Mobile Navigation

FRAGEN UND ANTWORTEN – TEIL II – Parascha Wajikra

Beitrag widmen (Funktion kommt)

Ansichten: 19

FRAGEN UND ANTWORTEN – TEIL III – Parascha Wajikra

Parascha Wajikra (Wajikra/Leviticus 1:1 – 5:26)

wenn der gesalbte Kohen zur Sühne des Volkes sündigt

Frage 3. Lesen Sie: “Und wenn der gesalbte Kohen zur Sühne des Volkes sündigt, dann soll er wegen seiner Sünde, die er begangen hat, einen jungen Ochsen ohne Fehler zu HaSchem als Sündopfer bringen” (4:3).

Frage 3a. Lesen Sie und Fassen Sie kurz zusammen, was die Erklärung von Raschi bedeutet.

Antwort 3a. Raschi zitiert die Erklärung aus dem Midrasch: “Er ist nur dann verpflichtet, das Opfer zu bringen, wenn ihm die Sache unbekannt war (wenn er dachte, dass etwas von der Tora Verbotenes erlaubt war) und dieser Irrtum mit dem Irrtum der Tat verbunden war, d.h. wenn zur Zeit der Tat derselbe Irrtum noch bestand und es daher eine Folge dieses Irrtums war, wie es für die Sühne des Volkes geschrieben steht, und so heißt es (4:13) “Und die Sache war den Augen der Gemeinde unbekannt und sie taten es”.

Aber die einfache Bedeutung steht im Einklang mit der Agada: Wenn der Kohen Gadol sündigt, dann ist das eine Schuld für die Menschen, weil sie von ihm abhängig sind, weil er für sie sühnt und für sie betet, und jetzt ist er selbst ins Unrecht geraten. Ende des Zitats von Raschi.

Frage 3b. Wie ist Raschi zu seiner Erklärung gekommen?

Antwort 3b.

Kohen gadol und die Gemeinde

Am Anfang von Kapitel 4 gibt es zwei Vorschriften:

-was zu tun ist, wenn der Kohen Gadol sündigt, und -was, wenn die ganze Gemeinde aus Versehen sündigt.

Quick Donate

Wenn die ganze Gemeinde aus Versehen sündigt” bezieht sich auf den Fall, dass der Sanhedrin, der hier als die Augen der Gemeinde ernannt wird, einen falschen Psak (halachische Entscheidung) erlassen hat und das Volk dem falschen Psak gefolgt ist.

Aber im Fall der Übertretung des Kohen Gadol wird nichts dergleichen beschrieben. Die Frage ist also, ob es einen Zusammenhang zwischen den Komplexen dieser beiden Lehren und Regelungen gibt.

Raschi sieht in den Worten “für die Schuld des Volkes” einen Hinweis auf die Vorschriften, die ab Kapitel 4:13 über die Schuld des Volkes verkündet werden. Im Pasuk 4,3, der von der Sünde des Kohen Gadol spricht, scheinen sie fehl am Platz zu sein.

Raschis Frage lautet: Was hat die Sünde des Hohepriesters mit der Schuld des Volkes zu tun? Seine Sünde ist seine Sünde und die von niemandem sonst.

Rabbi Chija lehrte, dass es richtig ist, dass der Kohen Gadol zuerst für seine eigene Sünde sühnt, da er erst dann für das ganze Volk sühnen kann (vgl. 16:24).
Rabbi Levi fügt hinzu: “Wehe dem Volk, dessen Arzt krank ist, dessen Schatzmeister nur ein Auge hat und dessen Ankläger sich des Mordes schuldig gemacht hat”.

Unbeabsichtigte und falsche halachische Entscheidung

Nach der Erklärung des Midraschs sind die beiden Vorschriften, die in so enger Folge behandelt werden, miteinander verbunden, und die gleichen Parameter wie für eine Sünde des Sanhedrin und des Volkes gelten auch für den Kohen Gadol.

Das bedeutet, dass der Kohen Gadol nur dann ein Schuldopfer bringen muss, wenn er aus Versehen und aufgrund einer falschen halachischen Entscheidung gesündigt hat. In der Agada gibt es mehrere Kommentare zu dieser Übertretung des Kohen Gadol.

Wenn der Hohepriester gesündigt hat, muss er zunächst selbst um Vergebung bitten. Erst dann kann er versuchen, Vergebung für die Gemeinschaft zu erlangen. Auch hier spielt die Formulierung “für die Sünden des Volkes” eine wichtige Rolle. Die Menschen sind in Schwierigkeiten, wenn der Kohen Gadol selbst noch keine Kapara (Sühne) erhalten hat. Vor allem die letzte Erklärung klingt plausibel und einfach. Auch wenn Raschis Erklärung aus der Agada stammen mag, ist sie doch sehr eindeutig pshat.

War dies nützlich?

Ja
Nein
Vielen Dank für Ihr Feedback!
Hat Ihnen der Artikel gefallen? Teilen Sie ihn mit Ihren Freunden!
Facebook
Twitter
Telegram
WhatsApp
Skype

Wir schreiben eine neue Torah-Rolle in Wien

Über Autor
Quick Donate

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Skip to content