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SCHEMITA 5782 IN ISRAEL – Teil 7 – Mischpatim

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בסייד

Teil 7Kauf und Verkauf von Früchten mit Keduschat Schewi’it (Heiligkeit des siebten (Schemita) Jahres)

SCHEMITA IN ISRAEL

Das siebte Jahr, in dem das Land brachliegen muss

Ein Leitfaden zu den Vorschriften des Schabbatjahres fürs Israel-Besucher

Heute befassen wir uns mit Aspekten des Kaufs und Verkaufs von Schemita-Produkten mit Keduschat schewi’it (Heiligkeit des siebten (Schemita-)Jahres) und den Einschränkungen, die diese Heiligkeit des Schemita-Jahres für den Handel mit und die Bezahlung von landwirtschaftlichen Produkten mit Keduschat schewi’it mit sich bringt.

Im Folgenden bezieht sich der Begriff Schemita-Produkte nur auf Schemita-Produkte mit Keduschat schewi’it (Heiligkeit des siebten (Schemita-)Jahres).

Kauf und Verkauf von Schemita-Produkten

Schemita-Produkte dürfen nicht auf dem üblichen Weg gekauft und verkauft werden:

– Schemita-Produkte werden möglicherweise nicht in einem normalen Geschäft, sondern an einem anderen Ort verkauft.

–      Die Produkte dürfen nicht nach Gewicht oder Anzahl verkauft werden, sondern nach Schätzung.

Man darf auch keine Produkte kaufen, um sie weiterzuverkaufen, aber wenn man dem Anschein nach zu viel gekauft hat, darf man sie weiterverkaufen.

Man darf Früchte vom Feld nehmen, um sie zu verkaufen, aber nur so viel, wie man in einer Woche mit seiner Familie essen kann.

Deme Schewi’it: Schemita-Geld

Wenn jemand Schemita-Produkte kauft, erhält der dafür gezahlte Gegenwert Keduscha. Schemita-Produkte behalten auch ihre Keduscha bei. Das Schemita-Geld darf nur zum Kauf von Lebensmitteln oder Getränken verwendet werden, die keine Keduscha haben. Dadurch geht die Keduscha des Geldes auf das gekaufte Essen oder Getränk über. Geld, das Keduscha hat, darf nicht zur Tilgung von Schulden verwendet werden, sondern nur zum Kauf von Lebensmitteln.

Schemita-Essen

Schemita-Lebensmittel dürfen verschenkt werden. Schemita-Essen darf als Mischlo’ach Manot (verpflichtende Geschenke an Freunde an Purim) weitergegeben werden. Einige argumentieren, dass das erste Paket Mischlo’ach Manot nicht Schemita-Lebensmitteln enthalten darf. Wenn man einem Freund Schemita-Essen gibt, muss man sagen, dass das Essen Keduscha hat. Nachbarn können sich gegenseitig Schemita-Lebensmittel leihen. Wenn der ausleihende Nachbar die geliehenen Lebensmittel zurückgibt, darf kein Schemita-Produkt gegeben werden.

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Written by Dajan Raphael Evers

Oberrabbiner von Düsseldorf /Dajan des Europäischen Beit Din's

Bekannt für seine enzyklopädischen Kenntnisse in fast allen Bereichen des Judentums. Ist ein Mitglied in CER (Konferenz der europäischen Rabbiner) sowie im europäischen Beit Din.

Hat mehrere Bücher geschrieben. Darunter: „Talmudisches Denken“, „Die Echte Torah“, „Schaatnes Gesetze“.

Im Moment widmet sich dem Ziel das jüdische Leben in Düsseldorf wieder aufzubauen.

Sprachen: Holländisch, Yiddisch, Hebräisch, Englisch, Deutsch

(Foto gemacht von: J. Feldmann)

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