch durch einen großen Gelehrten trifft immer sein Ziel (B.T. Makkot 11a), aber wirkt wie ein Bumerang, der zu demjenigen, der ihn ausspricht, zurück kehrt (B.T. Sanhedrin 49a). Die Moral der Geschichte lautet: ” Halte Deine Zunge vom Bösen weit entfernt – damit ersparen Sie sich selbst viel Elend”.

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