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SCHEMITA 5782 IN ISRAEL – Teil 5 – Mischpatim

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SCHEMITA 5782 IN ISRAEL – Teil 11 – Parascha Mischpatim

בסייד

Teil 11: Aspekte des Lulav und des Etrog

SCHEMITA IN ISRAEL

Das siebte Jahr, in dem das Land brachliegen muss

Ein Leitfaden zu den Vorschriften des Schabbatjahres fürs Israel-Besucher   

Heute befassen wir uns mit Aspekten des Lulav (Palmzweig) und des Etrog (Zitrusfrucht), die wir als Teil der Arba’a Minim während Sukkot zu Hause und in der Synagoge schütteln.

Arba’a Minim: die Arten des Lulav-Bündels

Von den vier Arten des Lulav-Bündels hat nur der Etrog (Zitrusfrucht) Keduscha (Heiligkeit). Lulav (Palmzweig), Hadassim (Myrtenzweige) und Arawot (Bachweidenzweige) haben keine Keduscha und dürfen daher gekauft werden.

Es gibt drei Möglichkeiten, einen Etrog aus dem Schemita-Jahr zu bekommen:

– Selbst pflücken.

– Vom Otsar Bait Din.

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– Zusammen mit dem Lulav (havla’a).

Wenn Sie den Lulav kaufen, erhalten Sie den Etrog kostenlos dazu. Dies wird havla’a genannt, oder einen package deal, und ist erlaubt, um Keduschat Schewi’it – Früchte zu erwerben. Dabei sind jedoch zwei Aspekte zu berücksichtigen:

–      Der Israelische Obstgarten, in dem der Etrog wächst, darf während des Schemita-Jahres nicht geschlossen oder bebaut werden.

–      Man darf nicht für den Etrog bezahlen, aber man bezahlt für den Lulav. Der Käufer muss deutlich darauf hinweisen, dass er nur für den Lulav bezahlt (der Etrog wird kostenlos dazugegeben).

Wenn man einen Etrog benutzt, der Keduscha besitzt, muss man ihn mit Vorsicht behandeln, damit er nicht beschädigt wird. Nach Sukkot behält der Etrog immer noch die Keduscha. Es ist erlaubt, aus Schemita-Etrogim Marmelade herzustellen.

Selbstgepflückte Etrogim: sechstes und siebtes Jahr

Die meisten der Etrogim, die im Schemita-Jahr verwendet werden, wurden im sechsten Jahr vom Besitzer des Obstgartens gepflückt und haben keine Keduscha. Die Etrogim sind auch nicht hefker. Wenn man Etrogim in einem Obstgarten pflücken will, muss man zuerst um Erlaubnis bitten.

Siebtes Jahr

Etrogim, die während des Schemita-Jahres zu wachsen beginnen und im siebten oder achten Jahr geerntet werden, haben Keduscha. Der Eigentümer darf nicht alle Etrogim auswählen, um sie wie üblich zu verkaufen. Jeder hat das Recht, den Obstgarten zu betreten, um diese Etrogim zu pflücken.

Orla (erste drei Jahre) und Neta Reva’i

Trotz der Keduschat Schewi’it kann die Frucht noch anderen Vorschriften unterliegen, z. B. den Vorschriften für Orla (die ersten drei Jahre der Frucht) und Neta Reva’i (die Vorschriften für das vierte Jahr). Wenn ein Baum im Schemita-Jahr Früchte aus den ersten drei Jahren nach der Pflanzung trägt, werden diese als Orla bezeichnet und müssen vernichtet werden, da sie nicht gegessen werden dürfen. Wenn es sich bei den Früchten um Reva’i (Früchte des vierten Jahres) handelt, muss dies der Öffentlichkeit bekannt gegeben werden, damit die Menschen sie vor dem Verzehr auslösen können. Die Heiligkeit der Früchte des vierten Jahres muss auf einen Gegenwert entladen werden und darf erst danach gegessen werden.

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