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Leihmutterschaft – Jüdische Antworten

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Leihmutterschaft – Jüdische Antworten

Leihmutterschaft

Die Geschichte der belgischen Eltern des Babys mit dem Namen Donna ist himmelschreiend. Die belgischen Medien berichteten ausführlich über diesen emotional hochbelastenden Fall, der übringens kein Einzelfall ist. Was war geschehen? Eine Leihmutter sollte das Embryo für die Wunscheltern – der Vater war der Samenspender- austragen. Diese Leihmutter hat die Wunscheltern jedoch erpresst und betrogen. Nach Zahlung einer langen Reihe von immer grösser werdenden Geldsummen bekamen die Eltern eine E-Mail von der Leihmutter mit der Mitteilung, dass die Schwangerschaft mit dem vorzeitigen stressbedingten Kindestod unterbrochen und beendet wurde. Dies war eine Lüge. Die Leihmutter hatte ein gesundes Kind zur Welt gebracht und es an ein anderes niederländisches Ehepaar weiterverkauft. Die niederländische Jugendfürsorge entschied, dass das Kind zu seinem Wohl, bei seinen niederländischen Eltern bleiben sollte, da die Bindung zu den Eltern sehr stark war.

Der leibliche Vater, der Belgier Bart Philtjens, muss noch mittels DNA Untersuchung nachweisen, dass er der leibliche Vater ist.

Reiche Karrierefrau

Die Kommerzialisierung in diesem Sektor ist ein ethisches Problem mit zwei Gesichtern. Einerseits ist der Gedanke schwer zu ertragen, dass reiche beruflich erfolgreiche Frauen ihre Wunschkinder gegen Bezahlung durch weniger wohlhabende Frauen, mit den nötigen körperlichen und seelischen Belastungen, die eine Schwangerschaft mit sich bringen, austragen lassen. In der Welt gelten in den Ländern verschiedene Reglungen für die Leihmutterschaft. In Amerika zum Beispiel ist die Praxis ” Rent a Womb” “Miete eine Gebärmutter” schon eingebürgert.

Andererseits ist Missbrauch und Betrug durch die Leihmutter, wie es in Belgien aufgrund von fehlender gesetzlicher Regelung mit dem Baby Donna passierte, kaum zu verhindern.

Faulheit

Der ehemalige Oberrabbiner von England J. Jakobovits hat sich schon gegen die Faulheit ausgesprochen.

Er betrachtet solche Praktiken als eine Beleidigung der guten Sitten, wenn eine Schwangerschaft um der Faulheit willen an eine andere Frau übertragen wird. Um eine dritte Person als Brustkasten zu benutzen ist eine Degradierung der Mutterschaft und eine Herabwürdigung der menschlichen Würde.

Aber wie kann die Wunschmutter sich vor unehrliche Leihmütter schützen? Der Vorgang der Leihmutterschaft ist schon sehr alt. Verzweifelt bat Sara ihrem Mann Abraham (Gen 16;2). Sehe doch, G’tt hat mich…

Nach damaligen Familien- und Sklavenrecht gehörten die Kinder der Sklavin der Herrin. Deshalb meinte Sara durch ihre Sklavin Hagar aufsteigen zu können, eine rechtliche Form von der Leihmutterschaft. Übrigens kennt der Talmud schon die Möglichkeit der Transplantation eines Embryos von einer Gebärmutter in eine andere.

Nur eine Mutter?

Wer ist faktisch die Mutter? Diese neue Art der Fortpflanzung lässt Undeutlichkeit über den juristischen und halachischen Status des Kindes aufkommen und kann zu psychologischen Problemen von Identität und Identifizierung beim Kind führen. In Deutschland wie in den Niederlanden ist die Frau, die das Kind gebärt, die Mutter. Ein Schwangerschaftsvertrag hat keine rechtliche Gültigkeit. In der halachischen Literatur bekommt die Frage nach der Mutter eine zusätzlichen Dimension. Was, wenn die Wunschmutter jüdisch ist und die Leihmutter nicht oder umgekehrt, was ist dann der Status des Kindes?

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Der Jerusalemer Rabbiner Goldberg hat neulich schon Ansprachen zu dieser Problematik getan. Vater ist der Mann ab Empfängnis. Für Rabbi Eger steht fest, dass auch eine Frau nach der Empfängnis die Mutter ist. Rabbi Engel stellt, dass die Frau erst bei der Geburt zur Mutter wird. Die gebärende Frau ist die einzige Familie des Kindes, was heißt, dass das Kind theoretisch Verwandte der Donormutter heiraten könnte (trotz möglicher genetischer Probleme).

Rabbi Eger lehnt dies strikt ab. Vorsorglich darf ein Baby, das durch IVF entstand, weder mit Verwandten der Leihmutter noch der Donormutter heiraten.

Ist die Donormutter nicht jüdisch und die gebärende Mutter jüdisch dann richtet sich der Status des Kindes nach der talmudischen Meinung.

Wenn wir annehmen, dass ein Embryo Teil seiner oder ihrer Mutter ist, dann ist das Kind jüdisch. Wenn nicht, wenn das Embryo nicht automatisch ihren Status bekommt, dann kann eine jüdische Leihmutter schwanger unter rabbinischer Aufsicht begleitet von einer Mikwefrau untertauchen in der Mikwe, sodass das ungeborene Kind jüdisch wird.

Probleme

Als Psychologe befürchte ich, dass auch nach einer hochtechnologischen Leihmutterschaft (Schwangerschaft nach IVF in Vitro Fertilisation mit Samen eines Wunschvaters, eine Eizelle einer Wunschmutter und Transfer bei einer Leihmutter) Probleme bei der Übertragung entstehen, zwischen Embryo und tragender Mutter entsteht ein Band. Auch wird Suchverhalten sowohl bei der Leihmutter nach dem ausgetragenen Kind als beim Kind nach der Mutter, der es geboren hat, auftreten.

Andere befürchten eine Zersplitterung, sicherlich, wenn die Wunschmutter unfruchtbar ist. Ein Kind aus einer Schwangerschaft mit einer Donorzelle hätte drei Mütter; eine genetische, eine Leihmutter und eine Sorgemutter. Die Zulassung der Leihmutterschaft kombiniert mit der Eizelspende führt zu einer weitgehenden Zersplitterung der Mutterschaft.

Dürfen Wunscheltern der Leihmutter Lebens- und Verhaltensregeln auferlegen? Dürfen sie der Leihmutter medizinische Verhaltensmaßnahmen, wie zum Beispiel zusätzliche Ruhe, vorschreiben? Können sie von der Leihmutter verlangen, nicht zu trinken und zu rauchen, keine Drogen zu nehmen oder sich vor der Infizierung mit AIDS zu schützen?

Israel

Erfahrungen aus Israel, wo ein Gesetz der Leihmutterschaft existiert, zeigen, dass die Probleme nicht ohne Grund sind. Im Heiligen Land geht die Diskussion –leider- um die Frage, wer über einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden darf. In Israel kann die Leihmutter eine finanzielle Entschädigung für die Schwangerschaft verlangen. Die Leihschwangerschaft wird vertraglich festgelegt. Was passiert aber, wenn die Wunscheltern nicht rechtzeitig oder unvollständig bezahlen? Und wie sollte der Richter entscheiden über Uneinigkeit bei der pränatalen Diagnostik? Was, wenn die Leihmutter diese Untersuchungen ablehnt und das Kind mit Behinderungen geboren wird? Dürfen die Wunscheltern das Kind ablehnen? Diesselbe Frage stellt sich, wenn das Kind durch den Lebensstil der Leihmutter behindert auf die Welt kommt. Und wer übernimmt die Kosten für eine In Vitro Fertilisation und das Kind, das daraus resultiert, wenn bekannt wid, dass bei der IVF Prozedur einen Fehler unterlaufen ist, z. B. eine Verwechslung der befruchteten Eizelle?

Auch im Eherecht gibt es Gesetzeslücken. Vor Jahren spielte in Israel der Rechtsstreit nachmani gegen nachmani. Nach einer unfruchtbaren Ehe von 32 Jahren entschieden die nachmanis eine befruchtete Eizelle durch eine Leihmutter austragen zu lassen. Mitten im Behandlungsprozess änderte der Wunschvater seine Meinung. Das Ehepaar reichte die Scheidung ein und der Ex-Ehemann wollte die Implantation der befruchteten Eizelle verbietet. Kann die Wunschmutter nach eigenem Ermessen über die Implantation entscheiden? Wer ist Eigentümer der befruchteten Eizelle und wer kann über ihr Schicksal entscheiden? In Deutschland mit seinen strengen Gesetzen zur Reproduktion ist die Antwort eindeutig: Die Leihmutterschaft ist illegal.

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