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ONLINE CHAMEZ-VERKAUF BEI UNS

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ONLINE CHAMEZ-VERKAUF BEI UNS

Außer dem Verbot Chamez (Gesäuertes) an Pessach zu essen oder jeglichen Nutzen davon zu haben, gibt es zwei weitere Verbote von der Tora bezüglich des Besitzes von Chamez:

„Sieben Tag soll Säuerteig in euren Häusern nicht gefunden werden; denn jeder, der Chamezhaltiges isst, die Seele wird aus der Gemeinde vernichtet, sei es unter den aus der Fremde Gekommenen oder den Eingeborenen des Landes“ (Schmot 12:19)

„Ungesäuertes Brot soll diese Sieben Tag gegessen, und von dir kein gesäuertes Brot und von dir kein Säuerteig gesehen werden in deinem ganzen Gebiet“ (Schmot 13:7)

Früher war es im jüdischen Volk üblich den ganzen Chamez vor Pessach zu vernichten oder an Nichtjuden zu verschenken, um diese Verbote an Pessach nicht zu übertreten. Mit der Zeit jedoch, wo es immer schwieriger wurde, den ganzen Chamez vor Pessach zu zerstören oder zu verschenken, weil dadurch ein großer finanzieller Schaden entstand, entstand der Brauch Chamez über Pessach an einen Nichtjuden zu verkaufen und ihn nach Pessach wieder zurückzukaufen.

Anderes als bei einem normalen Verkauf, bei welchem der neue Besitzer die gekaufte Ware zu sich nimmt und den ganzen Marktwert bezahlt, bleibt der Chamez im Besitz des Juden und es wird nur eine symbolische Summe gezahlt.

Die älteste Quelle für diesen Brauch ist die Tosefta (Sammlung rabbinischer Schriften aus der Zeit der Mischna) in Pesachim (2:6):

Dort ist die Rede von einem Juden, welcher sich mit einem Nichtjuden auf einem Schiff befindet und sein Chamez nicht vernichten möchte. Die Tosefta lehrt, dass er sein Chamez an den Nichtjuden verkaufen und nach Pessach wieder zurückkaufen kann. Obwohl dies nur ein symbolischer Verkauf ist, um das Verbot des Besitzes von Chamez zu umgehen, ist es gültig und erlaubt.

Der Rambam (Maimonides Pessach 4:6) und der Schulchan Aruch (Orach Chaim 448:3) legen diese Tosefta als Halacha fest. Um den Verkauf so offiziell wie möglich zu machen, wird ein bindender Vertrag unterschrieben, damit es nicht wie reine Formalität aussieht.

Weil sich der Chamez im Haus bzw. Besitz des Juden befindet und man aus Versehen dazu kommen könnte, den Chamez zu essen, wird der Chamez zusammen mit dem Ort verkauft, in welchem er sich befindet (Schrank, Schublade oder Zimmer). Dieser wird abgeschlossen oder zugeklebt und nicht geöffnet.

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Der Verkauf ist ein kompliziertes Verfahren und wird deshalb üblicherweise von Rabbiner der Stadt, welcher sich mit den Halachot auskennt, durchgeführt. Er dient als Schliach (Gesandter) jedes Menschen und vermittelt zwischen den Gemeindemitgliedern und dem am Verkauf beteiligten Nichtjuden.

Es gibt verschiedene Meinungen bezüglich des Verkaufes von Chamez Gamur („Richtiger“ Chamez, Brot, Pasta u.Ä.), aber es gebräuchlich, dass man es nicht verkauft. Kitniyot (Reis, Mais und Hülsenfrüchte) müssen, obwohl Aschekenazen diese am Pessach nicht zu essen pflegen, nicht verkauft werden.

Produkte, welche teilweise Chamez enthalten und Utensilien, welche oft mit Chamez in Berührung kommen und möglicherweise Reste davon enthalten, können verkauft werden. Falls es schwer ist, einen bestimmten Bereich vollkommen von Chamez zu reinigen, kann der ganze Bereich verkauft werden, darf dann aber an Pessach nicht betreten werden.

Sie haben die Möglichkeit HIER BEI UNS ihren Chamez über Pessach an einen Nichtjuden zu verkaufen!

Wie funktioniert Chamez Online Verkauf?

  • Schritt 1: Füllen Sie das Formular mit Name, Adresse, Beschreibung des Chamez (welche Sorten Chamez, ungefährer Wert) und wo sich die Schlüssel befinden aus
  • Schritt 2: Schicken Sie es bis SPÄTESTENS Mittwoch, 24.März 16:00 Uhr an uns
  • Schritt 3: Dajan Raphael Evers, Oberrabbiner von Düsseldorf, ist ihr Schaliach (Gesandter) und wird für Sie den Verkauft abwickeln

Zeit bis letzten Chamez - Verkaufstermin 5781-2021:

Tage
Stunden
Minuten
Sekunden
Zu spät für den Chamezverkauf!

WICHTIG: Damit Ihr Verkauf funktioniert, müssen Sie sich in der gleichen Zeitzone wie Deutschland bzw. MEZ (Mitteleuropäische Zeit) befinden!

An das

Rabbinat Jüdische Gemeinde Düsseldorf

Paul Spiegel Platz 1
Eingang: Zietenstr. 50
40476 Düsseldorf

Ich/wir, der/die unterzeichnete(n) Verkäufer erteile(n) hiermit dem Rabbinat der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf, mit Sitz in der Zietenstr. 50, 40476 Düsseldorf, vertreten durch Oberrabbiner R. Evers den Auftrag und die Vollmacht, an meiner/unserer Stelle zu handeln und für mich/uns sämtliches in einem/unserem Besitz befindlichen Chamez vor Pessach 5781 zu verkaufen.

Ausdrücklich ist auch dasjenige Chamez eingeschlossen, das ohne mein Wissen sich an untenstehender Adresse befindet.

Ich Verkaufe ab dem 24. März 5781-2021 16:00 Uhr meinen gesammten Chametz:

Das Formular kommt nächstes Jahr wieder!

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