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TORA UND MENSCHENRECHTE Teil I – Die Struktur des Tora-Rechtes – Parascha Dewa...

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TORA UND MENSCHENRECHTE Teil I – Die Struktur des Tora-Rechtes – Parascha Dewarim

Parascha Dewarim

Wir fangen jetzt mit dem letzten Buch der Thora an. In Dewarim werden die Geschichte und Vorschriften thematisiert. Wir leben hier im Westen in einer Zeit, in der (die/unsere) Rechte und Pflichten im Mittelpunkt stehen. Welche Aussagen macht die Thora zu und über Menschenrechte?

Die Festigung einer Rechtsordnung bildet eine der Noachidischen Gebote

Die Thora geht davon aus, dass einer Gesellschaft ohne Rechtsystem kein langes Leben beschert sein dürfte. Die Vorschrift, ein System von Recht und Gerechtigkeit zu etablieren, gilt für jede Form des Zusammenlebens, unabhängig von der Glaubensrichtung oder Zugehörigkeit. Die Festigung einer Rechtsordnung bildet EINE der Noachidischen Gebote, die zur gesamten Menschheit gerichtet sind. Die Thora wurde einem gesamten Volk gegeben und nicht nur an Individuen. Das Ziel der Thora ist nicht nur eine Steigerung des Individuellen, sondern ist auch darauf ausgerichtet, eine gerechte Zusammenlebung zu errichten. Alle Aspekte und Bereiche einer Thora-Zusammenlebung sollten von einem Geist der liebevollen Gerechtigkeit durchdrungen sein.

Derjenige, der gerecht Recht spricht, heißt Partner G“ttes

Das Jüdische Gesetz schreibt eigentlich vor, dass, wenn man in einer ungerechten und korrupten Gesellschaft lebt und es keine Aussicht darauf besteht, dass dieses Zusammenleben in eine gute Richtung beeinflusst werden könnte, man so schnell wie möglich seinen Geburtsort oder diese Gegend verlassen sollte, um eine Gemeinschaft zu finden, die sich den Idealen der Thora annähert. Die Dauerhaftigkeit der Welt ist auf Gerechtigkeit basiert. Die Chachamim (die Jüdischen Weisen) sagten einst: „Derjenige, der gerecht Recht spricht, heißt Partner G“ttes in der Schöpfung“.

Ein sanftes Durchgreifen?

Die Thora der Liebe ist gleichzeitig die Thora der Gerechtigkeit. So sollte es auch sein. In einer Gesellschaft, in der Unrecht toleriert wird, kann die Liebe nicht blühen. In diesem Geist betrachtet sich die Thora das liberale Dilemma. Das Ergebnis ist oft, dass dem Übeltäter mehr Beachtung geschenkt wird, als dem Opfer. Die Thora lehrt, dass ein sanftes Durchgreifen, welches eine üble Tat fördert, schlecht sei und dass ein hartes Durchgreifen gegen das Übel nicht a priori schlecht sei. Die Chachamim besagten, dass „Derjenige, der zu gewalttätigen Menschen gut sei, letztendlich für oder zu den Sanftmütigen gewalttätig oder grausam sei“. Zwang ist manchmal erforderlich, um kriminellem Verhalten Einhalt zu gebieten. In unserer „Erlaubnisgesellschaft“ bleibt dieses übrigens ein großes Problem.

Die Struktur des Thora-Rechtes

Das Thora-Recht enthält eine ganz eigene Struktur. In einer Theokratie ist jede Herrschaft dem Allmächtigen vorbehalten. G“tt kennt jedoch keine Verpflichtungen. Die Pflichten richten sich auf das Individuum. Die Menschen sind gleichzeitig Subjekt und Objekt von Thora-Aufträgen. In juristische Begriffe übersetzt bedeutet dieses, dass es nicht der Staat ist, der die Menschenrechte garantiert und handhabt, sondern dass dieses jedem individuell überlassen wird. Die Pflichten werden oft in sehr allgemeine Begriffe eingebunden, aus denen durch Dritte keine greifbaren Vorteile und Rechte entnommen werden können. Derjenige, der durch ein bestimmtes Ge- oder Verbot beschützt werden sollte oder begünstigt, hat durchgehend keine juristischen Mittel, um seine (Menschen)Rechte zu erzwingen.

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Die Menschenrechte

Der Status der Menschenrechte in der Thora unterscheidet sich trotzdem wenig vom Status der universellen Menschenrechte. Die Universelle Erklärung der Menschenrechte, die lediglich Rechte und (mit Ausnahme von Art. 29) keine Pflichten kennt, ist hiervon ein gutes Beispiel. Die Menschenrechte werden in der Universellen Erklärung als entsprechend anerkannt, aber keine dieser Rechte ist gesetzlich zu erzwingen. Es sind „leges nudae“, Rechte auf Papier verfasst, die, um sie zu lesen, interessant sind, aber  den unterdrückten und verfolgten Teil der Menschheit wenig Trost bieten.

allgemeine Richtlinien

Die Erklärung selbst betrachtet diese Rechte als allgemeine Richtlinien für die gesetzgebenden Mächte bei der Erstellung einer geltenden oder gültigen Gesetzgebung; aber die Erklärung selber verpflichtet die Individuen nicht zur Befolgung und verpflichtet Staaten nicht, diese um zu setzen.

eine Widergabe von ethischen und humanen Werten

Wenn die Menschenrechte in der zivilisierten Welt mit fundamentalen Freiheiten gleich gesetzt werden, wo jeder in einem Rechtstaat ein Anrecht darauf hat, ist das nicht so sehr, da sie wirklich zu erzwingen sind, sondern vielmehr, da sie inhaltlich eine Widergabe von ethischen und humanen Werten sind. Da die Menschenrechte ein juristisches Spiegelbild von modernen Sitten und Auffassungen ergeben, macht es eigentlich wenig aus, ob sie in Form von Rechten und Pflichten dargestellt werden. Da die Erkennung oder Anerkennung eines Rechtes eine Verpflichtung impliziert, um dieses Recht zu implementieren, heißt die Kehrseite eines Menschenrechtes eine Pflicht oder Verpflichtung.

Die Anerkennung des Anderen

Artikel 29, Absatz 2 der Universellen Erklärung der Menschenrechte regelt, dass die Ausübung der Menschenrechte lediglich durch Gesetze eingegrenzt wird, die den Respekt vor den Rechten und Freiheiten von Dritten beabsichtigen, zu beschützen oder dazu bestimmt sind, um die Sittsamkeit, die Öffentliche Ordnung oder das allgemeine Interesse zu fördern. Die Anerkennung von und der Respekt vor den Rechten und Freiheiten Dritter sollte jedem, der Rechte für sich selbst einfordert, immer vor Augen stehen.

Gesetzgebung ist auf Selbstbeschränkung ausgerichtet

Dieser leitende Anfang wurde im Talmud bereits durch Hillel verfasst, als dieser von einem Heiden gebeten wurde, die gesamte Thora, auf EINEM Bein stehend, zu unterrichten. Hillel sagte damals: „Was Du nicht möchtest, dass Dir geschieht, tue das auch einem Anderen nicht an; dieses ist der Inhalt des Gesetzes – der Rest ist Beiwerk“ (B.T. Schabbat 31a). Gesetzgebung ist auf Selbstbeschränkung ausgerichtet. Selbstbeschränkung ist letztendlich die Anerkennung und der Respekt vor den eigenen Rechten. In der Universellen Erklärung der Menschenrechte stehen viele Bereiche, die auch in der Thora thematisiert werden.         

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