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Die Scheidung im Judentum

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Die Scheidung im Judentum

DIE AM HÄUFIGSTEN GESTELLTEN FRAGEN ZU EINER JÜDISCHEN SCHEIDUNG

Die komplexen halachischen (jüdisch-rechtlichen) Themen rund um eine jüdische Scheidung lassen sich am besten in Form von Fragen und Antworten erklären.

1.     Warum ist es im Judentum möglich, sich scheiden zu lassen?

Im Gegensatz zu einigen anderen Religionen geht das Judentum davon aus, dass, wenn eine Ehe dauerhaft zerrüttet ist, sich beide Ehepartner einvernehmlich für eine Scheidung entscheiden können.

Tatsächlich sind Heirat und Scheidung private Angelegenheiten, die von einem Beit Din (Rabbinisches Gericht) beaufsichtigt werden, der alle halachischen (jüdisch-rechtlichen) Details kennt und für die Echtheit des Get garantiert. Auch der Gemeinde-Rabbiner kann dabei eine wichtige Rolle spielen.

2.     Worauf gründet sich diese Möglichkeit der Scheidung?

Diese Möglichkeit stützt sich auf den Thoratext Devarim/Deuteronomium 24: 1-3. In diesem Text wird der Get nicht nur als abschließendes Dokument einer früheren Ehe gesehen, sondern auch als Grundlage für eine neue Ehe.

Im Judentum spielt die Ehe eine große Rolle, erkennt aber an, dass zwischen einem Mann und einer Frau ernsthafte Reibungen entstehen können. Dies schließt zukünftiges neues Eheglück nicht aus. Das Judentum sucht immer nach einem positiven Weg. 

3.     Was ist ein Get?

Ein Get ist ein handschriftliches (Papier-)Dokument mit 12 Zeilen. Der Begriff Get wird auch für das Scheidungsverfahren als Ganzes verwendet.

4.     Wo ist die Quelle für die verschiedenen Details des Get zu finden?

Im fünften Buch der Thora, Devarim/ Deuteronomium 24:1-3, werden die Grundregeln des Get geregelt. Die meisten praktischen Details sind in der Mischna und dem Talmud, den mündlichen Lehren, ausgeführt.

5.     Warum ist eine zivilrechtliche Scheidung nicht ausreichend?

Das deutsche und das jüdische Recht erkennen sich gegenseitig nicht an und bilden zwei völlig getrennte Rechtsordnungen. Ein deutscher Jude oder eine deutsche Jüdin muss sich an beide Rechtsordnungen halten, um ohne Probleme ihr Leben leben zu können.

6.     Muss ich eine zivilrechtlich geschieden sein, bevor ich eine jüdische Scheidung einreichen kann?

Bei einer jüdischen Heirat muss manchmal zunächst eine standesamtliche Trauung stattfinden. Aber das deutsche Recht verlangt dies nicht für einen Get, eine jüdische Scheidung. Ein jüdisches Scheidungsverfahren kann also auch dann eingeleitet werden, wenn noch kein deutsches Scheidungsverfahren eingeleitet wurde. 

7.     Wer benötigt einen Get?

Ein Get wird für die Auflösung einer jüdischen Ehe (Chuppa) benötigt, aber auch für bestimmte andere (registrierte) Formen des Zusammenlebens, die eine gültige jüdische Ehe gewesen wären, wenn sie von einem orthodoxen Rabbiner gesegnet worden wären.

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8.     Warum ist ein Get wichtig?

Ohne das eheliche Band mit dem bisherigen Partner zu brechen, kann keine neue Beziehung eingegangen werden.

9.     Was ist besser: zuerst zivile oder Jüdische Scheidung?

Es ist besser, sich zuerst „getten“ zu lassen. Wenn man sich zuerst zivil scheiden lässt, möchten viele Menschen, den Get in den Scheidungsvertrag aufzunehmen. Dies muss vorher mit dem Beit Din besprochen werden.

10.  Brauche ich einen Anwalt, um einen Get zu beantragen?

Nein, das ist nicht notwendig. Grundsätzlich ist das Beit Din immer bereit, alle Ihre Fragen im Zusammenhang mit einem Get zu beantworten oder Sie dabei zu beraten. Es steht Ihnen jedoch frei, einen Anwalt mitzubringen.
Wenn ein Get über die deutschen Gerichte durchgesetzt werden muss, ist ein deutscher Anwalt unerlässlich. Das Beit Din wird den Anwalt über den genauen Inhalt der Forderung belehren.

11.  Ich bin nicht religiös; muss ich trotzdem einen Get beantragen?

Ja, denn der Get ist mehr eine nationale als eine religiöse Angelegenheit. Außerdem könnten Ihre Kinder orthodox werden.

12.  Muss ein Get auch nach einer kurzen Ehe ausgestellt werden?

Ja, auch wenn die Ehe noch nicht vollzogen worden ist.

13.  Wie lange sollten wir warten, bevor wir den Get arrangieren?

Hat man sich zur Trennung entschlossen, ist es ratsam, den Get so schnell wie möglich in Absprache mit dem Rabbinat oder dem Beit Din zu vereinbaren (es sei denn, es besteht noch Hoffnung auf Versöhnung).

14.  Was sind die Gründe für eine Scheidung?

Obwohl im Talmud Gründe für eine Scheidung diskutiert werden, sind sie unter den gegebenen Umständen normalerweise irrelevant. Es ist ausreichend, dass sowohl der Ehemann als auch die Ehefrau damit einverstanden sind.

15.  Was passiert, wenn eine der Parteien die Zusammenarbeit mit dem Get verweigert?

Nur nach Rücksprache mit dem Beit Din können vielleicht alternative Wege beschritten werden. Dies muss vorher mit dem Beit Din besprochen werden.

16.  Wie sieht es mit Vormundschaft und finanziellen Angelegenheiten aus?

Diese sollten vorzugsweise vom Beit Din oder von mehreren Jüdischen Richtern, die von den Parteien zu benennen sind, entschieden werden. Dies ist durch eine Schiedsklausel möglich, die auch für das deutsche Recht gilt und mit Zustimmung des Gerichtsvollziehers vom deutschen Gericht ausgeführt werden kann.

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