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RICHTER UND POLIZEI IM MORALISCHEN SINNE EINSTELLEN

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RICHTER UND POLIZEI IM MORALISCHEN SINNE EINSTELLEN

Rechtsprechung urteilen

„Richter und Polizei sollt Ihr innerhalb aller Eurer Pforten für Euch einstellen. Sie sollen das Volk mittels einer gerechten Rechtsprechung urteilen“ (Dewarim/Deut. 16:18). Auf höchster Ebene handelt es hier um Mussar, Sittlichkeit und Moralität. Unsere Sinne werden im Sprachgebrauch der Tora auch Pforten genannt. Es gibt eine Pforte (Öffnung, Sinn) für das Sehen, eine für das Hören, eine für den Geruch, eine für das Tasten und eine für das Sprechen.

Über alle diese „Pforten“ hat der Mensch „Richter“ einzusetzen, die darauf achten sollten, dass er mit seinen Sinnen richtig verfährt. Die schwierigste menschliche Pforte ist sein Mund: Laschon Hara (üble Nachrede).

Rabbi Jisraejl Kagan (1838-1933) hat einunddreißig Ge-und Verbote aus der Tora schriftlich festgehalten, die man übertritt, wenn man „Laschon Hara“ zuhört und/oder spricht.

Ein jeder, der diese Liste liest, wird verstehen, dass die Weigerung, an „Laschon Hara“ mit zu machen oder zuzuhören, nicht nur „eigentlich“ eine gute Tat ist, sondern selbst eine der wichtigsten Gebote der Tora.

Ich nenne einige Beispiele:

„Passe auf, dass Du den Ewigen Deinen G“tt nicht vergisst“ (Dewarim/Deut. 8:11).

Dieses ist das Verbot zu Überheblichkeit und Arroganz. Jemand, der einen anderen lächerlich macht, wird meistens von einem Gefühl der Überheblichkeit gelenkt. Würde er sich seiner eigenen Fehler bewusst werden, würde er einen anderen sicherlich nicht verspotten. Der Talmud setzt Arroganz mit Götzendienst gleich. Eingebildete, arrogante Personen werden bei der Auferstehung der Toten nicht mitbeteiligt sein (Techijat Hametim). Die Gewichtung der Verfehlung steigt, wenn der Sprecher sein eingebildet sein steigert, indem er einen anderen heruntermacht. Unsere Weisen sagen, dass eine solche Person in der kommenden Welt keinen Anteil haben wird.

„Räche Dich nicht an deine Volksgenossen und hege keinen Groll gegen sie“ (Wajikra/Lev. 19:18)

Wenn Du aus einen bestimmten Grund auf jemandem wütend bist und aus Rache über diese Person Lachon Hara (schlecht) sprichst, dann begehst du zwei Verfehlungen, diese zwei Verbote betreffend. Darüber hinaus hast Du dann auch noch Laschon Hara gesprochen.

Räche Dich nicht, bedeutet: sage nicht: „Ich leihe dir mein Fahrrad nicht, da du mir gestern dein Rad nicht leihen wolltest“. Die Rache besänftigen bedeutet: das Rad ausleihen, aber in Stillem in dich darüber hineingrübeln, dass er/sie dir gestern das Rad nicht leihen wollte. Nur für die Erinnerung des Vorgefallenen machst du dich der „Rache“ schuldig. Indem du über die Person schlecht sprichst, nimmst du an der Person Rache, also machst du dich schuldig. Du bist gehalten, ja verpflichtet, den gesamten Vorfall zu vergessen.

Noch ein Beispiel:

„Du sollst einer Mehrheit nicht folgen, wann diese schlechtes tut“. (Schemot/Ex. 23:2). Wenn du dich einer Gruppe anschließt, um Laschon Hara zu hören oder zu sprechen, übertrittst du dieses Verbot.

„Du sollst nicht handeln, wie das Korach und seine Anhänger taten“ (Bamidbar/Num. 17:5).

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Dieses Verbot bedeutet, dass wir nicht auf eine Meinungsverschiedenheit andauernd zurückkommen sollten (also keinen alten Kaffee wieder aufwärmen sollten). Wenn du durch Laschon Hara eine Angelegenheit fortbestehen lässt, übertrittst du dieses Verbot.

„Der eine sollte den anderen nicht benachteiligen“ (Wajikra/Lev. 25:17).

Dieser Satz verbietet uns alles zu sagen, was einen anderen beleidigt oder verärgert. Einige Beispiele könnten sein:

(1) Jemand an seine ehemalige Fehler zu erinnern;

(2) Jemand wegen seiner Familie zu beleidigen;

(3) Jemand wegen seines Mangels an Tora-Wissen lächerlich machen;

(4) Jemand wegen seines niedrigen sozialen Status beleidigen;

(5) Jemand bitten, eine bestimmte Frage zu beantworten, wenn du weißt, dass er diese Frage nicht beantworten kann.

Wenn du Laschon Hara im Beisein des Opfers erzählst, machst du dich nicht nur an Laschon Hara schuldig, sondern auch an die Nichtbeachtung des Verbots, andere zu beschämen.

„Du sollst deinen nächsten zurecht weisen und seinetwegen dir keine Sünde auflasten“ (Wajikra/Lev. 19:17).

Dieser Satz verbietet uns, andere zu beschämen, selbst wenn du jemand privat in die Schranken weist. Ermahnungen sollten taktvoll erfolgen, so dass sie keinen verletzen oder beschämen.

Wenn du jemand öffentlich ermahnst, also ihn zum Beispiel öffentlich bloß stellst, begehst du eine so schlimme Verfehlung, dass du dadurch deinen Anteil an der künftigen Welt verlierst (Quelle: Laschon Hara von Rabbi Seelig Pliskin)

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