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Autopsie

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Autopsie

Allgemeines

Postmortem-Untersuchungen und Autopsien werden häufig durchgeführt. Der Rabbiner wird gelegentlich damit konfrontiert. Der Zweck des Eingriffes ist es, die Todesursache und pathologische Prozesse zu bestimmen. Der Pathologie-Anatom sucht nach Informationen über die Todesursache, die Krankheitsursache oder die Wirkung früherer medizinischer Behandlungen beim Patienten.

Beim Ersten Schnitt in einer allgemeinen Autopsie öffnet man den Oberkörper in Form eines “Y”. Der Pathologe Anatom beginnt unter einer Schulter, setzt weiter unter der Brust fort und schneidet bis zum entsprechenden Punkt unter der anderen Schulter durch. Dann macht er einen Schnitt in der Mitte nach unten, um das “Y” zu vervollständigen. Der Schnitt des Kopfes beginnt unter einem der Ohren, geht über die Oberseite des Schädels und endet hinter dem anderen Ohr. Die Organe werden nach Bedarf im Einzelfall entnommen und untersucht. In einigen Ländern besteht der Vorbehalt, dass “Teile und Gewebe, die das Krankenhauspersonal für die weitere Diagnose für notwendig hält”, nicht freigegeben werden.

Für die Autopsie ist in der Regel die Zustimmung der unmittelbaren Familie erforderlich. Diese Zustimmung kann von den nächsten Angehörigen des Verstorbenen, in der Regel dem Ehepartner, erteilt werden. Wenn es mehr nahe Verwandte gibt (und die Interpretation von nahen Verwandten ist “elastisch”) und Kontroversen entstehen, kann das Krankenhaus von der Autopsie absehen oder sich auf den Willen der Person verlassen, die als am Nahestehendsten gilt.

 

Krankengeschichte

Am Ende des Mittelalters wurde die Leichenschau hauptsächlich entworfen, um die Konstruktion des menschlichen Körpers mit eigenen Augen zu sehen. Aber schon 1507 erklärte Antonio Benivieni mit einer Autopsie bestimmte Krankheitssymptome durch Befunde an der Leichenöffnung. Im Jahr 1679 erschien die erste wichtige Arbeit auf dem Gebiet der medizinischen Präparation: Theophile Bonets Sepulchretum. In dieser Arbeit wurden 3000 Krankheitsgeschichten mit Berichten über Leichenöffnungen beschrieben. Bonet gelang es jedoch nicht, Symptome und Befunde nach dem Tod zu synthetisieren.

 

1724 beschrieb Boerhaave die Geschichte der Krankheit des Barons van Wassenaar, dessen unverstandene Symptome durch einen bei der Autopsie gefundenen Ösophagusriss erklärt wurden. Erst 1761 erschien das erste Standardwerk von Morgagni, das einen systematischen Zusammenhang zwischen den Befunden über die Öffnung einer Leiche und der Geschichte der Krankheit herstellte.

Seitdem hat sich die Autopsie zum idealen Mittel entwickelt, um Kenntnisse über Krankheiten und deren Symptome zu erlangen. Für ein besseres Verständnis von Krankheiten war eine Autopsie notwendig; dazu war es unerlässlich, Organanomalien mit eigenen Augen zu sehen. In dieser begeisterten Zeit erzählte der berühmte John Hunter lakonisch den Angehörigen, die die Forschung nach dem Tod ablehnten, dass er aufrichtig hoffte, dass die ganze Familie an derselben Krankheit sterben würde, ohne dass ihnen jemand helfen konnte.

 

Im letzten Jahrhundert gewann die Autopsie auch als Mittel zur Qualitätskontrolle von Diagnose und Behandlung an Bedeutung. Die medizinische Sektion entwickelte sich zu einem eigenständigen Fachgebiet.

Kurz gesagt, Eulderink erklärt, dass sich die Praxis des Pathologe Anatom von einer rein wissenschaftlichen Arbeit zu einer wichtigen Disziplin im Studium und in der Praxis der Medizin entwickelt hat. Obwohl der diagnostische Wert der Autopsie aufgrund konkurrierender Techniken zurückgegangen ist, wurden in 48% der Fälle Autopsien gemacht.

Sektion befriedigt in einigen Fällen die Neugierde der nächsten Angehörigen auf die ultimative Todesursache und kann für die Erkennung und frühzeitige und fruchtbare Behandlung von Erbfehlern und Infektionskrankheiten wichtig sein. Die Autopsie ist eine bessere Möglichkeit, die beabsichtigten und unbeabsichtigten Auswirkungen einer medizinischen Behandlung zu erkennen, und die Obduktion ist auch ein hervorragendes Lernwerkzeug für die Schüler, insbesondere zur Vorbereitung auf die chirurgische Arbeit. Die Leichenöffnung ermöglicht es dem Arzt, menschliches Gewebe als Forschungsobjekt zu nutzen, während nach dem Tod entnommenes Gewebe auch für die Herstellung von z.B. Wachstumspräparaten verwendet wird.

 

Die Todesursache ist heute in den meisten Fällen feststellbar. Noch immer ist es selten, dass die Todesursache ein medizinisches Rätsel ist. Die Autopsie wird in der Regel empfohlen, um Medizinstudenten und Assistenten die Möglichkeit zu geben, die Konstruktion des Körpers “mit eigenen Augen” zu sehen, die inneren Organe zu beobachten und chirurgische Fähigkeiten zu üben. In mehreren Fachzeitschriften behaupten viele Ärzte, dass die Autopsie nicht mehr so wichtig ist, wie die Menschen je gedacht haben, zum Teil wegen des Fortschritts der pathophysiologischen Wissenschaft.

 

Dennoch gilt – vor allem in Amerika – der Anteil der Autopsien immer noch als eine der besten Indikationen für den medizinischen Standard eines Krankenhauses. Der gemeinsame Ausschuss für die Akkreditierung von Krankenhäusern erfordert einen erheblichen Prozentsatz an Autopsien. Der United Hospital Fund besteht darauf, dass unter allen Umständen versucht werden sollte, die Erlaubnis zur Autopsie bei der nahen Familie einzuholen. In vielen Krankenhäusern – vor allem in Amerika – tun sie alles, um diese Genehmigung zu erhalten. Es werden alle möglichen Argumente vorgebracht, um die Einwände der Familie zu überwinden.

 

Die jüdische Vision

 

Einige Argumente sind nur teilweise wahr oder irrelevant für die Anforderungen der jüdischen Ethik. Ein Argument, das vor allem in den USA häufig verwendet wird, ist, dass “viele religiöse Führer erklärt haben, dass religiöse Einwände gegen die Autopsie unbegründet sind.“ So sehr viele religiöse Autoritäten diese Aussage unterstützen, aus halachischer Sicht ist dieses Argument völlig irrelevant.

ernsthafte Einwände

Im Allgemeinen hat das Judentum ernsthafte Einwände gegen die Autopsie und die Öffnung einer Leiche, auch wenn es einige Ausnahmen von dieser Regel gibt, die im jüdischen Recht vorgesehen sind. Obwohl das Motiv für den Fortschritt der Medizin würdig ist, lehnt das Judentum die Autopsie im Interesse der Medizin ab, weil sie gegen ein höheres Prinzip verstößt: Schande und respektlose Verstümmelung des Körpers eines Menschen, geschaffen nach dem Vorbild von G’tt, ohne einen klaren Heilzweck. Unter bestimmten Umständen ist eine Autopsie nach jüdischem Recht zulässig.

 

Hier sind einige dieser Umstände, aber eine Warnung ist angebracht. Überlebende Angehörige müssen sich jederzeit an eine zuständige halachische Behörde wenden, bevor sie die Erlaubnis zur Öffnung einer Leiche erteilen.

 

Ausnahmefälle

 

Die Umstände, unter denen ein kompetenter Rabbiner den Eingriff – aus Sicht der Halacha – zulassen könnte, können in verschiedene Kategorien eingeteilt werden:

 

 

I. Gerichtliche Obduktion

 

Das Recht des Wohnsitzlandes schreibt einen gerichtliche Obduktion vor oder überlässt diesen der Entscheidungsbefugnis einer benannten Behörde, wie beispielsweise der Staatsanwaltschaft in den Niederlanden. Die Entscheidung liegt bei der im Gesetz genannten Behörde; hier kann unterschieden werden:

 

a. Fälle, in denen die Autopsie ein (wichtiger) Teil der gerichtlichen Untersuchung ist. In den meisten westlichen Ländern ist keine Genehmigung der nächsten Familie erforderlich. Beispiele für solche Fälle sind:

 

1. Tod durch Totschlag/Mord oder Verdacht auf Totschlag/Mord;

 

2. Tod durch Selbstmord oder vermuteten Selbstmord;

 

3. Tod durch unbeabsichtigte Verletzung;

 

4. Tod durch Abtreibung;

 

5. Tod durch Vergiftung oder Verdacht auf Vergiftung, einschließlich Lebensmittelvergiftung.

 

b. Fälle, in denen eine dafür zuständige Regierungsbehörde entscheiden kann, ob eine Autopsie erforderlich ist oder nicht. Beispiele für solche Fälle sind:

 

1. Der Tod trat während oder unmittelbar nach diagnostischen, therapeutischen, chirurgischen und anästhetischen Verfahren oder Reaktionen auf Medikamente ein.

 

2. Der Tod ereignete sich auf ungewöhnliche oder seltsame Weise, wenn der Patient nicht von einem Arzt behandelt wurde oder nach einem Koma oder einem Anfall von Krämpfen, deren Ursache nicht klar ist.

 

3. Tod durch chronischen Alkoholismus, ohne Trauma.

 

4. Tod nach leichter Verletzung.

 

II. Erbkrankheit.

 

Ein Familienmitglied ist an einer Erbkrankheit gestorben, und die Autopsie kann für die Gesundheit der anderen Familienmitglieder von Bedeutung sein.

 

III. Sofortiger medizinischer Bedarf.

 

Eine andere Person leidet derzeit an derselben tödlichen Krankheit, und die zuständigen medizinischen Behörden halten den Eingriff für wichtig, um die Überlebenschancen des Patienten zu erhöhen.

 

Unter jüdischen Gelehrten gibt es unterschiedliche Auffassungen darüber, ob eine Autopsie in solchen Fällen zulässig ist. Nur zuständige halachische Behörden können in solchen Fällen eine Entscheidung treffen – und dann nur von Fall zu Fall. In den Fällen, in denen die Rabbiner eine Obduktion zugelassen haben, haben sie immer darauf bestanden:

 

1. Jeder Teil des Körpers, der entfernt wurde, würde dann mit dem Körper begraben werden, und dass der Körper so schnell wie möglich an die Chewra kadischa (jüdisches Begräbniswesen) zurückgeschickt werden sollte, um die Beerdigung so wenig wie möglich zu verschieben.

 

2. Der medizinische Eingriff erfolgt mit größtmöglicher Rücksicht auf den Verstorbenen, und die sterblichen Überreste werden vom Personal nicht leichtsinnig behandelt.

 

3. Der Körper darf nicht mehr aufgeschnitten werden, als für die erforderliche Obduktion unbedingt erforderlich ist.

 

4.    Es ist immer jemand von der Chewra kadischa bei der Autopsie anwesend, um die sorgfältige Einhaltung der Regeln zu überwachen.

 

 

Autopsie im Judentum

 

 

Im Judentum gibt es ernsthafte Vorbehalte gegen die Autopsie über die sterblichen Überreste. Die jüdischen Bestimmungen in diesem Abschnitt basieren auf einer Reihe von ethischen und halachischen Prinzipien.

 

Schande

 

Der Mensch wurde nach dem Bild von G’tt geschaffen, das bereits im Eröffnungskapitel der Tora beschrieben ist: “Und G’tt sagte: Lasst uns einen Menschen nach unserem Bild machen, als unser Ebenbild” (Genesis 1,26). Im Tod bewahrt der Körper die Einheit dieses Bildes. Das Judentum verlangt Respekt vor dem “ganzen Menschen”, sowohl vor seinem Körper als auch vor seiner Seele. Der Wert jedes Einzelnen darf nicht beeinträchtigt werden, auch nach dem g´ttlichen Funken, der Seele, keinen sichtbaren Einfluss mehr auf den Körper hat.

 

Der Körper ist Teil eines wertvollen Menschen, der seinen nächsten Verwandten viel bedeutet hat und – sicherlich in der ersten Trauerphase – noch viel bedeutet.

 

Dieser Gedanke steht im krassen Gegensatz zur Praxis der Anatomie. Der Verstorbene wird von Medizinstudenten und ihrem Lehrer, dem Anatom, als Zahl betrachtet, als Objekt eines “kühlen” Experiments, als unpersönliches Objekt, das nur wissenschaftlichen Überlegungen dient. Die Arbeit angehender oder versierter Ärzte ist nicht vereinbar mit der Würde des Menschen, der seinem klinischen Blick und Messer ausgesetzt ist.

 

Die nächsten Verwandten haben das Recht und die Pflicht, die wahre Liebe – so wird die Beerdigung im Judentum genannt – zu demjenigen zu beweisen, für den sie in ihrem Leben so viel Liebe empfunden haben. Wie ist das möglich, nachdem die sterblichen Überreste in Stücke geschnitten wurden? Welcher Beweis für herzliche Liebe ist möglich, wenn ein Körper aufgeschnitten oder Organe gelöst werden? Das ungezügelte Aufschneiden von Leichen ist ein Angriff auf die Würde des Menschen. Die Leichenöffnung ist eine Verunstaltung und Erniedrigung der Menschenwürde und sollte so weit wie möglich vermieden werden.

kein Recht den Körper willkürlich zu verletzen 

Ein drittes ethisches Argument gegen die Autopsie im Interesse der Wissenschaft ist die Vorstellung, dass der Mensch kein Recht hat, seinen Körper willkürlich zu kontrollieren. Der Körper besitzt eine gewisse Keduscha – Heiligkeit – und dient einem heiligen Zweck: der Erfüllung des Mitzwot – der Gebote.

Rabbi Schneur Zalman aus Liadi (1747-1812) kommt in seinem Kodex zu dem Schluss, dass es daher verboten ist, den Körper durch unnötiges Fasten und dergleichen zu verletzen. Im Einklang mit diesen Gedanken wird deutlich, warum das Judentum es ablehnt, den Körper des Verstorbenen als Studienobjekt herzugeben.

 

Autopsie in der Halacha

 

In den letzten Jahrhunderten haben sich viele jüdische Gelehrte mit der Frage beschäftigt, ob und unter welchen Umständen eine Autopsie erlaubt werden kann.

 

Rabbiner Jechezkeel Landau (1713-1793), Rabbiner Mosche Sofer (1762-1839) und Rabbiner Mosche Schick (1807-1879) wurden gefragt, ob ein Schnitt an den Überresten von jemandem durchgeführt werden könne, der an einer Krankheit gestorben sei, deren Ursachen noch unbekannt seien. Die Ärzte hatten versprochen, nur die Todesursache und die Krankheitsursache zu verfolgen und alle Körperteile zur Bestattung zurückzubringen. Diese Frage wurde aus London gestellt. Die Obduktion sollte das medizinische Wissen über die noch unbekannte Krankheit fördern. Der Fragesteller hat die folgenden Argumente für die Autopsie vorgebracht:

 

1. Die Förderung des medizinischen Wissens wird (wahrscheinlich) zur Erlösung anderer kranker Menschen führen.

 

2. Im Tanach (der Bibel) sieht man, dass das Einbalsamieren von Leichen in früheren Zeiten oft verwendet wurde. Einbalsamierung ist erlaubt, weil sie zu Ehren der Toten erfolgt. Die Autopsie ist auch ein Verdienst des Verstorbenen, denn sie kann anderen Kranken helfen.

 

3. Nach Raschba (1235-1310) ist es erlaubt, Kalk über einen bereits begrabenen Körper zu gießen, um den Zerfallsprozess zu fördern, wenn der Verstorbene seine Kinder angewiesen hat, ihn in sein Familiengrab zu bringen. Daraus wollte der Fragesteller ableiten, dass es sicherlich erlaubt sein sollte, einen Schnitt im Interesse der Wissenschaft durchzuführen, denn dies geschieht vor der Beerdigung.

 

Quick Donate

In London lebte damals ein Rabbi, der die Autopsie auf dem Basis einer Talmudpassage in B.T. Bawa Batra 155a verbieten wollte. Dort wird erzählt, dass ein Junge Land seiner Familie verkauft hat. Kurz darauf starb der junge Verkäufer. Nach seinem Tod wollte die Familie den Verkauf absagen. Die Familie erklärte, dass der Junge zum Zeitpunkt seines Todes noch minderjährig war und dass der Verkauf nichtig war. Dann fragten sie Rabbi Akiwa (erstes Jahrhundert n.d.Zw.), ob es erlaubt sei, das Grab zu öffnen, um den Jungen auf Anzeichen körperlicher Reife zu untersuchen. Rabbi Akiwa informierte die Familienmitglieder, dass es ihnen nicht erlaubt sei, den Verstorbenen zu entehren.

Ein anderer Rabbi aus London dachte jedoch, dass diese Talmud-Passage nicht als Lektion für die Autopsie dienen könne.

 

Rav Landau

So viel zur Diskussion in London. Anschließend wurde die Frage an den Oberrabbiner Jechezkeel Landau aus Prag gerichtet. Diese Behörde wies die Argumente zurück, die sich aus der Einbalsamierung von Leichen im Tanach und der Verlegung von Leichen mit Kalk ergaben. In beiden Fällen geschah dies zu Ehren der Toten. Das Dekret von Rabbi Akiwa in B.T. Bawa Batra stellte Rabbi Landau vor größere Probleme. Ursprünglich pflichtete Rabbi Landau dem Londoner Rabbiner bei, der die Förderung der Medizin so hoch ansah, dass die Entstellung der Leichen dem Platz machen musste.

Andererseits – so Rabbi Landau – könnte man aus dieser Talmudpassage schließen, dass zumindest die Familienmitglieder nicht zulassen sollten, dass ihr verstorbenes Familienmitglied entehrt wird.

tödliche Krankheit 

Rabbi Landau zitiert eine weitere Talmudpassage von B.T. Chulin 11b. Im Laufe der dortigen Diskussion wird vorgeschlagen, den Körper eines Mordopfers zu öffnen, um sicherzustellen, dass das Opfer nicht an einer tödlichen Krankheit litt. In einem solchen Fall wird der Mörder nach jüdischem Strafrecht freigelassen. Es würde sich aus dem Vorschlag des Talmud ergeben, dass es erlaubt ist, eine Leichensektion durchzuführen, um den Mörder vor der Todesstrafe zu bewahren, der ihm vorgeworfen wurde, auch wenn man nicht mit Sicherheit sagen kann, dass die Ergebnisse nach der Sektion dem Mörder in irgendeiner Weise zu gute kommen würden.

Aber auch dieser Abschnitt ist aus den folgenden Gründen keine Lösung. Die Tora weist uns an, alles zu tun, um die Todesstrafe zu vermeiden. Wenn ein Eingriff für diesen Zweck als notwendig erachtet würde, wäre man durch ein Tora-Gebot dazu verpflichtet. Außerdem würde sich diese Autopsie zu Ehren der Toten erstrecken. Keines dieser Argumente trifft zur Förderung der medizinischen Wissenschaft zu.

Lebensrettend 

Rabbi Landau erkennt jedoch das Gewicht des Arguments an, dass die Sektion möglicherweise andere sehr schwerkranke Menschen retten könnte. Er kommt jedoch zu dem Schluss, dass dieses Argument nur dann zutrifft, wenn die Ärzte tatsächlich mit der Lebensgefahr anderer Patienten mit dem gleichen Leiden konfrontiert sind. Wenn in einem solchen Fall der Aufschnitt einer Leiche anderen Kranken Heilung bringen könnte, könnte dies erlaubt sein. Die Sektion für die Ausbildung von Studenten kann unter keinen Umständen zugelassen werden. Dies sind einige der Argumente von Rabbi Landau, dem Autor des Werkes Noda bejehuda.

 

Chatam Sofer

 

Rabbi Mosche Sofeer, genannt Chatam Sofer, untersucht die Frage, warum Rabbi Jechezkeel Landau überhaupt nicht das Argument erwähnt, dass es verboten ist, aus der Leiche einen Nutzen zu ziehen. “Das ist wirklich ein Tora-Verbot”, sagt Chatam Sofer. “Wegen dieses Tora-Verbotes sollte es sicherlich illegal sein, eine Leiche zu verkaufen oder in die Hände eines Pathaloge Anatoms zu übergeben”, fährt Chatam Sofer fort.

eine Angelegenheit der Lebensgefahr 

Chatam Sofer ist der Meinung, dass Rabbi Jechezkeel Landau diese Frage nicht gestellt hat, weil diejenigen, die ihm diese Frage geschickt haben, anscheinend davon ausgegangen sind, dass der Fortschritt der medizinischen Wissenschaft als piku’ach nefesch angesehen werden sollte – eine Angelegenheit der Lebensgefahr – weil das aus der Sektion gewonnene Wissen der Rettung anderer kranker Menschen dienen könnte.

Da das jüdische Recht es zulässt, dass Kranke mit Gegenständen oder Drogen geheilt werden, die von der Halacha verboten sind, sollten auf der Grundlage dieses Arguments post-mortem Untersuchungen zugelassen werden. Deshalb, argumentiert Chatam Sofer, erläutert R. Jechezkeel Landau so viel über den Unterschied zwischen akuter Gefahr für andere Kranke und der normalen Leichenöffnung, die nur dazu dient, Studenten zu unterweisen.

Nach einer einleitenden Diskussion über die Antwort von Rabbi Landau stimmt Chatam Sofer der impliziten Schlussfolgerung von Rabbi Landau zu: Post-mortem-Forschung ist höchstwahrscheinlich erlaubt, wenn sie einem anderen Kranken zu gute kommen kann, der an einer ähnlichen Krankheit leidet.

 

Der Wissenschaft zur Verfügung stellen 

Chatam Sofer geht der Frage nach, ob jemand seinen Körper nach dem Tod der (medizinischen) Wissenschaft zur Verfügung stellen kann. In der Regel ist dies verboten,

 

a. weil kein Vorteil aus einer Leiche gezogen werden kann;

 

b. weil eine Leiche nicht entehrt werden darf.

 

Es bleibt eine Spur Heiligkeit 

Chatam Sofer diskutiert weiter die Meinungsverschiedenheiten über die Heiligkeit des menschlichen Körpers zwischen der jüdischen und anderen Religionen. Er erklärt, dass andere Religionen davon ausgehen, dass Seele und Körper nach dem Tod völlig getrennt voneinander weiterleben. “Nichtjuden glauben, dass es nach dem Tod keine Spur von Heiligkeit im Körper mehr gibt. Daher führen sie den Schnitt ohne Rücksicht auf den Abbau des Körpers durch. Aus ihrer Sicht ist der Körper tote Materie wie alle anderen toten Materien; aus ihrer Sicht wird der Körper nicht mehr als Teil eines einst wertvollen Menschen angesehen. Das Judentum geht davon aus, dass der Mensch nach seinem Tod immer noch “Mensch” genannt wird. Auch nach dem Tod bleibt eine Spur Keduscha – Heiligkeit – im Körper. Deshalb ist es in der Halacha verboten, aus einer Leiche Nutzen zu ziehen. “

 

Rabbi Ja’akov Etlinger

 

Einer der letzten großen deutschen Halachisten, Rabbi Ja’akov Etlinger (1797-1871), Autor des Werkes Binjan Tsion, sagt, es sei aber auch für piku’ach nefesh (Lebensrettung) unzulässig. Er schließt aus dem Talmud, dass es verboten ist, das Leben des einen auf Kosten der Fähigkeit oder Ehre des anderen zu retten. Obwohl Rabbiner Ja’akov Ascher (Tur) und der jüdische Kodex (Schulchan Aruch, Choschen Mischpat 380) die Rettung von Leben auf Kosten des Vermögens eines anderen ermöglichen, ist dies nur so, wenn der Retter den entstandenen Vermögensschaden auch erstattet.

In Autopsien ist dies offensichtlich unmöglich, da der immaterielle Schaden – bestehend aus der Zerstörung der sterblichen Überreste – nicht kompensiert werden kann.

keine – passive – Pflicht zur “Mitwirkung”

Rabbi Kofil aus Worms fragt sich, ob der Verstorbene nicht – wenn auch passiv – verpflichtet wäre, an der Erlösung eines Mitmenschen mitzuwirken. Er kommt zu dem Schluss, dass ein Toter keine – passive – Pflicht zur “Mitwirkung” hat, denn die Pflicht zur Rettung eines Nachbarn gilt nur für die Lebenden. Er stellt fest, dass auch die Gefahr für das Leben den Respekt vor den Toten nicht außer Acht lässt. Er schließt ab, mit der Behauptung, dass viele große Gelehrte aus diesen Gründen die Entehrung der Toten in keinem Fall erlaubt haben.

 

Einwilligung

 

Rabbi Etlinger stützt sich seiner Ansicht nach vor allem auf die Vorstellung, dass die Toten durch eine Obduktion entehrt werden. Er geht davon aus, dass der Verstorbene – er hätte sich dazu äußern können – der Autopsie nicht zustimmen würde.

keine Schlüsse für die Praxis

Was würde er jedoch entscheiden, wenn der nächste Verstorbene ausdrücklich erklärt hat, dass er gegen eine Obduktion nichts einzuwenden hat? Rabbi Etlinger glaubt, dass in diesem Fall eine Autopsie erlaubt ist.

Rabbi Mosche Schick lehnt diese Aussage ab und ist der Ansicht, dass Zustimmung und das Ignorieren des eigenen Ehrgefühls in diesem Fall keine Lösung ist.

Auch aus den Worten von Chatam Sofer geht hervor, dass er der Zustimmung des Verstorbenen keine rechtlichen Konsequenzen beimisst: Eine Person kann ihr eigenes Ehrgefühl ignorieren, hat aber nicht das Recht, sich dem Bild ihres Schöpfers respektlos behandeln zu lassen. Rabbi J.J. Grünwald neigt dazu, nach Erlaubnis des Verstorbenen eine Autopsie in den Fußstapfen von Rabbi Etlinger zu erlauben: “Warum sollten wir für die Ehre der Toten eintreten, wenn sie dies nicht selbst geschätzt haben?“. Auf der Grundlage widersprüchlicher Passagen aus dem Talmud zieht er jedoch keine Schlüsse für die Praxis.

 

Erbkrankheiten

 

Die Responsen-Literatur konzentriert sich auch auf Post-Mortem-Studien im Zusammenhang mit Erbkrankheiten. Ist eine Autopsie in den Fällen erlaubt, in denen Familienmitglieder zuvor an einer Erbkrankheit gestorben sind und gute Hoffnung besteht, dass die anderen Familienmitglieder bei genauerer Untersuchung des Körpers von den Folgen der Erbkrankheit geheilt werden können?

 

Diese Frage wird im Lichte einer Aussage von Schemuel – selbst Arzt – in B.T. Arachin 7a beantwortet: “Rav Nachman sagte im Namen von Schemuel: Wenn eine Frau bei der Geburt stirbt, kann man ihren Bauch aufschneiden, um den Fötus zu retten”. Obwohl der Fötus oft vor der Geburt stirbt, besteht die Chance, dass das Kind noch lebt, auch wenn der Geburtsvorgang noch nicht begonnen hat (vgl. Magen Awraham, O.Ch. 330:10). Natürlich ist dies kein Kaiserschnitt, der zu Lebzeiten der Mutter durchgeführt wird. Schemuel glaubt, dass es erlaubt ist, die sterblichen Überreste der Mutter zu öffnen, um das möglicherweise noch lebende Baby zu retten.

Überlebenschancen extrem gering

Obwohl in früheren Zeiten die Überlebenschancen des Fötus extrem gering waren, wurde der Kaiserschnitt zugelassen, weil die Rettung aus Lebensgefahr fast jedes Verbot der Tora aufhebt und die Mutter – sie hätte ihre Meinung dazu äußern können – in diesem Fall sicherlich nichts gegen diese Form der Leichenöffnung einzuwenden hätte.

 

Könnte diese talmudische Aussage als Beweis dafür dienen, dass es erlaubt ist, Familienmitglieder vor Erbkrankheiten zu bewahren? Rabbi J.J. Grünwald hat seine Vorbehalte, erlaubt es aber schließlich, unter der Bedingung, dass auch andere halachische Behörden seinem Dekret zustimmen. Seine Einwände gegen diese Quelle als Beweisstück bestehen aus zwei Teilen.

 

Zunächst bezweifelt Rabbi Grünwald, dass das Aufschneiden des Bauches der Mutter als Niwul – Verstümmelung der Leiche – bezeichnet werden kann. Vielleicht sollte man, so meint er, zwischen dem Aufschneiden des Bauches der Mutter und dem üblichen Autopsie Verfahren unterscheiden. Vielleicht sollte man, so meint er, zwischen dem Aufschneiden des Bauches der Mutter und dem üblichen Autopsie Verfahren unterscheiden. Auch das Aufschneiden des Bauches erfolgt im Laufe des Lebens im Kaiserschnitt.

vor seinem Angreifer retten

Damit verbunden ist ein weiterer halachisch-technischer Aspekt. In der Halacha wird angenommen, dass ein Opfer – wenn dies nicht anders möglich ist – vor seinem Angreifer gerettet werden kann, auch auf Kosten des Lebens des Angreifers. Die Verstümmelung der sterblichen Überreste der Mutter ist vielleicht nur aus diesem Grund erlaubt, denn die verstorbene Mutter steht sozusagen “die Frucht ihres Schoßes” zum Leben. Unbeabsichtigt schleppte sie ihren Fötus – ohne medizinischen Eingriff – mit sich in den Tod. Diese Überlegungen werden von Rabbi Ja’akov Etlinger beschrieben.

 

Mit Blick auf das erste Argument will Rabbi Mosche Schick jedoch keinen Unterschied zwischen einer kleinen und einer relativ größeren Verstümmelung der Leiche feststellen. Selbst ein kleiner Schnitt in einer Leiche wird als Niwul – Verstümmelung bezeichnet. Auch das zweite Argument – Verstümmelung einer Leiche wäre nur zulässig, wenn man sagen kann, dass die Mutter das Leben ihres Fötus direkt bedroht – findet keine Gnade in seinen Augen.

 

Reihe von Argumenten

Rabbi J.J. Grünwald führt auch eine Reihe von Argumenten für die Sektion bei Erbkrankheiten an. Er erklärt, dass die Chagamim (die jüdischen Gelehrten) es zugelassen haben, dass eine Reihe von Tora-Verboten verletzt wird, wenn dies aus Respekt vor dem Verstorbenen geschieht. So ist es unter Umständen erlaubt, die Toten nicht direkt zu begraben, obwohl dies im Widerspruch zum Tora-Verbot steht “Du sollst die Toten nicht die Nacht verbringen lassen” (Deut. 21,23).

Es wird auch als zulässig angesehen, die Knochen eines Toten auszugraben und in ein Familiengrab zu bringen, obwohl das Graben von Knochen in der Regel als Schande angesehen wird. All dies ist erlaubt, weil die Chachamim annahmen, dass dies für den Verstorbenen angenehm sein würde. Unter dieser Annahme sollte eine Autopsie für Erbkrankheiten zugelassen werden; auch hier kann man sagen, dass es für den Verstorbenen angenehm ist, dass seine Kinder vor der Erbkrankheit geschützt sind, an der er gestorben ist.

Rabbi J.J. Grünwald will den Eingriff in diesem Fall jedoch nur dann erlauben, wenn die Obduktion unmittelbar nach dem Tod durchgeführt wird und alle Körperteile – auch das Blut – so schnell wie möglich dem Boden zugeführt werden. Wenn der Eingriff lange dauern würde und die Beerdigung um eine lange Zeit verschoben werden müsste, erlaubt Rabbi Grünwald den Abschnitt nicht.

 

Versicherungspolicen

 

In der Vergangenheit sind auch Probleme mit der Autopsie aufgrund Versicherungsbedingungen aufgetreten. Jemand hatte eine Lebensversicherung abgeschlossen, woraufhin er starb. Die Versicherer trauten der Sache nicht ganz und dachten an Selbstmord durch Vergiftung. Gemäß den Versicherungsbedingungen hatte die Versicherungsgesellschaft das Recht, die Todesursache durch Autopsie zu untersuchen. Die Auszahlung der Versicherungssumme hing vom Ergebnis dieser postmortalen Untersuchung ab. Wenn die Familienmitglieder sich weigerten, einer solchen Untersuchung zuzustimmen, würden sie nichts erhalten. Die Frage ist klar: Ist es unter diesen Umständen erlaubt, den Körper einem Pathologen zu übergeben, der im Auftrag einer Versicherungsgesellschaft eine Autopsie durchführt? Rabbi J.J. Grünwald ist die Ansicht, dass die Autopsie in diesem Fall aus zwei Gründen zulässig sein könnte:

 

1. Mit dem Abschluss der Police hat der verstorbene Versicherungsnehmer (implizit) einer Obduktion zugestimmt, da diese Anforderung Teil der Standardbedingungen fast jeder Lebensversicherung ist. Einige große Gelehrte erlauben eine Autopsie, wenn der Verstorbene selbst damit einverstanden ist.

 

2. Vielleicht ist dies ein Fall von “Schande des Körpers zu Ehren des Verstorbenen”. In diesem Fall vermuteten die Versicherer Selbstmord; letzterer ist nach jüdischem Recht strengstens verboten. Um diesen Verdacht zu leugnen, würde der Abschnitt nicht mehr als Schande bezeichnet werden.

 

Eine Frage hinter dem Eisernen Vorhang

 

Auch die Teschuwa – die Antwort – auf die nächste sche’ela – Frage – ist sehr interessant. In einigen Ländern hat die unmittelbare Familie kaum Kontrolle über Verwandte, die in staatlichen Krankenhäusern gestorben sind. Nach dem dort geltenden Recht können die Krankenhausbehörden unabhängig von der Zustimmung der nahen Familie die Eröffnung einer Autopsie entscheiden, wenn sie dies für die wissenschaftliche Ausbildung für notwendig halten. Der aufgeschnittene Körper wird in der Regel nach der Schnittführung an die Familie übergeben.

In diesen Ländern hat die Familie die Möglichkeit, eine Autopsie zu verhindern. Wenn diese die Autopsie formell ablehnt, wird die Angelegenheit an einen Ausschuss verwiesen. Der Nachteil dieses Verfahrens ist die Zeit, die der Ausschuss benötigt, um eine Entscheidung zu treffen. Wenn die Familienmitglieder dem Abschnitt zustimmen, könnte der Verstorbene innerhalb eines Tages beerdigt werden.

 

Prozess der Leichenauflösung

In diesem Fall müssen verschiedene (Tora-)Verbote gegeneinander abgewogen werden. Ist es besser, gegen das Verbot zu verstoßen, die Beerdigung zu verschieben (oder verschieben zu lassen) – obwohl die Autopsie auch eine Form der Schande für die Leiche ist -, um (möglicherweise) eine Sektion zu verhindern, oder ist es besser, eine Autopsie zu genehmigen, damit die Beerdigung so schnell wie möglich nach dem Tod stattfinden kann?

 

Rabbi Aharon Epstein hat sich mit dieser Frage beschäftigt und kommt zu dem Schluss, dass es in kalten Jahreszeiten, in denen die Auflösung der Leiche nicht so schnell erfolgt, besser ist, gegen das Verbot der Verschiebung der Beerdigung zu verstoßen. Das Gleiche gilt natürlich unter allen Umständen, in denen sich der Prozess der Leichenauflösung verzögert, wie z.B. in Gefrierschränken usw. Wenn jedoch zu befürchten ist, dass der Prozess der Leichenauflösung bald beginnen wird, ist es besser, dass die Familie der Autopsie nicht formell widerspricht, damit die (verstümmelten) Reste so schnell wie möglich begraben werden können. Schließlich kann man den Angehörigen nicht die Schande der Leiche vorwerfen, da sich staatliche Krankenhäuser nicht um die Meinung der nächsten Familie kümmern.

 

Schnellstmöglich beerdigen

Rabbi J.J. Grünwald überlegte weiter: Da es keineswegs sicher ist, dass die Entscheidungsinstanz auf die Einwände der Familie reagieren wird und der Verstorbene von der Möglichkeit wusste, dass seine sterblichen Überreste in eine Autopsie entsorgt werden könnte, so dass gesagt werden kann, dass der Verstorbene (implizit) der Autopsie zugestimmt hat, ist es besser, eine Autopsie zu tolerieren, um den Verstorbenen so schnell wie möglich beerdigen zu können. Andernfalls besteht die Gefahr, dass beide Verbote – Verschiebung der Beerdigung und Duldung der Autopsie – verletzt werden.

  

Eingesetzte Literatur

 

Abraham, A.S., Medical Halacha for Everyone, Feldheim Publishers, Jerusalem/New York, 1977, ISBN 0-87306-218-3, Kapitel 30.

 

Abraham, A.S., Nishmat Awraham, Jerusalem, 1982, Teil II:349, 362.

 

Bleich, J.D., Contemporary Halachic Problems, Ktav Verlag, Inc., Yeshiva University Press, New York und Hoboken, Vol. I, ISBN 0-87068-450-7, 1977, I:5.

 

Bleich, J.D., Judaism and Healing, Halachic Perspectives, Ktav Publ., Inc., 1981, ISBN 0-87068-891-x, Kapitel 27 und Anhang III.

 

Dijkstra, O.H.,’Juridische problemen bij autopsie’, Nederlands Tijdschrift voor de Geneeskunde, 20. Juli 1968, 112, Nr. 29, S. 1360 ff.

 

Eulderink, F., Mit eigenen Augen sehen, Antrittsrede zur Übernahme des Amtes des ordentlichen Lehrers für medizinische Präparation an der Universität Leiden, 13. September 1974.

 

Grünwald, J.J., Kol bo al Aweloet, Philipp Feldheim Inc., New York, undatiert, S. 40 ff.

 

Jakobovits, I., Jewish Medical Ethics, Bloch Publishing Company, New York, 1975, ISBN 0-8197-0097-5, Kap. 12.

 

Lamm, M., Jewish Way in Death and Mourning, Jonathan David Publishers, New York, 1969, ISBN 0-8246-0126-2, S. 8 ff.

 

Levine, A., Zichron Meir auf Aveilus, Zichron Meir Publications, Toronto, 1985, S. 224 ff.

 

Rosner, F., Modern Medicine and Jewish Ethics (2. überarbeitete und erweiterte Ausgabe), Ktav Verlag, Inc., Hoboken, New Jersey, ISBN 0-88125-091-0, fst. 20.

 

Rosner, F. und J.D. Bleich, Jewish Bio-ethics, Hebrew Publishing Company, New York, 1979, ISBN 0-88482-934-0, 21. Herbst.

 

Dr. Tendler, Medical Ethics, Federation of Jewish Philanthropies of New York, Inc., New York, 1975, S. 56 ff., S. 58 ff.

 

  
   
      

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